Sackstark

Die provokative Sicht des Carolus Magnus

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Militantismus und Feigheit

Versch(r)obene Wahrnehmung der Realität
nennt man landläufig als “ver”-”rückt”

Während sich in ganz Deutschland die Gemüter über das sensationelle Urteil vom 30. Juli 2008 des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Passivrauch erregen, beginnen morgen die Olympischen Spiele in Beijing unter einer 33° C heißen Smog-Glocke, die Nichtrauchern und Sportlern nichts auszumachen scheinen. Misokapnisten und Tabakkophile eifern Hand in Hand dem Anlaß entgegen, der morgen, Freitag, dem 8. August 2008 um 8 Uhr 08 Min. beginnt. Warum dieses Datum? Weil acht in China eine Glückszahl ist, genauso wie die 6 und die 9.

Beijing, V.R. China

Die Sportler erwartet eine extrem hohe Luftfeuchtigkeit von 85 Prozent und abgasverseuchte Atemluft. Die Sichtweite beträgt etwa 80 Meter. Es scheint ihnen nichts auszumachen, denn Diesel- und Bezinabgase, Schweißfüße und Wok-Dämpfe duften anders als Tabak - was der fanatische Kern der ‘neuen Religion’ zu sein scheint. Auch die sommerlichen Ozon-Alarme in Europa, wenn Grenzwerte (!) überschritten werden, können Kapnophobikern nichts anhaben, denn entgegen dem pasiven und harmlosen Tabakrauch ist Ozon geruchslos, genau so wie atomare Strahlung. Welche Schizophrenie steckt dehinter?

Nicht einmal menschenverachtende Behandlung der eigenen Bevölkerung, die mit Füßen getretenen Menschenrechte in China, die blockierten Internetzugänge oder Terrorwarnungen der Uiguren scheinen sie davon abzuhalten. Hauptsache die Slogans stimmen: “Raucher sind Kindermörder”, “Geiz ist geil” und “Sport ist Mord”.

Der feige und wortbrüchige IOC-Präsident Jacques Rogge versuchte am Wochenende, die neue Situation mit rhetorischem Bleichmittel schönzureden: “Größtmöglicher Zugang” zum Internet, das sei doch schon mal was. Das Wort “uneingeschränkt”, von dem im Vorfeld der Olympischen Spiele bisher stets die Rede war, vermied er. “Größtmöglich”, das weiß der um Diplomatie bemühte Rogge nur zu genau, ist ein dehnbarer Begriff. Verschiedene chinakritische Internetseiten wurden und werden von staatlichen Zensoren geblockt.

So auch, nebst der Deutschen Welle und BBC, Amnesty International, die da schreibt: Eine wachsende Zahl von Menschenrechtsverteidigern wurde in Haft genommen, unter Hausarrest oder polizeiliche Überwachung gestellt und von der Polizei schikaniert. Die Repressionen gegen Angehörige von Minderheiten wie Tibeter, Uiguren und Mongolen daueren auch im Olympiajahr an.

Inhaftierte Anhänger der spirituellen Bewegung Falun Gong sind in besonderem Maß von Folterung und Mißhandlung bedroht. Chinesische Christen (27 000 000 wovon 15Mio. Katholiken und 12 Mio. Reformierte - Quelle ZDF), die ihre Religion außerhalb des staatlich sanktionierten Rahmens ausübten, werden ebenfalls verfolgt.
Auch nach der Wiedereinführung der Überprüfung aller Todesurteile durch das Oberste Volksgericht wurde und wird die Todesstrafe in großem Umfang angewandt, wobei viele Aspekte der Todesstrafenpraxis weiterhin der Geheimhaltung unterliegen.
Die Folterung von Häftlingen und Strafgefangenen war nach wie vor gängige Praxis. Millionen von Chinesen hatten keinen Zugang zu den Gerichten und konnten ihr Recht nur mit Hilfe eines wenig effektiven außergerichtlichen Beschwerdeverfahrens geltend machen.

Viele Mädchen und Frauen sind weiterhin Opfer von Gewalt und Diskriminierung. Die Vorbereitungen für die Olympischen Spiele in Peking 2008 waren von Repressionsmaßnahmen gegen Menschenrechtsverteidiger gekennzeichnet. Die Zensur des Internets und der Medien wurde verstärkt.

Falun Gong Anhänger

China ist Weltmeister bei Todesstrafen

Gold für Menschenrechte kann es für China nur geben, wenn der chinesische „Weltrekord“ bei Todesurteilen und Hinrichtungen bald der Vergangenheit angehört. Zuallererst muss China die tatsächliche Zahl der Hinrichtungen veröffentlichen und die Zahl der Straftaten, die mit der Todesstrafe geahndet werden können, drastisch verringern.

China führt nach wie vor mehr Hinrichtungen durch als alle anderen Länder der Welt. Wie viele es genau sind, ist jedoch unbekannt. Da offizielle Zahlen zu Todesurteilen undgoldband Hinrichtungen als Staatsgeheimnis behandelt werden, ist es äußerst schwierig, die Anwendung der Todesstrafe in China objektiv zu analysieren. Auf Grundlage öffentlich zugänglicher Berichte geht Amnesty International davon aus, dass im Jahr 2006 in China mindestens 1 010 Menschen hingerichtet und 2 790 zum Tode verurteilt wurden. Das entspricht 63 Prozent aller weltweit gemeldeten Hinrichtungen. Der chinesische Strafrechtsprofessor Liu Renwen ging Anfang 2006 davon aus, dass in China pro Jahr 8 000 Menschen hingerichtet werden. Nach Schätzungen der in den USA ansässigen Dui Hua Foundation, die sich auf chinesische Quellen mit Zugang zu offiziellen Informationen stützt, wurden im Jahr 2007 etwa 6 000 Todesurteile vollstreckt.

Petition unterschreiben

Goldband tragen

Warum setzen sich militante Anti-Raucher nicht gegen solch himmelschreiende, tödliche Ungerechtigkeiten ein? Ist es etwa, weil weniger intellektuell anstrengend oder fordernd, einem nicht existenten Gesundheits-Gespenst wie völlig harmloser Passivrauch zu jagen als sich gegen die wirklichen Schandtaten dieser Welt zur Wehr zu setzen? Oder ist es schlicht Feigheit, Menschenverachtung und Desinteresse?

Wie so oft, ist wohl auch dies eine Frage des Charakters.

Na, Thomas Taliban Zeltner; wie wäre mit einem Friedensnobelpreis statt einer “Schoggistelle” bei der WHO? Überlegen Sie es sich!

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Es rumort immer deutlicher in Deutschland

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Auszug
Seit Anfang des Monats gilt nun auch in den letzten Bundesländern das Rauchverbot in öffentlichen Räumen; die Debatte darum ist eine der emotionalsten der vergangenen Jahre - eine ideologische Konfrontation. Die Raucher fühlen sich gegängelt und bevormundet, ihre Rebellion wird immer spürbarer. In vielen Großstädten, von Lübeck bis München, gingen in den vergangenen Monaten Tausende auf die Straße und forderten ihr Recht auf unbeschränktes Rauchen ein. Flächendeckend bildeten sich Widerstandsnester von Kneipenwirten, die um ihre Existenz fürchten. Ständig entstehen neue Internetforen und Bürgerinitiativen, in denen Raucher zum Freiheitskampf aufrufen.
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Zum vollständigen Stern-Artikel

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update 23:00 Uhr von benpal (Kommentare)

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Rauchverbot: Hamburgs Wirte wollen Entschädigung
Peter Engels, Betreiber des Goldbeker in Winterhude und Gründer des Vereins “Hamburger Rauchrebellen”, schätzt die Zahl der klagebereiten Gastronomen auf über 350 - mit einer hohen Dunkelziffer. Denn nicht alle Wirte sind in Vereinen oder Verbänden organisiert. Einer von ihnen ist Hans Jörg Werner. Der Geschäftsführer der Gaststätte Legendär am Eppendorfer Weg würde Entschädigung fordern. “Wenn es ein striktes Rauchverbot geben wird, fordere ich Aufwandsentschädigung.”

Zur Information
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Trudi Gerster erzählt

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Trudi Gerster

Die AT-Schweiz hat wieder irgendwo eine “Studie” aus irgend einem US-Kaff gebuddelt und stellt es in ihre Homepage mit dem vermuteten Hintergedanken, die Volksgesundheit mittels Nocebo völlig zu ruinieren, um in 20-50 Jahren ihre “Studien” quasi postum verifizieren zu können, denn wovor man Angst hat, das trifft auch ein!

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Weltweit hohe Belastung durch Feinstaub aus Tabakrauch
Mikt dieser reisserischen und verhältnisblödsinnigen Schlagzeile desinformiert AT-Schweiz wie gewohnt weiter und schreibt:
Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention, kurz AT-Schweiz, meldet: Das Forschungsteam des Roswell Park Krebsinstituts in Buffalo und der Internationalen Agentur für Krebsforschung in Lyon stellten große Unterschiede hinsichtlich der winzig kleinen Feinstaubpartikel (PM2.5) fest.
In Syrien, Rumänien und im Libanon waren die Werte für Feinstaub am höchsten und lagen weit über den Grenzwerten, die die Weltgesundheitsorganisation WHO und die US-Behörde für Umweltschutz EPA ermittelt haben. Diese Länder kennen keinen öffentlichen Schutz vor Passivrauchen.
In Irland, Uruguay und Neuseeland waren die Werte am tiefsten und befanden sich deutlich unter den Grenzwerten. Diese Länder haben nationale Gesetze für rauchfreie öffentliche Innenräume erlassen.
Im Durchschnitt der Messungen in allen 32 Ländern war die Belastung durch Feinstaubpartikel in rauchfreien Innenräumen 89 Prozent geringer als in verrauchten Innenräumen.
Quelle ist, wie nicht anders zu erwarten, die Tabakkontrolle der WHO: A Hyland et al., A 32-country comparison of tobacco smoke derived particle levels in indoor public places, in: Tobacco Control 2008; 17: 159–165 tobaccocontrol.bmj.com.
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Fast täglich manipuliert, drangsaliert und traktiert AT-Schweiz die Bevölkerung mit an den Haaren herbeigezogenen Kausalitäten in Bezug auf Passivrauch in Angst und Schrecken. Dies mit erklecklichen Geldern aus dem Tabakpräventionsfonds, geäufnet mittels Steuergeldern von Rauchern und Nichtrauchern gleichermaßen. Soeben berichtet die Tagesschau, dass das BAG, also wir steuerzahlenden Raucher und Nichtraucher, 190 000 Mio. Franken nachzahlen müssen für in Auftrag gegebene Studien; denn dieses BAG war wie immer wieder mal zu sehr abseits der Realität und meinte bis vor Bundesgericht, daß sie keine MwSt. darauf bezahlen müssten. Sie wurden zumindest vor Bundesgericht eines besseren belehrt. Hoffnung auf zukünftige Realtitätsnähe sollte hingegen deswegen nicht aufkommen, denn Thomas Taliban Zeltner ist mit seinen 61 Jahren zu alt um lernfähig zu sein.

Geographie- und Soziologiebewanderte erkennen sofort, daß die Länder Irland, Uruguay und Neuseeland sogenannte Erstwelt-Staaten sind, die zudem eine extrem niedrige Bevölkerungsdichte aufweisen. Sie alle verfügen über eine erstklassige Apparatemedizin. Uruguay wird gar die Schweiz Südamerikas genannt. Kaum erstaundlich, daß deshalb dort auch weniger Menschen erkranken, als beispielsweise im hepatitis- und bilharzioseverseuchten Syrien. Das Landleben in gemäßigten Klimazonen ist eben gesund, bloß am gesunden Menschenverstand scheint es massiv zu mangeln. Auch wenn die AT-Schweiz es durch die Bücher Trudi Gersters sieht, so besteht bis heute noch immer keine Korrelation zur Kausalität, daß die tiefen “Werte” durch die strikten Rauchverbote in diesen Ländern der Grund dafür seien.

Propaganda ist nun mal keine faktenorientierte Wissenschaft, sondern reines, gut dosiertes Opium für das Volk. Mich wunderts eh schon seit langem, wer sich solchen Bockmist reinzieht und ob nicht etwa Leserfreunde von “Unfälle & Verbrechen” die einzigen sind, die auf der AT-Homepage etwas Nervenkitzel tanken wollen, insbesondere, da entsprechende Internetspiele nun bekanntlich auch verboten sind.

Was bleibt da den Jungen noch übrig, wenn Ausgangssperre ab 22 Uhr verhängt, Computerspiele und sonst so ziehmlich Alles was Spaß macht verboten wird und sie sich deshalb dem posthypnotischen Befehl der AT-Schweiz aussetzen, nur um Jahrzehnte später an all den grausamen dort beschriebenen und auf Zigarettenpäckchen illustrierten Krankheiten zu erkranken; und dies bloß weil  es noch das einzig übrig gebliebene, gruselige Abenteuer zu sein scheint und Jugendliche bekannterweise besonders sektenanfällig sind  und sich somit diesem Nocebo der sektiererischen  und gefährlichen Website aussetzen und infizieren? So produziert man militante Verbrecher, denn diese werden nicht einfach als solche geboren.

Im Übrigen ist eine “Studie” der WHO-Tabakkontrolle mit dem Ziel der weltumspannenden Ausrottung des Tabakgenusses und der Tabakliebhaber, egal mit welchen Mitteln (NSDAP), in etwa so aussagekräftig, wie Hämorrhoiden am Arsch in Relation zum erwähnten Feinstaub. Meistens liegt es nämlich am Toilettenpapier, auf dem solche “Studien” geschrieben stehen.

Durch ihre geographische Lage sind sie gegenüber Syrien und dem Libanon privilegiert durch reinigenden Regen und gemäßigte Klimazonen. Neuseeland ist auf dem Weltmarkt ein führendes Agrarland, wo Menschen sich viel an der frischen Luft bewegen und arbeiten, beschenkt mit ernorm großen Waldflächen.

Neuseeland: im Winter liegt gelegentlich im tiefen Süden bis in die Niederungen Schnee und auf der Nordinsel fällt viel Regen. Teilweise werden Gebiete nach heftigem Niederschlag unter Wasser gesetzt. Bestimmt wird das Klima von Neuseeland durch vier Hauptfaktoren:

  • Der Pazifik und die Tasmanische See welche Neuseeland umgeben
  • Die lange Nordsüdliche Ausdehnung über drei Klimazonen (subtropisch, mediterran und gemäßigt)
  • Die Westwinde
  • Die Südalpen welche die Wolken und Winde aufstauen

Die Durchschnittlichen Temperaturen liegen im Sommer zwischen 18º C (Südinsel) und 24º C (Nordinsel) im Winter bei 6º C (Südinsel) und 15º C (Nordinsel). Wen wundert es da, daß Neuseeland wenig Feinstaub ausgesetzt ist!

Irland, die grüne Insel profitiert in Bezug auf Feinstaub vom permanent wehenden, reinigenden und viel regenbringenden Westwind, der zuvor durch das Wasser des Atlantiks gefiltert und gereinigt wurde, wenn er über Irland bläst.

Uruguay, übrigens mit 40 Prozent einer der Länder mit den höchsten Raucherquoten in ganz Südamerka, ist zwar keine Insel wie Irland oder Neuseeland, hat aber die Hälfte seiner Landesgrenzen am Atlantik liegen, wobei im Norden und im Westen es von zwei Flüssen eingerahmt wird, die den Rest der Landesgrenze bestimmen. Der Großteil von Uruguay ist flach, versehen mit einzelnen Hügelketten. Die Küsten fallen meist steil zum Meer ab, ein Umstand, der tagsüber saubere Meeresluft auf das aufgeheizte Land trägt und des Nachts staubbelastete Luft ins Meer hinausträgt. Im Südosten ist die Küste durch flache Seen und Niederungen gegliedert. Entlang des Rio Uruguay liegen sumpfige Ebenen, die häufig überschwemmt sind. Weite Teile des Landes sind fruchtbar und werden wie in Neuseeland für die Landwirtschaft genutzt. Der größte Fluß ist der Rio Negro, an dessen Lauf zwei große Stauseen liegen. Der Rio Negro durchströmt das Land von Ost nach West und mündet in den Rio de la Plata. Im Südosten an der Grenze zu Brasilien liegt die Laguna Merin. Der ebenfalls wichtige Fluß Uruguay markiert die Grenze zu Argentinien und fließt von Norden nach Süden zum Rio de la Plata.

Syrien hat von Mai bis Oktober absolut keinen Niederschlag und die Sonnenscheindauer beträgt in diesen Monaten 10 Stunden täglich. Das Klima ist trocken und heiß, wobei nachts die Temperaturen stark fallen. Syrien ist ein Fast-Binnenstaat, die Vegetation ist, außer im Westen, karg und somit von Natur aus staubig. Wüstenwinde wirbeln besonders im Sommerhalbjahr extrem viel Staub auf. Syrien grenzt im Westen etwas ans Mittelmeer und an den Libanon, im Süden an Israel und Jordanien, im Osten an den Irak und im Norden an die Türkei. Geographisch kann Syrien in vier Hauptgebiete unterteilt werden: die fruchtbaren Küstenebenen im Westen, ein Plateau und die Bergkette Jebel an-Nusariyah, Ebenen in der Landesmitte sowie Wüste und Savanne im Südosten. Der 2330 km lange Euphrat kommt aus der Türkei und fließt durch den Norden des Landes bis in den Irak. Der Fluß durchquert das Land auf ca. 600 km, was ihn zum längsten Fluß Syriens macht. Im Nordosten fließt der Kabur durch das Al-Kabur-Becken. Bilharziose-Erreger kommen vor allem am Oberlauf des Euphrat und im Norden bis zur türkischen Grenze in manchen Teichen und Flüssen vor. Hepatitis A und Hepatitis B kommen gehäuft vor. Bei längeren Aufenthalten und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen sollte man nicht ohne Hepatitis B-Schutzimpfung das Land besuchen.

Libanon: Im Winter ist es mild, im Sommer heiß und mit hoher Luftfeuchtigkeit an der Küste. In höheren Lagen fällt im Winter Schnee. Die eng bewohnte Küstenregion am Mittelmeer ist dreckig, staubig und im Sommer unerträglich heiß. Überall stehen zerbombte Ruinen aus den regelmäßig wiederkehrenden Kriegen und Schlachten mit diversen religiösen Fanatikern und Israel sowie Syrien. Begüterte können sich auf der Bekah-Ebene oder auf den Libanon (Eine Bergkette, die Libanon den Namen des Landes gibt und es von Syrien trennt) zurückziehen, um vor der Hitze zu flüchten. Täglich bläst im Sommer ein heißer Südwestwind mit 20 bis 40 km/h über den dichtbesiedelten Küstenstreifen.

Rumänien hat 3 grundsätzlich verschiedene Klimazonen: im Zentrum und im Westen herrscht ein feuchtes Klima vor, ähnlich dem atlantischen, im Südosten gibt es kontinentale Einflüsse mit heißen Sommern und sehr kalten Wintern, und tief im Südosten ist das Wetter mediterran bestimmt. Diese Vielfalt schlägt sich auch in den extremen Temperaturen nieder. In der Baragan-Region kann es im Sommer bis über 40° C werden, in der Brasvo Ebene -38°C im Winter. Rumänien ist ein sehr armes Agrarland, ohne Technik und Motoren für extensiven Anbau wie Irland, Neuseeland oder Uruguay. Der Stand ist in etwa wie in der Schweiz vor hundert Jahren.

Gesundheitswesen (SRK): Gewalt, Überschwemmungen, Erdbeben oder Hunger rauben jährlich Hunderttausenden von Menschen ihre Existenzgrundlagen oder zwingen sie zur Flucht. Freiwillige des Roten Kreuzes gehören oft zu den Helferinnen und Helfern der ersten Stunde. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) leistet jährlich in über 20 Ländern humanitäre Nothilfe. Rotkreuz-Mitarbeitende bergen Erdbebenopfer, verteilen Nahrungsmittel und Trinkwasser und leisten erste Hilfe. Decken, Zelte, Lampen und Kochutensilien stellen das Überleben der Obdachlosen sicher und bieten Schutz vor Wind und Kälte. Daneben liefert das SRK Medikamente, Verbandsmaterial und chirurgische Instrumente an Spitäler und Gesundheitsposten. Leben retten reicht aber allein nicht aus. Es ist wichtig, mit den Menschen vor Ort zusammenzuarbeiten und Maßnahmen zu ergreifen, um künftigen Katastrophen vorzubeugen und die Verwundbarkeit der Bevölkerung zu reduzieren. Auch die Nothilfe muß die Selbsthilfe der Bevölkerung stärken und lokale Strukturen nutzen.

Syrien, Libanon und Rumänien haben nun wahrlich dringendere Probleme, als sich einer fanatischen Passivrauchdokrin zu unterwerfen, die zudem schon längst als der größte Hoax aller Zeiten entlarvt wurde.

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…zumindest in statistischen Monokulturen

Goodhart’s Law

Wenn es um Statistiken geht, ist der Spruch “Ich glaube nur der Statistik die ich selbst gefälscht habe” meist nicht weit. Er stammt nicht von Winston Churchill, sondern wurde ihm vom deutschen Propagandaminister Joseph Goebbels in den Mund gelegt, um die statistisch belegten Erfolge Englands herunterzuspielen (”Zahlen lügen nicht, sie verführen” ). Dem Gegner vorzuwerfen, daß er mit manipulierten Statistiken operiert - um dann seinerseits die “richtigen” Zahlen auf den Tisch zulegen - gehört zu den Standards im politischen Geschäft. Aber nicht nur dort spielen auf Zahlenwerken aufgebaute “Wahrheiten” eine große Rolle, wie etwa Gerd Gigerenzer in seinem Buch “Das Einmaleins der Skepsis - Über den richtigen Umgang mit Zahlen und Risiken” (2002) vor allem an Beispielen aus der Medizin (Mammographie, AIDS-Tests, genetischer Fingerabdruck) gezeigt hat, wo selbst scheinbar absolute Wahrheiten auf Zahlenblindheit und falscher Risiko-Einschätzung beruhen. Kein Wunder eigentlich, wenn laut einer Umfrage [Emnid 1998) etwa ein Drittel aller Deutschen auf die Frage, wieviel "40 Prozent" sind a:) ein Viertel b:) 4 von 10, c:) jeder Vierzigste] die falsche Antwort geben.

Derart mit Statistik-Skepsis gewappnet - und nach einem gescheiterten Niktionentzug schlechten Gewissens wieder am Docht - klang die Überschrift “Smoke Cigarettes -Live Longer” wie Musik in meinen Ohren. Und die Statistik, auf die sie sich bezog, klang noch viel besser: die 400 000 Todesopfer, die der Tabakkonsum angeblich jährlich in den USA fordert, wurden nämlich durchschnittlich älter als der Rest der Bevölkerung:

“Die Analyse des Alters der 400 000 angenommen Verstorbenen, berechnet vom SAMMEC (Smoking Attributable Mortality, Morbidity and Economic Costs)-Programm des Centers for Disease Control (CDC) zeigte:

  • die rauchenden “Opfer” lebten etwa 2 Jahre länger als der Rest von uns: 71,9 vs. 70.
  • über 70 000, oder etwa 17%, starben “vorzeitig” in einem Alter über 85
  • nur 1 900, weniger als 0,5% der rauchenden “Opfer” starben jünger als in einem Alter von 35 Jahren, während 143 000 oder 8% des Rests von uns unter 35 stirbt.”

Gesundheitliche Vorteile des Rauchens

Läßt sich nun daraus schließen, daß Rauchen gesund ist? Robert Levy läßt in seiner Analyse dieser Daten keinen Zweifel daran, daß Rauchen das Risiko von Lungenkrebs und Bronchitis deutlich erhöht - die höhere Lebenserwartung von Rauchern deutet aber an, daß es auch gesundheitsfördernde Wirkungen des Zigarettenkonsums gibt, die dieses Risiko offenbar aufwiegen: “Weniger Überfettung, Darmentzündungen, Depressionen, Parkinson, Alzheimer und, für einige Frauen, ein geringeres Vorkommen von Brustkrebs.”

Ginge es mit statistisch korrekten Dingen zu, bräuchten wir wohl dringend neue Hinweise auf den Zigarettenschachteln. Und die Finanzminister, die auf die Milliarden der braven und langlebigen Nikotinsklaven dringend angewiesen sind, müßten der Angst-Treiberei und den Anti-Raucher-Kampagnen eigentlich ein Ende machen. Woraufhin ihre politischen Gegner die “richtigen” Statistiken zücken - und auf die englische Langzeitstudie veweisen, nach der Raucher im Schnitt zehn Jahre früher sterben. (Was die Finanzminister dann wieder beruhigt, denn sie sparen damit bei der Rente.)

Aber wer hat denn nun recht ? Die Gesundheitsapostel, die den Tabak zum Killer Nr. 1 erklären - oder die Anti-Prohibitionisten, die das für maßlos übertrieben halten und Freiheit für Konsumenten fordern? Daß erstere nur Propagandisten der Pharma-und Gesundheitsindustrie sein könnten, die Rauchen zu einer medikalisierbaren Krankheit machen wollen - und letztere nur Büttel der Tabakkonzerne und deren Geschäft mit der Sucht, lassen wir mal für einen Moment beiseite und fragen uns, ob es sich bei diesen divergierenden Aussagen über die Lebenserwartung von Rauchern vielleicht um eine ähnliche Komplementarität handeln könnte, wie sie von der Quantenphysik im subatomaren Bereich festgestellt wurde. Nämlich daß diese “Unschärfe” des Mikrokosmos auch für Beobachtungen in der Makrowelt gilt und zu ähnlichen Paradoxien führt, hatte in den 80er Jahren der Ökonomie-Professor und Chefberater der Bank von England, Charles Goodhart, entdeckt. Goodhart hatte die volkswirtschaftlichen und geldpolitischen Statistiken genauer unter die Lupe genommen und Erstaunliches festgestellt:

Kaum etwa hatte die Zentralbank eine Regel aufgestellt, an der sie ihre Geldpolitik orientieren wollte, veränderten sich die ökonomischen Verhältnisse, auf denen diese Regel beruhte. Nachdem ihm diese Merkwürdigkeit auch noch bei anderen volkswirtschaftlichen Daten aufgefallen war, formulierte Goodhart eine Regel die als “Goodharts Law” bekannt geworden ist:

“Jede beobachtete statistische Regelmäßigkeit tendiert dazu zusammenzubrechen, sobald zu Kontrollzwecken Druck auf sie ausgeübt wird.”

Und ganz ähnlich wie in der Welt der Quanten gilt auch hier, daß, wenn der Beobachter seine Aufmerksamkeit abwendet, alles wieder in seine statistische Ordnung zurückspringt. Als sich zum Beispiel in den 70er Jahren die Wirtschaftspolitik an der sogenannten “Philips-Kurve” orientierte, nach der ein hoher Beschäftigunsgrad und eine niedrige Inflation sich gegenseitig auschließen, spielte diese statistische Regelmäßigkeit plötzlich verrückt - trotz steigendem Beschäftigungsgrad wurde das Geld zeitweilig sogar mehr wert statt durch Inflation weniger. Nachdem sich die Politik dann von diesem Indikator abgewandt hatte und sich mehr auf andere statistische Verhältnisse verließ, tauchte die Regelmäßigkeit der “Philips-Kurve” wieder auf und kam in den 90er Jahren in modifizierter Form auch wieder zu wissenschaftlichen Ehren.

Auch der weltweit überraschende Zusammenbruch der Sowjetökonomie findet in Goodharts Law eine Erklärung, denn jahrzehntelang war die Regierung nur auf den Indikator “Produktionssteigerung” fixiert - selbst dann noch, als offensichtlich war, daß die Statistiken auf ihrem langen Weg von der kleinen Kolchose zum großen ZK längst unbrauchbar geworden waren. Mit Goodharts Law scheint für die Ökonomie dasselbe zu gelten wie für die Ökologie: nur Diversifizierung, Vielfalt, garantiert Stabilität. Auf statistische Mono-Kulturen hingegen scheint keinerlei Verlaß. Was das Rauchen betrifft kann ich mich also trösten: wir husten dem Lungenkrebs-Risiko eins und beugen Alzheimer und Parkinson vor…

Mathias Bröckers
in www.hanf-info.ch mit freundlicher und ausdrücklicher Genehmigung.

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Aug-3-2008

Eklatanter Faschismus

geschrieben von Carolus Magnus in Ansichten, Deutschland, History, Kapnophobie, Music, Puritanismus, Stammtisch, Tabak, USA

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Startling News from The Land of The Free

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Das Montgomery College (Brainwashington) hat seinen 60 000 Studenten sowie dem Personal das Rauchen auf dem gesamten Campus verboten. Aber nicht nur das. Auch der Gebrauch von Kau- oder Schnupftabak ist untersagt. Wer mit dem Teufelszeug erwischt wird, und sei’s ein seinem auf dem Campus parkenden Auto, kann auf der Stelle gefeuert werden. Zur Zeit jedoch gibt es kulanterweise noch eigens zum Zwecke der Umerziehung trainierte “Healthy Campus Advocates”, die alle Studierenden und Angestellten “with a sense of humour” dazu auffordern, den Verboten Folge zu leisten.

In fünf Jahren, so jubelt John Banzhaf bereits heute hellseherisch, seien sämtliche US-Colleges “smoke-free”. Gleichzeitig beweisen wiederum diverse «Statistiken», daß die Zahl der Raucher in allen rauchfreien Colleges dramatisch gesunken sei. Und Kim, ein rauchender Student und wohl nicht gerade der Hellste in der Klasse meint u.a. allen Ernstes: “As a culture we’re becoming more healthy… When I go to other parts of the world, sit in a cafe with a lot of people smoking, it affects me. I just take for granted that I can sit outside and eat smoke-free.”

Dies alles zeigt, daß die amerikanische Kultur tatsächlich immer rascher gesundet. Um das freieste Land der Welt nicht wieder ins Elend zu stürzen, sollte schon der reisenden Amerikaner wegen das Rauchens weltweit bei Todesstrafe verboten werden.

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Im Kaff Aspinwall bei Pittsburgh, Pennsylvania mit ca. 3000 Einwohner hat der Kampf gegen den Rauchteufel zu einer ganz besonders originellen und vorbildlichen Form bürgerschaftlichen Engagements geführt. Neuerdings, so berichtet Newsweek, werden dort die von auswärts kommenden Raucher, darunter Patienten eines nahegelegenen Krankenhauses, von den mutigsten Menschen fotografiert, alleine zum Zweck ihre Bilder auf der Seite hier zu veröffentlichen. Sämtliche Einwohner sind dazu aufgerufen, die “smoke invaders” an den virtuellen Pranger (”customer testimonials“) zu stellen; denn:

. Zitat: We want to hear from the residents of Aspinwall who, like us, want to do something about the smokers from St. Margarets Hospital who are affecting our quality of life (and property values!). .

Was hier passiert und in wenigen Jahren auch in Europa üblich sein wird, ist bereits eklatanter Faschismus. Und keiner, aber wirklich keiner von denen, die uns von Jahr zu Jahr gebetsmühlenhaft über 1933 ff. aufklären, wird sagen können, er hätte nichts davon gewußt. Keiner wird behaupten können, es werde nicht mit Stürmer-Methoden gegen Raucher vorgegangen. Keiner unserer ach so demokratischen Gesundheitspolitiker und Amerikafreunde wird fassungsloses Entsetzen und dergleichen mehr heucheln können, wenn in irgendeiner blitzsauberen amerikanischen Kleinstadt der erste Raucher gelyncht wird oder das erste Pogrom stattfinden wird.

Was unternimmt die amerikanische Jugend gegen diesen größten Irrsinn seit der Abschaffung der Apartheid in den USA? Ich höre nichts aus dem Underground. Ich habe vor ca. 2 Stunden einzig ein kurzes Video gesehen, das eine junge Punkband aus Texas während ihres Auftritts im rauchfreien New York zeigt. Dieses Video-Dokument sollte sich keiner entgehen lassen, der wissen will, wie provinziell es mittlerweile in den Etablissements der einst bedeutendsten Kulturmetropole der westlichen Welt zugeht. Mehr über das ungeheure kreative Potential der rauchfreien jungen Wilden in den USA können alle Musikinteressierten hier erfahren.

Und zum Schluß noch eine Bitte. Wer eine junge Band aus den USA oder Großbritannien oder auch aus anderen Ländern kennt, die auf all den Irrsinn so reagiert, wie stinknormale, unverkorkste Teens & Twens früher einmal auf ihre spießige Umgebung reagiert haben, der lasse es mich wissen. Ich kenne nämlich keine einzige junge westliche Band, auch keine aus Schwarzen oder sonstigen Nichtweißen bestehende, die musikalisch und textlich mit einer gesunden Wut im Bauch das auf den Punkt bringt, was seit Beginn dieses Jahrtausends geschieht. Sollte mich noch jemals eine junge Band vom Hocker reißen, wird es wohl eine aus dem nahen oder fernen Osten sein.

Der Westen ist tot.

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Quirinius

Das Buch «Tabak und Organismus» sowie diverse Aufsätze von Fritz Lickint wurden dankend angenommen und weiterverarbeitet. Unter anderen hat sich hier besonders der “deutsche Rassenforscher” Karl Astel hervorgetan. Als Rektor der Friedrich-Schiller-Universität Jena war er bekannt dafür, daß er Studenten die Zigaretten aus dem Mund schlug (Der Spiegel 24/2006, Seite 73). Er soll einem Studenten dabei gar den Kiefer gebrochen haben. (Forum Politik) – Hierzu gibt es leider keine Quelle, außer die dieses Forums).

Karl Astel war außerdem 1941 Gründungsdirektor des neuen Wissenschaftlichen Instituts zur Erforschung der Tabakgefahren, welchem Adolf Hitler mit eine Spende von damals exorbitanten 100.000 Reichsmark unter die Arme griff. (Der Spiegel 24/2006, Seite 73).

1943 entstand dann an Astel’s Institut die erste Studie, die die bekannte Verbindung zwischen Tabak und Lungenkrebs herstellte. (Der Spiegel 24/2006, Seite 73)

Prince

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Abweichende Meinung des Richters Prof. Dr. Johannes Masing zum Urteil des Ersten Senats vom 30. Juli 2008

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- 1 BvR 3262/07 -
- 1 BvR 402/08 -
- 1 BvR 906/08 -

Dieser Beitrag mag etwas trocken und vielleicht nicht so süffig wie meine geschrieben sein, dafür ist er ein offenes, zeitgemäßes Zeugnis des Unbehagens unserer Zeit, um so mehr als er die Krankeit unserer Gesellschaft konzis und klar dokumentiert.

Ich rate jedem der die Zeit dazu hat, diesen Text sorgfältig zu lesen!

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176 - Der Entscheidung des Senats vermag ich weder insoweit, als sie von den angegriffenen Rauchverboten weitreichende Ausnahmen fordert, noch insoweit, als sie den Gesetzgeber auf die Möglichkeit eines ausnahmslos strikten Rauchverbots verweist, zuzustimmen. Der Senat schlägt dem Gesetzgeber ohne Grund ein von diesem entwickeltes Konzept für einen anspruchsvollen, aber ausbalancierten Nichtraucherschutz aus der Hand (I) und öffnet zugleich den Weg für eine Extremlösung, die mangels Interessenausgleichs unverhältnismäßig ist und die Gefahr paternalistischer Bevormundung birgt (II).

I.

177 - Die angegriffenen Regelungen verwirklichen ein Schutzkonzept, das als Ausgleich verschiedener Interessen auch gegenüber kleinen Einraumgaststätten mit getränkeorientiertem Angebot („Eckkneipen“) grundsätzlich mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar und verhältnismäßig ist. Indem der Senat für alle derartigen Gaststätten eine Ausnahme fordert, nimmt er diesem Konzept seine Stringenz und einen großen Teil seiner Wirkung.

178 - 1. Der Gesetzgeber verfolgt das Konzept eines grundsätzlichen Vorrangs des Schutzes von Nichtrauchern bei nachrangiger Ermöglichung eines ergänzenden Raucherangebots. Jeder Gaststättenbetreiber hat danach die Pflicht, primär das Angebot auf Nichtraucher auszurichten. Ein Nichtraucher soll nicht vor die Alternative gestellt werden, entweder auf einen Gaststättenbesuch verzichten oder sich gesundheitsschädlichem Rauch aussetzen zu müssen. Erst wenn der Nichtraucherschutz gesichert ist, sind daneben auch Raucherangebote erlaubt. Abgesehen von dem untergeordneten - und insoweit konzeptwidrigen - Sonderfall der Festzelte nach § 7 Abs. 1 Satz 3 LNRSchG Baden-Württemberg, erstreckt der jeweilige Gesetzgeber diese Regelung gleichermaßen und konsequent auf alle Gaststätten. Er räumt dem Gesundheitsschutz insoweit strikten Vorrang ein. Anderseits trägt er durch die nachrangige Möglichkeit eines räumlich zu trennenden Raucherangebots zugleich auch den Interessen der Raucher Rechnung.

179 - 2. Gegenüber den Gastwirten sind diese Regelungen - darin stimme ich mit dem Senat überein - ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit, der durch das Ziel des Gesundheitsschutzes legitimiert sowie hierfür geeignet und erforderlich ist. Entgegen der Auffassung des Senats ist dieser Eingriff aber grundsätzlich auch in Bezug auf „Eckkneipen“ verhältnismäßig im engeren Sinne. Das Ziel, Nichtraucher vor der Alternative zu schützen, sich Gesundheitsgefährdungen auszusetzen oder auf einen Gaststättenbesuch zu verzichten, hat hinreichendes Gewicht, um eine solche Inpflichtnahme auch ihnen gegenüber zu tragen. Die hierzu konzeptbezogen wechselnde Argumentation des Senats ist demgegenüber widersprüchlich. Warum der Gesundheitsschutz zwar ein ausnahmsloses Rauchverbot, wie der Senat meint (dazu unten II), nicht aber auch ein Rauchverbot, das dem Vorrangprinzip folgt, gegenüber „Eckkneipen“ tragen soll, ist nicht einzusehen. Das verfassungsrechtliche Gewicht des Gesundheitsschutzes ist nicht Folge gesetzlicher Wertungen, sondern deren Maßstab. Angesichts der klaren Vorrangverpflichtung zu Nichtraucherangeboten vor Raucherangeboten lässt sich dem Gesetzgeber auch nicht vorhalten, er selbst habe eine hinreichende Priorität des Gesundheitsschutzes nicht gewollt.

180 Freilich treffen die Gesetze Gaststätten je nach deren Möglichkeit, Raucherräume einzurichten, faktisch verschieden stark. Dabei werden „Eckkneipen“ besonders stark belastet: In der Regel kann in ihnen ein Raucherraum nicht abgetrennt werden und haben sie zugleich einen besonders großen Anteil an rauchenden Gästen, die vielfach abwandern werden. Dennoch ist die Regelung auch insoweit nicht unverhältnismäßig. Dass sich durch die Änderung von gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schutz der Gesundheit, der Umwelt oder zur Durchsetzung sozialer Belange auch die Marktchancen der betroffenen Gewerbetreibenden oder Unternehmen ändern, schließt Art. 12 Abs. 1 GG nicht aus. Er gewährleistet weder einen Anspruch auf gleichbleibende Wettbewerbsbedingungen noch auf Erfolg im Wettbewerb oder auf Sicherung künftiger Erwerbschancen (vgl.BVerfGE 24, 236 <251>; 34, 252 <256>; 105, 252 <265>; 106, 275 <299>; 110, 274 <288>; 116, 135 <152> ).

Die unterschiedlichen Auswirkungen der Regelungen auf die Gaststätten, je nachdem, ob sie ihrer Größe und Möglichkeit nach Nichtraucherräume einrichten können, sind angesichts gestiegener Anforderungen an den Gesundheitsschutz Ausdruck ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des Wettbewerbs. Von daher ist auch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nicht zu erkennen: Ebenso wenig wie etwa im Umweltrecht können auch vorliegend Schutzanforderungen, die für alle gleich gelten, allein wegen ihrer verschiedenen wirtschaftlichen Folgen das Verdikt der verfassungswidrigen Ungleichbehandlung begründen. Dass auch der relativ hohe Raucheranteil in „Eckkneipen“ nicht deren Freistellung von Schutzanforderungen aus Gleichheitsgründen erfordert, beurteilt bezogen auf ein striktes Rauchverbot auch der Senat nicht anders. Warum der Gesundheitsschutz im Rahmen des vom Gesetzgeber gewählten Vorrangkonzepts diese Ungleichbehandlung demgegenüber nicht rechtfertigen soll, leuchtet nicht ein.

181 - Allerdings können unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit Härteregelungen zur Abpufferung einer Übergangszeit geboten sein, wie zum Beispiel Regelungen, die in Einzelfällen Zeit geben zur Verlegung oder Zusammenlegung von Betrieben, zur Erarbeitung von alternativen Angebotskonzepten, zur Anpassung von Dauerverträgen oder zur Amortisierung von Investitionen. Auch können Ausnahmen für Fälle erforderlich sein, in denen offenkundig ein vollwertiges Nichtraucherangebot in zumutbarer Nähe besteht. Diesbezüglich genügen die angegriffenen Regelungen in der Tat nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Ob der Gesetzgeber solche Regeln für praktikabel hält oder aus verwaltungspraktischen Gründen die Ausnahmen dann typisierend ausweiten will, hat nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern er selbst zu entscheiden.

182 - Über solche einzelfallbezogenen Übergangs- und Ausnahmeklauseln hinaus ist demgegenüber von Verfassungs wegen eine Korrektur der Gesetze nicht geboten. Im Grundsatz ist die Härte der Regelung für „Eckkneipen“ nur die Konsequenz eines vom Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsmöglichkeiten zulässig in den Vordergrund gestellten Gesundheitsschutzes für Nichtraucher und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

183 - 3. Demgegenüber entwertet der Senat den durch die angegriffenen Regelungen ins Werk gesetzten Nichtraucherschutz prinzipiell und erheblich. Indem er für alle „Eckkneipen“ unterschiedslos eine Ausnahme vom Rauchverbot fordert, wird eine große Zahl von Gaststätten von dem Rauchverbot ausgenommen (auf Bundesebene sollen von etwa 243.000 Hotel- und Gaststättenbetrieben beziehungsweise 187.000 Betrieben des Gaststättengewerbes 60.000 bis 80.000 überwiegend getränkegeprägte Einraumbetriebe sein; vgl. Stellungnahme DEHOGA Bundesverband). Auch wenn diese angesichts ihrer Größe nur über vergleichsweise wenige Sitzplätze verfügen und zu den vom Senat erfassten „Eckkneipen“ keine genauen Zahlenangaben möglich sind, ist doch deutlich, dass die geforderte Ausnahme das gesetzgeberische Schutzkonzept weit mehr als am Rande betrifft. Sie setzt in weitem Umfang schon den Grundgedanken des Konzepts selbst außer Kraft und erlaubt das Rauchen auch dort, wo für Nichtraucher keine Ausweichmöglichkeiten bestehen.

II.

184 - Als politische Alternative verweist der Senat auf die Möglichkeit eines radikalen Rauchverbots in Gaststätten ohne jede Ausnahme. Diese Ausführungen sind weder veranlasst noch in der Sache tragfähig. Ein ausnahmsloses Rauchverbot ist zum Schutz der Nichtraucher nicht erforderlich und als Maßnahme der Suchtprävention zum Schutz der Bürger vor sich selbst unverhältnismäßig. Es wäre ein Schritt in Richtung einer staatlichen Inpflichtnahme zu einem „guten Leben“, die mit der Freiheitsordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar ist.

185 - 1. Die Ausführungen zur Verfassungsmäßigkeit eines radikalen Rauchverbots sind für die verfassungsrechtliche Beurteilung der angegriffenen Vorschriften weder erforderlich noch für die Begründung des Senats tragend. Zumal in Deutschland ein solches Konzept bisher in keinem Bundesland - nach der praxisleitenden Interpretation des geltenden Rechts auch nicht in Bayern - politisch durchgesetzt wurde, gibt es für ein solches obiter dictum keinen Anlass. Wenn der Senat dennoch hierzu breite Ausführungen macht, liegt darin ein unzulässiger Übergriff in die Gesetzgebungspolitik.

186 - 2. Ein ausnahmsloses Rauchverbot in allen Gaststätten wäre meines Erachtens auch in der Sache verfassungswidrig. Es handelte sich hierbei um einen Eingriff sowohl in die Berufsfreiheit der Gastwirte nach Art. 12 Abs. 1 GG als auch in die Freiheit der Raucher nach Art. 2 Abs. 1 GG, der mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht vereinbar wäre.

187 - a) Mit Blick auf den Schutz der Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens fehlt es für ein ausnahmsloses Rauchverbot schon an der Erforderlichkeit. Wenn in einer Gaststätte ein vollwertiges Nichtraucherangebot gewährleistet ist, ändert ein ergänzender Raucherraum nichts daran, dass die Inanspruchnahme der gastronomischen Leistung ohne Gesundheitsgefährdung möglich ist. Ein umfassendes Verbot auch von Rauchernebenräumen lässt sich insbesondere nicht dadurch rechtfertigen, dass Nichtraucher möglicherweise gerade in diesen Nebenraum einkehren möchten, um die Gesellschaft der dort befindlichen Gäste zu genießen. Eine solche Argumentation, die allein den Wunsch eines Nichtrauchers nach der Gesellschaft von Rauchern hinreichen lässt, um Letzteren das Rauchen zu untersagen, stellt das freiheitsbestimmte Nebeneinander von Rauchern und Nichtrauchern selbst in Frage. Sie stärkt nicht den Nichtraucherschutz beim Gaststättenbesuch, sondern eröffnet es Nichtrauchern, sich Rauchern gegen ihren Willen auch dann aufzudrängen, wenn diese sich in einen eigenen Bereich zurückziehen. Verfassungsrechtlich gibt es hierfür keine Rechtfertigung.

188 - b) Ein ausnahmsloses Rauchverbot kann auch nicht auf den Schutz der „Eckkneipen“ vor Abwanderung von deren rauchenden Gästen gestützt werden. Dass ein mit dem Gesundheitsschutz Dritter vereinbares Raucherangebot wirtschaftlich nicht allen Gaststätten gleichermaßen möglich ist, legitimiert es nicht, ein entsprechendes Angebot insgesamt zu verbieten. Die Festschreibung tatsächlicher Marktkräfte ist kein hinreichender Grund, um Rauchern den Genuss von Tabak bei Speise und Trank in der Öffentlichkeit auch dort zu untersagen, wo es aus Gründen des Nichtraucherschutzes nicht erforderlich ist.

189 - c) Der Landesgesetzgeber kann ein ausnahmsloses Rauchverbot auch nicht mit dem Schutz der Beschäftigten rechtfertigen. Ihm fehlt für eine darauf bezogene Regelung die Kompetenz. Den Konflikt zwischen Arbeitsschutz und den Gefährdungen des Passivrauchens hat der Bund durch seine Arbeitsstättenverordnung abschließend geregelt. Gegenüber Regelungen der Länder, die spezifisch diesen Konflikt aufgriffen, ihn anders bewerteten und zum Anlass oder zur Rechtfertigung einer strengeren Regelung nähmen, entfaltet diese Regelung gemäß Art. 72 Abs. 1 GG Sperrwirkung. Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit weist das Grundgesetz den Ländern nicht die Kompetenz zu, abschließende Bundesregelungen, die sie für unzulänglich und reformbedürftig halten, durch andere weitergehende Normen „nachzubessern“ (vgl.BVerfGE 36, 193 <211>; 109, 190 <230>; stRspr).

190 - d) Ein absolutes Rauchverbot lässt sich auch nicht auf das allgemeine Anliegen der Suchtprävention und den darin eingeschlossenen Gedanken des Schutzes der Bürger vor sich selbst stützen.

191 - Allerdings ist die Suchtprävention ein legitimes Anliegen des Gesetzgebers, das es erlauben kann, freiheitsverbürgte Verhaltensweisen, die zugleich ein Suchtpotential haben, zu erschweren, einzugrenzen oder ein Stück weit aus der öffentlichen Wahrnehmung zu drängen. Der Gesetzgeber kann insoweit in Blick auf negative Folgen für Dritte oder die Allgemeinheit oder auch unmittelbar zur Verminderung von Abhängigkeiten Regelungen zum Schutze der Betroffenen vor Versuchungen und damit letztlich vor sich selbst treffen.

192 -Auch dieses Anliegen aber - auf das die Nichtraucherschutzgesetze bisher auffälligerweise nicht gestützt wurden - könnte ein ausnahmsloses Rauchverbot in Gaststätten nicht tragen. Zwar mag es geeignet und erforderlich sein, um die Attraktivität des Rauchens und damit auch Wege in die Abhängigkeit zu verringern. Es wäre in seiner Kompromisslosigkeit aber unverhältnismäßig.

193 - Mit einem absoluten gaststättenrechtlichen Rauchverbot wird das gesellige Beisammensein und Feiern bei Tabak, Speise und Trank völlig aus dem öffentlichen Raum und dem gewerblichen Angebot verbannt. Soll es ohne Umgehungsmöglichkeit ernst genommen werden, muss es grundsätzlich auch entsprechende gewerbliche Angebote im Rahmen von privaten Vereinen umfassen. Der Genuss von Tabak bei Speise und Trank wäre danach im Wesentlichen nur noch innerhalb der privaten vier Wände möglich. Dieses aber ist angesichts einer Tradition, in der diese Verbindung seit Jahrhunderten von vielen als Teil von Lebensfreude empfunden und gepflegt wird, und angesichts eines Raucheranteils von mehr als 30 % der erwachsenen Bevölkerung unverhältnismäßig. Auch wenn der Tabakkonsum überaus gesundheitsschädlich und der Genuss von Tabak wie der Genuss jeder Droge unvernünftig ist und auch wenn er einen großen Teil der Raucher in bedrückende Abhängigkeit bringt, so ändert das nichts daran, dass er als Bestandteil unserer Kultur von der allgemeinen Handlungsfreiheit geschützt ist. Das gaststättenrechtliche Rauchverbot ist insoweit auch mehr als die Bagatellbelastung, zur Befriedigung einer Sucht vor die Tür treten zu müssen. Es unterbindet vielmehr eine tradierte Form des kommunikativen Miteinanders in als persönlich wichtig angesehenen Situationen, für die der - zu Recht oder zu Unrecht als subjektiv frei empfundene - Rückgriff auf den gesundheitsschädigenden Tabak als wesentlich erlebt wird. In Blick auf damit verbundene Gefahren kann der Gesetzgeber auf solche Traditionen einwirken und sie zurückdrängen. Dabei hat er auch einen erheblichen Gestaltungsspielraum. Er kann aber nicht auf dem Verbotswege die Verbindung von Tabak, Speise und Trank völlig dem gewerblichen Angebot in der Öffentlichkeit entziehen.

194 - 3. Die Freiheitsrechte des Grundgesetzes verpflichten den Gesetzgeber auf Regelungen, die der schwierigen Spannung von Schutz und Freiheit ausgleichend Rechnung tragen. Damit verträgt sich die Radikallösung eines absoluten gaststättenrechtlichen Rauchverbots nicht. Mit ihr wird vielmehr ein Weg edukatorischer Bevormundung vorgezeichnet, der sich auf weitere Bereiche ausdehnen könnte und dann erstickend wirkt. In der Praxis wird ein solches Konzept überdies Gefahr laufen, doppelbödige Ausweichstrategien oder Vollzugsdefizite hervorzubringen, und auch von daher das Rechtsstaatsprinzip aufweichen. Indem der Senat einerseits ein auf Ausgleich bedachtes Nichtraucherschutzkonzept entkräftet, anderseits aber auf eine kompromisslose Maximallösung verweist, verstellt er dem Gesetzgeber Mittellösungen, wie sie einer freiheitlichen Ordnung gemäß sind.

Die obige, in der deutschen Rechtsgeschichte für immer dokumentierte Meinung des Prof. Dr. Johannes Masing, einziger Richter mit aberrierender Meinung zum Urteil des 1. Senats vom 30. Juli 2008 zu D-Karlsruhe zur Klage der fast zum Bankrott aller 60 000 bis 80 000 Klein- und Eckkneipen (25-35 Prozent aller deutschen Kneipen) getriebenen, durch ein vom Gesetzgeber völlig absurder, willkürlicher, medizinisch haarsträubender, künstlich durch die WHO konstruierter, unnötiger und angeblich wissenschaftlich fundierter, jedoch nach heutiger, moderner Lage der Erkenntnisse eindeutig als Scharlatanerie aufgedeckter, angeblich gemäß einiger Glaubens-Fanatiker noch immer irrigerweise als notwendig erachteten Nichtraucherschutz, der unverblümt von Insidern als politischer Hoax bezeichnet wird und werden darf.


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