Ohne Kenntnis der Fakten, bitte keine Gesetze!

Null Todesopfer in der Schweizer Gastronomie!

Offener Brief an Herrn Urs Schwaller, (cEg, FR)

Ich verfolge die Debatte zum Schutz der Nichtraucher vor dem Passivrauch seit Anbeginn, da ich mich insbesondere für die wissenschaftlichen Hintergründe interessiere.

Aus den Diskussionen muß man schließen, daß unsere Politiker ihre Orientierung verloren haben und gar nicht mehr wahrnehmen, wie weit sie sich bereits von der Realität entfernen. Statt sich auf die wesentlichen Ausgangspunkte zu konzentrieren, werden Diskussionen über Randthemen geführt, für die unsere Politiker weder über ausreichende Kompetenzen noch insbesondere über ausreichende Fakten verfügen. Gesetze auf Grund von Populärwissen zu erlassen, widerspricht dem Geist eines verantwortungsvollen und ernstzunehmenden Staates. Wenn gar einer der Bundesrichter völlig unkritisch seine Ignoranz öffentlich entblößt indem er verlauten läßt, daß in der Schweiz mehrere hundert Menschen an Passivrauch sterben, müßte man ihn nicht sofort wegen Voreingenommenheit und Befangenheit seines Amtes entheben? Meinung ja, falsche, ungeprüfte Fakten, Nein! So regiert man keinen Staat. Wenn auf falschen Fakten dann auch noch das Bundesgericht darauf basierende Urteile fällt oder zuvor solche ‹Fake Facts› in der Eventualiter-Maxime zulässt, ist das nicht nur mehr als peinlich, sondern der Prozess und das Rechtswesen werden zur Farce.

Die Grundlagen für die Debatte wurden im Bericht des Bundesrates in Antwort auf die Initiative von Felix Gutzwiller gelegt. Ganz offensichtlich hat keiner unserer Politiker diesen Bericht kritisch hinterfragt, sondern nimmt ihn tel quel als gegeben an. Daß der Bericht unter der Leitung der sendungsbewußten, manifesten Anti-Raucherin und Gesundheitsfanatikerin, Ruth Humbel, mit zweifelhaften, aber äußerst zweckdienlich ausgesuchten «wissenschaftlichen Studien» untermauert wurde, ist leicht zu erkennen. Die Fachwelt benennt dies allgemein als «Cherry Picking».

Die Fragen, die der Bericht aufgeworfen und denen man sich zu stellen hat:

Wissenschaftliche Grundlagen: Wie gefährlich ist Passivrauch wirklich, gibt es darüber eindeutige Aussagen? Wie gefährlich ist Passivrauch im Verhältnis zu anderen, alltäglichen Belastungen?

Um wieviel kürzer ist die Lebenserwartung eines exponierten Passivrauchers?

Handlungsbedarf des Staates:
Welches Recht oder welche Pflicht hat der Staat, ein Rauchverbot in Gastbetrieben zu erlassen angesichts der Tatsache, daß der Besuch einer Gastwirtschaft nirgends als Recht oder legitimer Anspruch verbrieft ist und daß niemand gezwungen ist, eine Gastwirtschaft zu besuchen, die ihm nicht paßt?

Eigentumsrecht: Inwieweit würde ein solches Gesetz das Recht eines Gastwirts auf die freie Verfügbarkeit über sein Privateigentum einschränken? Inwieweit darf der Gesetzgeber vorschreiben, wie der Gastwirt seine eigenen Räume innenarchitektonisch gestalten, bestuhlen und bedienen darf? Sind zumindest Subventionen, Zuschüsse oder Schadenersatz an die entstehenden (Umbau-)kosten der Wirte vorgesehen?

Erfüllungsgehilfenschaft: Das geplante Gesetz macht den Gastwirt zum Erfüllungsgehilfen des Staates, indem es das Rauchverbot in erster Linie dem Gastwirt, nicht dem Gast zuschreibt. Warum wird der Gastwirt genötigt, illegale Raucher zu denunzieren, um einer eventuellen Strafe zu entgehen? Der Raucher allein ist für sein Handeln verantwortlich und nicht eine Drittperson. Der vorherrschende Trend, ausgehend von der mehr und mehr vom Staat geforderderten Mitwirkungspflicht der Bürger, zu einer Denunziantengesellschaft ist ein sehr gefährlicher. Müßte man nicht konsequenterweise den Beruf des Gastronomen verbieten und Wirte samt ihrem Personal dem öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag unterstellen?

Verhältnismäßigkeit: Rauchen ist eine legale Beschäftigung. Es kann nicht sein, daß den Rauchern die Möglichkeit genommen wird, sich unter menschenwürdigen Bedingungen in geschlossenen Räumen weiterhin gesellig zu treffen. Raucher sind keine Kinder der Landstraße.

Nachfolgend beziehe ich mich insbesondere auf die Gesprächsprotokolle der Kommission der letzten Tage.

Sie sagen u.a.:
Seiner Ansicht nach wird die Wirtschaftsfreiheit nicht verletzt. In der Begründung macht das Bundesgericht geltend, nach den bisherigen Erfahrungen hätten solche Regelungen keine Umsatzrückgänge zur Folge. Hier besteht also eine völlig unterschiedliche Sicht der Dinge in beiden Ländern. In Deutschland geht man davon aus, daß Kleinstbetriebe in ihrer Existenz gefährdet seien, in der Schweiz rechnet man mit keinen Umsatzrückgängen.

Welche Kompetenzen hat das Bundesgericht, um die zukünftige Umsatzentwicklung der Gastronomie zu beurteilen? Hat es hellseherische Fähigkeiten? Gelten in der Schweiz andere Marktgesetze als in Deutschland oder Großbritannien? Was muß man von einem Bundesgericht halten, das die Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Maßnahmen von möglichen Wirtschaftsentwicklungen einer Branche abhängig macht? Und gar noch von sich aus beurteilt, ob diese Entwicklung positiv oder negativ sein wird? Die Schweizer Verfassung ist nicht frei interpretier- und beugbar.

Hier sehen wir die Möglichkeit vor, Raucherräume, sogenannte Fumoirs, zu schaffen. Arbeitnehmende, insbesondere Serviceangestellte, können in diesen Raucherräumen beschäftigt werden, wenn sie hierfür ihre Zustimmung geben.

Gibt es eine solche Pflicht, von Arbeitnehmern eine Zustimmung expressis verbis zu verlangen auch in anderen Tätigkeiten, wo reelle Risiken bestehen: Feuerwehr, Bäcker (Mehlstaub), Automechaniker (kanzerogenes Benzol, Feuergefahr), Dachdecker, Kaminfeger, Küchenpersonal (Feinstaub, kanzerogene Dämpfe)? Wie groß ist das Risiko von Passivrauch gemessen an solchen Gefahren? Ist dies nicht eine eklatante Verletzung der Verhältnismäßigkeit?

Gemäß dem Bericht des Bundesrates reicht auch eine räumliche Trennung innerhalb desselben Gebäudes nicht aus, um Nichtraucher vor dem Passivrauch zu schützen. Abgesehen davon, daß diese Aussage völlig absurd ist: wäre es dann nicht logischer, Raucher und Nichtraucher durch separate, entsprechend deklarierte Gaststätten statt durch Affenkäfige (Fumoirs) voneinander zu trennen?

Ich möchte Ihnen und Ihren Kollegen noch einmal in Erinnerung rufen, daß es keine wissenschaftliche Erkenntnis gibt, die einen kausalen Zusammenhang zwischen Passivrauch und Todesfällen nachweist. Gegenteilige Behauptungen sind bar jeglicher wissenschaftlicher Erkenntnisse und gesundem Menschenverstand. Weltweit konnte bisher noch kein einziges Opfer benannt werden, das an Passivrauch verstorben ist. Ihre ganze Debatte ist der Realität entschwebt, baut auf Sand auf und besteht aus viel heißer Luft. Wollen Sie sich wirklich vorwerfen lassen, Ihre Entscheidungen so leichtfertig und ohne vernünftiges Basiswissen zu treffen? Die Auswirkungen wären katastrophal und der Glaube in die Schweizer Politik für lange Zeit erschüttert.

Im Anhang finden Sie eine Kritik des Berichts des Bundesrates.

Weitere Informationen:
Die Lügen, auf welchen das Passivrauchgespenst beruht:
Luftmessungen in Gastbetrieben im vergleich zu Arbeitsplatzgrenzwerten (SUVA):
Beurteilung der Stellungnahme des schleswig-holsteinischen Ministeriums:

Als Nachtrag seien hier noch einige kritische Stimmen aus der Wissenschaft aufgeführt. Welche Entscheidung Sie auch immer im National- und Ständerat treffen, mit der Gesundheitsschädigung durch Passivrauch läßt sie sich nicht rechtfertigen, denn es gibt keine haltbaren wissenschaftlichen Grundlagen dafür. Oder wollen sich NR und SR vorwerfen lassen, das Volk zu belügen?

Prof. R. Molinar, französischer Tabakologe, beschäftigt sich seit Jahren mit der Bekämpfung der Tabaksucht und setzt sich gleichzeitig für Integrität und Ethik in der Wissenschaft ein. In einer kürzlich erschienen Publikation analysiert er die Lügen in einem Dokument, das in der EU als Entscheidungsgrundlage für Rauchverbote herangezogen wird. Seine Schlußfolgerung ist niederschmetternd:

C’est avec beaucoup d’enthousiasme et d’espoir que le Pr Molimard a annoncé qu’un article qui dénonce sans retenue les manipulations et mensonges qui ont donné naissance aux interdictions de fumer en France, a été accepté pour e-publication avant impression dans la Revue d’Epidémiologie et de Santé Publique. (http://www.elsevier-masson.fr/product_info.php?manufacturers_id=&products_id=5027)

Le rapport européen «Lifting the SmokeScreen» Etude épidémiologique, ou manipulation?

Die Studie der EU:

Diese Studie kommt trotz ihrer Voreingenommenheit, die deshalb auch von wissenschaftlicher Seite gerügt wurde zum Schluß, daß in der Schweiz Null (0.5 p.a.) Todesopfer unter den Beschäftigten der Gastwirtschaft auszumachen sind (Tabelle 8). Das wären 50 tote Kellner in 100 Jahren, wenn man diesem Schwachsinn Glauben schenken will. 

Selbst Prof. M. Siegel, Vater der Anti-Rauchergilde, Mediziner und Forscher an der Universität Boston, der an mehreren Prozessen gegen die Tabakindustrie als Experte beigezogen wurde, weist seit Jahren auf die Unehrlichkeit und Korruption der Anti-Tabak-Industrie hin:

mehr zum Thema

Schweiz

Den Bock zum Gärtner gemacht (Brief an Urs Schwaller vom 19.02.2008)

Lügen von BAG und Pro Aere demaskiert

Großbritannien:

Das entzauberte Infarktwunder von Schottland

Kaffeefreie Gastronomie?

Zunahme Kneipensterben um 1 381 Prozent in nur 2 Jahren

USA

US-Surgeon General vierfach angeklagt

Es begann 1986 in den USA

ETS: Getürkte Studien

Deutschland

Suchtmediziner Dr. Jörg Gölz zur Anti-Raucher-Hysterie

.

Bis hierher und nicht weiter – Stopp dem Rauchverbot!

Carolus Magnus

Freidenker, Rebell und Nonkonformist schreibt provokativ, konzis, unkonventionell und unmißverständlich über/gegen das grassierende, genußfeindliche, puritanische Weltbild in unserer Gesellschaft. Stilmittel: Satire, Provokation, Humor, Karikatur und knallharte Facts. Ein MultiMediaMagazin für Jeden.

View all posts by Carolus Magnus →

4 thoughts on “Ohne Kenntnis der Fakten, bitte keine Gesetze!

Schreiben Sie einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .