Carolus Magnus on März 10th, 2010

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Das «Ländle», wie Baden-Württemberg bei den Einheimischen auch noch genannt wird, setzt in einem ersten Schritt den von der WHO und der EU-Kommission geforderten Passivtrinkerschutz um und erläßt erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik ein partielles Alkoholverbot. Zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr darf im «Ländle» an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten kein Alkohol mehr verkauft werden. Als Grund muß wieder einmal der «Jugendschutz» herhalten. Man wolle, so die Moralapostel in der Politik, die «Trinkgelage von Jugendlichen» eindämmen und meint dabei die Erwachsenen, denn zu dieser Nachtzeit sind Jugendliche wochentags im Bett oder wochenendlich in der Disco.

Das prohibitionswütige Baden-Württemberg brillierte auch als das Bundesland, welches als erstes ein Rauchverbot eingeführt hat. Jetzt schießt man sich auf den Passivtrinkerschutz ein. Ganz vorne, wie gehabt, mit dabei sind natürlich wieder die Grünen, Linken und Roten, denen wie immer das Verbot nicht weit geht. Kai Gehring von den Grünen entrüstete sich, daß das Verbot nicht weit genug gehe. «Was wir brauchen sind Mindestbußgelder, um Verstöße gegen den Jugendschutz schärfer sanktionieren zu können» und denkt dabei an seinen eigenen Geldbeutel. Medienwirksame Öffentlichkeitsarbeit wird heute fürstlich bezahlt. «Wer Alkohol an Jugendliche verkauft, muß endlich mit spürbaren Konsequenzen rechnen», so der bevormundungssüchtige Politiker. Anscheinend stellt er sich absichtlich dumm, indem er vorgibt, keine Kenntnis vom bereits bestehenden Gesetz zu haben das da klar und deutlich sagt: «Kein Alkoholverkauf an Jugendliche unter 18 Jahren.» Wir von Sackstark wissen es besser: Er und viele andere derselben Couleur tun dies bei voller Kenntnis der Gesetzeslage und offenbaren somit das wirkliche Ziel: Den unerwünschten «Schutz» Erwachsener vor dem Passivtrinken.

Innenminister Heribert Rech (CDU) begründete das Verbot mit den ausgeleierten Worthülsen: «Wir müssen den nächtlichen Alkoholgelagen und damit der Aggression und Gewalt ein Ende setzen.» Von Jugendlichen kein Wort! Etwas realistischer reagierte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), die im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin Sabine Bätzing über etwas mehr Sachverstand zu verfügen scheint. Sie äußerte die Befürchtung, daß sich Jugendliche dann eben vor dem Verbotszeitraum mit Alkohol eindecken würden.

Deutschland entwickelt sich immer mehr zu einem regulierungswütigen Verbotsstaat. Die Masche ist immer die gleiche. Profilierungssüchtige Politiker mit Pharmainteressen schieben erstmal den «Jugendschutz» vor und meinen in Tat und Wahrheit Erwachsenenbevormundung. Erstaunlich, daß Menschen sich unterwürfig diesen Tugendterror so einfach gefallen lassen. Mehrere Tankstellenpächter hatten schon angekündigt, wegen des Verbotes Stellen streichen zu müssen. Der Verband für Kfz-Gewerbe im Südwesten befürchtet ebenfalls einen starken Abbau von Jobs in der Tankstellenbranche. «Im schlechtesten Fall werden es 1500 werden», schätzt der Vize-Geschäftsführer des Verbands, Carsten Beuß. Also 1500 Hartz IV Aspiranten mehr wegen eines weiteren dämlichen Verbotes. Wer hats erfunden – Die Grünen! Wer wirds bezahlen – Der steuergeplagte deutsche Mittelstand. Mit 1.200.000.000.000 (1.2 Billionen) Euronen Schulden kann das schließlich nicht auch noch dem Staat aufgebürdet werden.

Übrigens: In einer Umfrage der «Welt» sprachen sich 66 Prozent der Befragten gegen ein bundesweites nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol aus.

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Und was macht die Schweiz?

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Ähnliches passierte auch in der Schweiz. Die Begründung war zwar nicht der «Jugendschutz», sondern rechtlich etwas realistischer das Schweizer Arbeitsgesetz. Unverständlich hingegen, daß sich ausgerechnet der Schweizer Gewerkschaftsbund SGB so vehement für solch Münchhausenstreiche vor den Karren spannen läßt.

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SGB Willkommen zurück im Mittelalter

Die Schweizer Segregation schreitet zügig voran. Bereits seit zwölf Jahren gibt es, vor allem im Großraum Zürich, einige Tankstellen, die währen 24 Stunden einen kleinen Shop betreiben. Sämtliche dieser Tankstellen sind an stark befahrenen Hauptverkehrsachsen gelegen, was aus unternehmerischer Sicht logisch ist: An Straßen mit wenig Verkehr würde der Betrieb eines solchen Geschäftes nicht rentieren.

Nun kündigte das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) an, künftig keine Bewilligungen mehr für solche Shops zu erteilen. Es sei zwar in Ordnung, daß Tankstellen während 24 Stunden Angestellte beschäftigen um Geld für Benzin einzukassieren und ungesunde Kiosk-Artikel zu verkaufen. Der Shop-Bereich aber sei in der Zeit von 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr morgens abzutrennen – das Arbeitsgesetz erfordere dies. Das Bundesverwaltungsgericht stützte diese Haltung und forderte die Shopbetreiber auf, mittels mobilen Trennwänden, wie bei Buvoirs, Fumoirs und Pissoirs, «Paravents oder sonstigen Sichtblenden» im Shop zu schaffen.

Wer das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts liest, hat das Gefühl, er sei im falschen Film: Die Richter führen aus, die Rentabilität des Geschäfts und die Zahl der Kunden seien nicht geeignet, um ein Bedürfnis der Bevölkerung nachzuweisen. Vielmehr sei ein öffentliches Interesse zwingende Voraussetzung, um einen Tankstellenshop während 24 Stunden betreiben zu dürfen. Wer nur noch vom Gericht ausgewählte, wenige Produkte seines Angebotes zwischen 01:00 Uhr und 05:00 Uhr verkaufen darf, wird tatsächlich ein Rentabilitätsproblem bekommen! Soviel zu den betriebswirtschaftlichen Kenntnissen der Verwaltungsrichter.

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Alkoholika tabu

Ab Juli 2009 dürfen in Schweizer Tankstellen-Shops nach behördlicher Auffassung nur noch Artikel angeboten werden, welche den «Bedürfnissen des Gerichts des Reiseverkehrs» dienen. Damit sind Waren gemeint, die «von einer Person getragen werden können», in «handlichen Volumen» angeboten werden und zudem keiner besonderen Beratung bedürfen. Da staunt der Laie. Seit wann können Bier oder Schnaps, Milch oder Yoghurt von einer Person nicht mehr getragen werden?

Verkauft werden dürfen während dieser Zeit nur noch Benzin, Kaffee und Snacks. Alkoholika sind absolut tabu. Kunden dürfen, können, müssen zwar noch immer zum Bezahlen des gezapften Benzins in die Shops, dürfen aber keine weiteren Produkte wie Milch oder Brot aus den Regalen kaufen, die nur wenige Meter danebenstehen.

Die Betreiber ärgern sich: «Nachtschwärmer, Taxifahrer und Polizisten – alle versorgen sich in öffentlichen Shops. Sie entsprechen offensichtlich einem öffentlichen Bedürfnis», sagte Rolf Hartl, Geschäftsführer der Erdöl-Vereinigung. Die Tankstellenbesitzer befürchten massive Umsatzeinbussen und entsprechenden Personalabbau. Eine Tankstellenbesitzerin sagte gegenüber dem «Tages-Anzeiger», sie rechne mit viel Ärger seitens der Kunden. Diese würden so eine Regelung kaum verstehen.

Wie die Situation auf den während 24 Stunden geöffneten Schweizer Autobahntankstellen geregelt wird, steht noch in den Sternen. Die Bedürfnisklausel kann dort keinesfalls angewandt werden. Wird man hier auch, wie heute in Baden-Württemberg, den «Jugendschutz» als Vorwand für den Tugendterror moralinsaurer Aposteln bemühen?

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Bevormundung Erwachsener

«Willkommen zurück im Mittelalter» – mit diesem Gruß kommentiert die IG Freiheit den umstrittenen Beschluß des seco, daß Tankstellen-Shops im Kanton Zürich künftig während der Nacht schließen müssen. Die IG Freiheit ist überzeugt, daß es für eine international ausgerichtete Stadt wie Zürich selbstverständlich sein sollte, daß es Shops gibt, welche 24 Stunden pro Tag geöffnet sind. Daß dazu ein reges Bedürfnis in der Bevölkerung bestehe, zeige die permanente Kundschaft zu späten Stunden. «Hier das Rad der Zeit zurückdrehen zu wollen, ist nicht nur unsinnig, sondern unmöglich», schreibt die IG Freiheit und hält in einer Mitteilung fest: «Einmal mehr schüttelt mancher Zürcher den Kopf über Bundesbern».

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Carolus Magnus on März 8th, 2010

Nur die dümmsten Kälber
wählen ihre Metzger selber!

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Polizeistaat-AvatarEine CDU-nahe Schüler-Union in Erfurt tagte an der Polluxstraße 107, in D-99032 Erfurt und will freiwillig ihre eigene Zukunft und die aller Deutschen unter die totale Kontrolle des Staates stellen. Sie fordert eine lückenlose Videoüberwachung, konstante Polizeikontrollen und spezielle Zugangssysteme mittels Chipkarten für die Schüler und den Lehrkörper. Sie können Aldous Huxley’s Schöne Neue Welt kaum noch abwarten und ließen den etwa 25-hohlköpfigen Bundesvorstand einer mit etwa 10.500 frischgepopelten Schniefnasen bestückten Schüler-Union einen entsprechenden Antrag verabschieden, in der sie den Landesregierungen und Verbänden ihre Forderungen zur Umsetzung ihrer eigenen Vorstellungen einer «sicheren» Zukunft mitteilen wollen.

Polizeistaat3Als Begründung geben die vor Lebensangst erstarrten Schüler an, «daß es nicht mehr selbstverständlich ist, sich an seiner Schule wohl und sicher zu fühlen». Deshalb fordern sie weitere Maßnahmen in ihrem Antrag: Um nur das Interessanteste zu nennen: In Zukunft soll an jeder Schule ein vollamtlicher Psychologe verpflichtet werden, um die ebenfalls geforderten Mediatoren und Streitschlichterprogramme zu unterstützen. Gegen Gewalt und Mobbing fordert dieser Teil unserer zukünftigen Generation, daß die Polizei zu regelmäßigen Besuchen in den Schulklassen verpflichtet wird. Wörtlich: «Die Polizei muß zu einer Selbstverständlichkeit in unserem Lebensumfeld werden.» Als abschreckende Maßnahmen seien regelmäßige Pflichtbesuche sämtlicher Klassen bei Gefängnisanstalten und Jugendgerichten durchzuführen. Des weiteren seien die Gebäude abzureißen und durch freundliche, lichtdurchlässige Glasbauten zu ersetzen, denn in grauen Betonklötzen fühle sich keiner wohl.

Wolfgang Schäubles (CDU) Forderungen

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Hohe Akzeptanz für RFID-Chip Implantate

Polizeistaat-ChipDer Branchenverband Bitkom stellte am 1. März anläßlich der CeBIT beunruhigende Umfrageergebnisse vor, denen zufolge jeder vierte Deutsche inzwischen bereit wäre, sich einen Computerchip ins Muskelgewebe implantieren zu lassen, sollte ihm das bestimmte Vorteile verschaffen, was selbst den Hightech-Verband an der CeBIT überraschte: «Das ist sicher ein extremes Beispiel, wie weit die Vernetzung in der Vorstellung mancher Menschen gehen kann», sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. Allerdings sagten auch fast drei Viertel der Befragten, dazu seien sie in keinem Fall bereit. Folgende Gründe zur Akzeptanz einer Chip-Implantation wurden genannt:

  • Wenn dadurch etwa eine schnellere Rettung im Notfall möglich ist (16 Prozent).
  • Wenn eine erhöhte Sicherheit gewährleistet wäre (zwölf Prozent).
  • Einige Menschen würden sich Chips aber sogar einpflanzen lassen, wenn dies das Einkaufen bequemer machen würde oder sie Eingangskontrollen schneller passieren könnten.

Anscheinend urteilt das mit noch gesundem Menschenverstand gesegnete Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an der Bevölkerung und den Politikern der CDU vorbei.

Polizeistaat-Anwälte

Alle Maßnahmen greifen in den grundgesetzlich verankerten Schutz der Privatsphäre ein und stellen die Bürgerinnen und Bürger unter den Generalverdacht, potenzielle Straftäter zu sein. Damit wird der rechtsstaatliche Grundsatz der „Unschuldsvermutung“ ad absurdum geführt, ja in sein Gegenteil verkehrt: Alle Bürgerinnen und Bürger werden verdächtigt und müssen ihre Unschuld beweisen. Damit verabschiedet man sich von rechtstaatlichen Grundsätzen.

„Wir wollen einen Freiheits- und Rechtstaat und nicht einen Sicherheits- und Überwachungsstaat“, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident, auf dem Anwaltstag. Freiheitsrechte würden grundsätzlich keinen Kompromiss dulden. Die in den letzten Jahren angehäufte Summe der Eingriffe in die Freiheitsrechte sei schon jetzt unerträglich. „Wir fordern vielmehr eine Informationspflicht der Behörden, wenn konkrete Eingriffe in die Rechte des Einzelnen zur Gefahrenabwehr erfolgt sind“, so Kilger weiter. Jeder, der von solchen Maßnahmen betroffen sei, müsse nach Abschluss aktiv informiert werden, damit eine nachträgliche richterliche Überprüfung der Maßnahmen sowie bei rechtswidrigen Maßnahmen Sanktionen möglich sind. Zum vollständigen Papier

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Carolus Magnus on März 3rd, 2010

Vom Virus der Hysterie

Hysterie (von agrch. hystera) = Gebärmutter

Die Hysterie ist eine Bezeichnung für eine Persönlichkeitsstörung, bei der Geltungsbedürfnis, Egozentrismus und ein Bedürfnis nach Anerkennung im Vordergrund stehen. Sie gehört zum Formenkreis der Neurosen. (ex Wikipedia)

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Im vom Puritanismus durchdrungenen Großbritannien sind wir heute wieder in der genau gleichen heuchlerischen Gesinnungswelt wie in der des Viktorianischen Zeitalters angekommen. Was damals ein bereits nicht von Socken bedeckter, nackter Knöchel eines Mannes die Frauen der Oberschicht reihenweise in Ohnmacht fallen ließ, erledigt heute angeblich (laut WHO- und ASH-Angaben) ein einziges Molekül von Passivtabakrauch. Und wir sind bereits auf Level 4 angekommen. Wann wird die Gefahr des Fifth Hand Smoke von der WHO ausgerufen?

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Geht es uns heute einfach zu gut?

Gesellschaft im Viktorianischen Zeitalter
Etwa zwei Drittel der Bevölkerung gehörten der sozialen Unterschicht an. Deren eine Hälfte bestand aus Armen, Tagelöhnern, Häuslern und anderen Menschen, die am Rande oder unterhalb des Existenzminimums lebten. Die andere Hälfte setzte sich aus Land-, Bau- und Industriearbeitern, Hausangestellten, Seeleuten und Soldaten zusammen, deren Lebensstandard stark von der Konjunktur abhing. In der ersten Hälfte des Jahrhunderts gingen oft Aufstände und Plünderungen von der Unterschicht aus.
Die Landarbeiter waren 1851 die größte Beschäftigungsgruppe und stellten 1851 etwa ein Viertel aller männlichen erwachsenen Erwerbstätigen dar. In vielen Regionen waren die Löhne sehr gering und die Arbeitstage lang; oft fehlte eine feste Behausung. Die Nahrung war knapp und hing von der Region, den Ernteerträgen und der Bereitschaft der Landherren, überschüssige Lebensmittel zu spenden, ab. Oft waren Arbeiter auf ihre Kleingärten angewiesen; Wilderei war riskant. Mit der Implantation von Fabriken in ländlichen Gegenden wechselten Landarbeiter verstärkt zur Industrie.
Die ungesunden und unhygienischen Lebensverhältnisse in den britischen Städten verschlimmerten sich in der ersten Hälfte des Jahrhunderts. Zwar wurden einige Hauptstraßen gesäubert, nicht aber die Seitenstraßen der dunklen, immer dichter bevölkerten Elendsviertel. Da es keine Abwasserentsorgung und, wenn überhaupt, nur Zugang zu schmutzigem und mit Krankheitserregern verseuchtem Wasser gab, waren gefährliche Infektionskrankheiten allgegenwärtig. (ex Wikipedia)

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Auch damals hatte die pekuniäre Unterschicht unter der Hysterie der Oberschicht zu leiden, und das nicht zu knapp. Was Dr. Sigmund Freud dank der Hysterie bereits zu Lebzeiten zu unsterblichem Ruhm verhalf, kostete vielen das Leben.

Lesen Sie nachfolgend die Geschichte von Annie Chapman

Jack-The-Ripper-KniveLondon, September 1888: Der zweite Mord an einer Prostituierten wurde entdeckt. Alle Zeitungen sind voller sensationslüsterner Details und Vermutungen. Die Angst geht um, aber nicht wegen Passivtabakrauch. Frauen bewaffnen sich, aber nicht wegen militanter Antiraucher. Nein, Jack the Ripper geht um.

Die Prostituierte Annie Chapman, das zweite Opfer des sogenannten Jack the Ripper, war mit John, einem Kutscher im Dienste eines Vogtes, verheiratet und hatte dank seiner Arbeit ein gutes Auskommen. Nach dem Tod eines ihrer Kinder brach die Ehe auseinander. Annie besaß nun nichts mehr und ging allein nach London. Sie strandete im East End, wie alle die Arbeit suchten und nichts fanden – das ist noch heute so. Frauen hatten es damals besonders schwer. Die meisten hatten nicht einmal ein Zimmer. Sie übernachteten in sogenannten Common Lodging Houses, also in öffentlichen Massenquartieren die obendrein noch Geld kosteten. Annie versuchte sich in Nähen, Häkeln oder Streichholzetiketten kleben, doch Annie war dafür zu ungeschickt. Also ging sie zum Überleben auf den Strich.

In Schweden herrscht heute ein rigoroses Prostitutionsverbot.

In der Viktorianischen Moralvorstellung war Prostitution ein großes, sittliches Vergehen. Sämtliche Bordelle wurden geschlossen – so wie die puritanisch-egalitären skandinavischen EU-Abgeordneten es auch heute wieder in Straßburg verlangen – und die Frauen verhaftet. Die schafften dann heimlich an, allein in den dunkelsten Gassen, wo der berühmte Smog sich um das Licht der Gaslaternen schmiegte und die Sicht fast vollends eliminierte. Durch die puritanischen Vorstellungen einer heuchlerischen Gesellschaft, denen Dr. Freud seine bereits zu Lebzeiten erlangte Berühmtheit verdankte, waren vor etwas mehr als 100 Jahren anschaffende Frauen völlig isoliert voneinander bei der Arbeit. Auch hatten die Prostituierten, gehetzt von den Moralaposteln und deren ausführenden Organen, keine Zeit zum Aushandeln des Preises, da jederzeit die Polizei um die Ecke biegen konnte.

Heute fordert man im Namen der CO2-Reduktion und gegen die sogenannte Lichtverschmutzung die Reduktion von Laternenlicht. In Luzern, der Leuchtenstadt, wie sie auch noch werbeträchtig genannt und verkauft wird, hat es schon seit längerem nachts in den Gassen und auf den Straßen weniger Licht als zu Zeiten der Pferdekutschen und Gaslaternen.

Ten-Bells-Pub-heute

«The Ten Bells» Pub, 2006

London 7. September 1888: In einem Londoner Viertel, das weder Hygiene noch Barmherzigkeit kannte, in einer Umgebung von Elend und Armut, wo es einzig um das nackte Überleben ging, konnte sich auch Annie Chapman nicht den Gefahren von Krankheit und Auszehrung entziehen. Sie litt bereits an Tuberkulose und einer beginnenden Meningitis. Dennoch mußte sie auf Kundenfang gehen, denn wie in den USA noch heute, waren Ärzte schon damals nur für die gut betuchte Oberschicht erschwinglich (Sicko). Teufelskreis Elendsprostitution. Annie brauchte auch Geld für Alkohol um ihre Sorgen zu ertränken. Im «The Ten Bells» Pub war sie oft anzutreffen, wenn sie sich dem naßkalten Nebel entziehen und aufwärmen wollte. Dort wurde sie zuletzt lebend gesehen. Eine Kollegin von ihr gab der Polizei damals zu Protokoll: «Sie machte auf mich einen absolut nüchternen Eindruck. Ich fragte sie: “Gehst du heute nach Stratford?” – Sie antwortete: “Ich fühle mich zu krank um überhaupt was zu tun.” Ich kam zehn Minuten später wieder zurück und fand sie an der gleichen Stelle wie zuvor. Sie sagte: “Es ist sinnlos. Ich muß irgendwohin und Geld auftreiben damit ich meine Unterkunft bezahlen kann.”» Dann tauchte zu nächtlicher Stunde ein elegant gekleideter Herr auf. Nur noch dieser Kunde, dachte Annie, dann hätte sie das Geld für die Miete des Common Lodging House zusammen.

Am Tatort in der Henbury Street 29, im damaligen Londoner Elendsviertel Whitechapel gab es 17 Wohnungen. Doch niemand wollte weder etwas gehört noch gesehen haben. Jack the Ripper sollte noch drei weitere Prostituierte umbringen. Man weiß bis heute nicht, wer er war!

Reportage über Jack The Ripper

Im Herbst 2006 wurde Großbritannien wiederum durch eine Mordserie an fünf Prostituierten erschüttert. Ein Steve Wright, auch bekannt als der Ipswich Serienkiller, wurde dafür vor einem Gericht verurteilt; und die heuchlerischen Politiker wollen auch hier wieder publikumswirksam ein Prostitutionsverbot wie zu Zeiten von Annie Chapman, doch diesmal soll der Freier zum Kriminellen werden. In Zeiten von Hartz IV, Finanzkrise und unverschämtem Fiskalraub am deutschen Mittelstand soll ein Berufsverbot im Namen des staatlichen Tugendterrors ihnen auch noch das letzte Stück Brot vom Teller fegen. Das sind Perversionen einer jahrelangen, fehlgeleiteten Frauen-Emanzipation, Frau Alice Schwarzer!

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Grassierender Puritanismus

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Great Britain 2006

The murders refocused press attention on a number of controversial issues in British politics.

The first is that of prostitution in the United Kingdom. Prostitution itself (the exchange of sexual services for money) is not illegal in the UK, but activities surrounding it, such as soliciting in a public place, running a brothel or other forms of pimping are outlawed. The current legal status of prostitution has been criticised for failing to protect those who work in the sex trade.

The murders have highlighted the vulnerability of prostitutes and the lack of action taken by the government, whether to be more punitive in the hope of reducing the numbers of prostitutes on the streets, to move towards legalised brothels and other measures to improve the safety of the women, or to target the demand for prostitution through prosecution of the clients, as is done in Sweden. Currently the government appears to support tough “anti prostitution” laws which target the clients. The government had at one point considered allowing “mini brothels”, but had abandoned this plan after fears that such establishments would bring pimps and drug dealers into residential areas.

The second is that of drug use and whether it should be legalised or decriminalised, provided on prescription to registered addicts, or penalised more harshly. High numbers (95% according to the Home Office) of street prostitutes in the United Kingdom have a history of substance abuse, and prostitution is one means of funding addiction, known to be used by one of the victims, Tania Nicol.

Deutschland 2008

Mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht sind Personen über 18 Jahren, die mit einer Person unter 18 Jahren gegen Entgelt sexuelle Handlungen ausüben (§ 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Ist die mißbrauchte Person nicht nur unter 18, sondern auch unter 14 Jahre alt, tritt (§ 176 oder § 176a ein, hier beträgt die Mindestfreiheitsstrafe zwei beziehungsweise (in schwerem Fall) fünf Jahre. Eine 16- oder 17-jährige Person für sexuelle Dienstleistungen zu entlohnen ist dabei erst seit dem 6. November 2008 strafbar, als das diesbezügliche Schutzalter von 16 auf 18 Jahre angehoben wurde.[15] (ex Wikipedia)

Menschen immer frühreifer

Deutsche Forscher beobachten eine Tendenz zur Frühreife. Im Auftrag des Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung befragte das Forschungsinstitut Emnid 1994 und 1998 dreitausend Jugendliche und deren Eltern. Die Auswertung der Daten in der Forschungsstelle für Sexualwissenschaft und Sexualpädagogik der Universität Landau und der Familienplanungsstelle der Uni München machte deutlich, wie rasch die Altersgrenzen sinken. “Im Schnitt bekommt jeder Altersjahrgang zwei Monate früher als der vorangegangene Jahrgang seine erste Menstruation beziehungsweise seinen ersten Samenerguss”, stellten die Landauer Forscher Norbert Kluge und Marion Sonnenmoser fest. Besteht der Trend unverändert fort, werden Jungen und Mädchen in diesem Jahr durchschnittlich mit elfeinhalb bis zwölf Jahren geschlechtsreif, 2010 schon mit zehn Jahren, errechneten die Landauer Wissenschaftler. Als vor hundertzwanzig Jahren erstmals solche Daten erhoben wurden, waren Mädchen bei der ersten Menstruation fast siebzehn Jahre alt. Berlin online

Mehr zum Thema

Annie Chapman

Viktorianisches Zeitalter

Fiktion: «Jack is back!» (deutsch)

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NANNY-STATE-ALLÜREN

Verstoß gegen die Berufsfreiheit & Klerikale Allüren des Staates

Rote, Grüne und Linke Zwängerei…

Sex-Prohibition

…über das älteste Gewerbe der Welt!

Ausbruch einer globalen Hysterie?

Rheinland-Pfalz: Prostitutionsverbot – ungültig!

Luzern – Stadtrat gegen Prostitutionsverbot

Norwegen – Freier werden zu Kriminellen

Finnland – zurück in die 1960er

Schweden – Prostitutionsverbot (Achtung: DER SPIEGEL)

Schweden – Polizei ignoriert Verbot (Achtung: Standard.at)

Replik zu Alice Schwarzer

Scotland – Campaigners attack bid to ’sneak in’ prostitution

Scotland – Worst Fears are now realised

UK: No «zones of toleration»

1. Januar 2010: In den Sauberländern wie Norwegen, die die käufliche Liebe genauso wie in Schweden, Schottland und Finnland verbieten…  Aber hoppla, das sind ja genau solche Länder, die sich auch mit restriktiven Rauchverboten besonders hervor tun – wird aber wohl nur purer Zufall sein…

Kritikus hat sich des Themas gebührlich angenommen.

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Carolus Magnus on März 1st, 2010

Freiheiten sind unveräußerliche Rechte

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Elektroschock

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Art. 397a1

A. Voraussetzungen

1 Eine mündige oder entmündigte Person darf wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunksucht, anderen Suchterkrankungen oder schwerer Verwahrlosung in einer geeigneten Anstalt untergebracht oder zurückbehalten werden, wenn ihr die nötige persönliche Fürsorge nicht anders erwiesen werden kann.

2 Dabei ist auch die Belastung zu berücksichtigen, welche die Person für ihre Umgebung bedeutet.

3 Die betroffene Person muss entlassen werden, sobald ihr Zustand es erlaubt.

1 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 6. Okt. 1978, in Kraft seit 1. Jan. 1981 (AS 1980 31 35; BBl 1977 III 1).

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FFEFürsorgerischer Freiheitsentzug heißt das Instrument, welches in erschreckender Weise immer öfter benutzt wird, um unschuldige oder unbequeme Bürger ihrer Freiheit zu berauben, sei es als Retorsionsmaßnahmen, sei es um Kosten bei den Fürsorgeämtern in die Krankenkassenprämien abzuwälzen. FFE-Betroffene werden hauptsächlich willkürlich und für möglichst lange Zeit weggesperrt. Die Maßnahmen beim FFE entsprichen einer schweren Einschränkung der im Grundgesetz verbürgten Rechte auf Freiheit und Unversehrtheit. Es ist anzunehmen, daß genau deshalb das Gesetz nicht Fürsorglicher Freiheitsentzug genannt wird. Wen wunderts, daß Fürsorgerischer Freiheitsentzug nach Orwells Neusprech tönt und riecht. Oder kommt es gar von der Ableitung der Fürsorge, in der Schweiz als Amtsstelle so benannt, die Menschen unter dem Existenzminimum lebend mit dem notwendigsten an Gutscheinen und Geld zum Überleben versorgt.

In der Schweiz werden täglich über 27 unschuldige Mitbürger gegen ihren Willen zwangsweise in eine psychiatrische Klinik eingewiesen, unfreiwillig festgehalten und unter Drogeneinfluß ruhig gestellt, als wären wir in einem Polizeistaat. Wer das Gesetz nicht genau kennt, kommt aus diesem perfiden Dschungel  über Jahre nicht mehr raus. Schon gar nicht, wenn er unter gefährliche Drogen gesetzt wird, im besten Falle noch umhertorkelt wie ein Besoffener und kaum noch ein Wort sprechen kann, geschweige denn einen Brief schreiben. Wir prognostizieren mit der Zunahme der Unruhen weltweit, entstanden durch den eklatanten, politisch und staatlich geförderten Sozialdarwinismus der letzten 25 Jahre (fast alle 2 Jahre eine IV-Revision, AHV-Abbau, Arbeitssklaven, Finanzkrise), in mittelbarer Zukunft ein noch viel massiveres Ansteigen solcher menschenrechtswidriger Entledigungen auf Kosten der Prämienzahler.

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Survival Scout – Beruf mit Zukunft

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Allein im Kanton Bern wurden 1998 rund 360 Zwangseinweisungen angeordnet. Drei Jahre später waren es bereits 700. «Wir gehen von jährlich über 10’000 Zwangseinweisungen aus», sagt Jürg Gassmann, Zentralsekretär der Patientenorganisation Pro Mente Sana. «Überträgt man die Zahlen der Großkantone Zürich und Bern auf die gesamte Schweiz, so werden jährlich über 15000 FFE-Einweisungen veranlaßt. Die effektive Quote dürfte wohl irgendwo dazwischen liegen.»

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Zwangspsychiatrisierung zulasten der Prämienzahler

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Im Interview mit dem zwangspsychiatrisierten Christian Müller kommen menschenrechtswidrige Handlungen des Staates zum Vorschein, über die sich bisher die wenigsten je Gedanken machten. In Zeiten der noch kommenden Unruhen durch die Finanzkrise ist es für jedermann von Vorteil, sich bei «Pro Mente Sana» schon vorher über seine Rechte und kantonal unterschiedlichen Vorgehensweisen zu erkundigen um zu wissen, wie man in einem solchen Falle vorgehen muß. Denn oft werden unbequeme, aber völlig gesunde Menschen einfach über die Kantonsgrenze in eine Klapse verfrachtet, wenn es niedrigen Motiven dienlich ist. Es ist jedem Schweizer dringend anzuraten, sich die Telefonnummern in der Agenda der Psychex, die über spezialisierte Anwälte bezüglich ungerechtfertigter FFE verfügt, und die, der einzig über den Bluewin-Provider zensierten Seite appel-au-peuple.org, die solche Mißstände kompetent und ohne Scheu aufdeckt. Auch Pro Infirmis bietet unentgeltliche Rechtshilfe an.

Das Video ist ein erschütterndes Dokument das belegt, daß man in der Schweiz schneller in der Psychiatrie landen kann, als in einen Prozeß oder ein Strafverfahren verwickelt zu werden. Eine Kombination aus unmenschlichen Willkürgesetzen, Profiteuren der Zwangspsychiatrie (Pharmamafia) und arroganten, trägen Behörden macht es möglich, daß Menschen über Wochen und Monate – ohne zuvor dem Richter vorgeführt zu werden – dahinvegetieren, vollgepumpt mit «legalen» Drogen.

Bis 1981 wurde solches Gebaren von der Schweiz noch klar und eindeutig als menschenrechtswidrig anerkannt. Erst mit der Einführung dieses Internierungsgesetzes über den sogenannten FFE wurden Willkür und Amtsanmaßung Tür und Tor geöffnet.

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Legale psychische Folterkammer

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Metal Factory beschreibt die Vorgehensweise und Mißstände, die er am eigenen Leib erfahren mußte und warnt:

Ich möchte mit diesem Bericht zweierlei Sachen aufzeigen. Zum einen ist dies ganz klar eine Warnung an alle Forenuser: Bitte achtet auf eure Worte wenn ihr in Foren etwas zum besten gebt, denn oben geschilderter Zugriff inklusive aller Folgen kann jeden von uns treffen. Eine Einlieferung per FFE geschieht verdammt schnell, aber daß man von all dem wieder loskommt und wieder frei ist, das kann sich lange hinziehen. Eine Woche mag nicht nach viel klingen, aber sie kann elend lang sein. Vor allem, wenn man eigentlich nichts verbrochen hat (außer sich die Seele durch schreiben zu erleichtern)… Tja, und zum anderen sieht man wieder mal ganz deutlich, daß unser Staatssystem erstens gründlich versagt, und zweitens, daß dieser FFE mit all den damit verbundenen Konsequenzen eine einzige Schweinerei darstellt, denn damit werden mit Hilfe des Staates die Menschenrechte unterbunden und man selbst dadurch zum Spielball der Launen von “Ärzten” und “Psychologen”. Was die Rede- und Meinungsfreiheit betrifft, so kann ich darüber nur noch müde lachen, denn diese Rechte sind schon längst nicht mehr vorhanden. Was mir passiert ist, kann jedem von euch passieren, deswegen rate ich euch nochmals eindringlichst: Laßt euch keineswegs die Foren oder das Internet verbieten, aber paßt höllisch auf, was ihr wo hinschreibt. Glaubt mir, diese eine Woche will ich niemandem von Euch zumuten…

Zum vollständigen Bericht seines FFE

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