Das unsichtbare Guantánamo der Schweiz

Freiheiten sind unveräußerliche Rechte

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Elektroschock

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Art. 397a1

A. Voraussetzungen

1 Eine mündige oder entmündigte Person darf wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunksucht, anderen Suchterkrankungen oder schwerer Verwahrlosung in einer geeigneten Anstalt untergebracht oder zurückbehalten werden, wenn ihr die nötige persönliche Fürsorge nicht anders erwiesen werden kann.

2 Dabei ist auch die Belastung zu berücksichtigen, welche die Person für ihre Umgebung bedeutet.

3 Die betroffene Person muß entlassen werden, sobald ihr Zustand es erlaubt.

1 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 6. Okt. 1978, in Kraft seit 1. Jan. 1981 (AS 1980 31 35; BBl 1977 III 1).

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FFEFürsorgerischer Freiheitsentzug heißt das Instrument, welches in erschreckender Weise immer öfter benutzt wird, um unschuldige oder unbequeme Bürger ihrer Freiheit zu berauben, sei es als Retorsionsmaßnahmen, sei es um Kosten bei den Fürsorgeämtern in die Krankenkassenprämien abzuwälzen. FFE-Betroffene werden hauptsächlich willkürlich und für möglichst lange Zeit weggesperrt. Die Maßnahmen beim FFE entsprechen einer schweren Einschränkung der im Grundgesetz verbürgten Rechte auf Freiheit und Unversehrtheit. Es ist anzunehmen, daß genau deshalb das Gesetz nicht Fürsorglicher Freiheitsentzug genannt wird. Wen wunderts, daß Fürsorgerischer Freiheitsentzug nach Orwells Neusprech tönt und riecht. Oder kommt es gar von der Ableitung der Fürsorge, in der Schweiz als Amtsstelle so benannt, die Menschen unter dem Existenzminimum lebend mit dem Notwendigsten an Gutscheinen und Geld zum Überleben versorgt?

Video-Update 2016-12-02

SRF – Rundschau 01. April 2015 Gegen den Willen in die Psychiatrie

Zwangseinweisungen in die Psychiatrie aus grundrechtlicher Sicht

Die Schweiz hat im Vergleich zu anderen europäischen Ländern einen der höchsten Anteile an psychiatrischen Zwangseinweisungen: Fast ein Viertel aller Psychiatrie-Patiententinnen und Patienten in der Schweiz werden laut einer Untersuchung aus dem Jahre 2009 unfreiwillig hospitalisiert. Welches sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zwangseinweisung und allfällige Zwangsbehandlung? Und welche Problematiken stellen sich in Bezug auf die Einschränkung der Grundrechte der Betroffenen? humanrights.ch (17. Feb. 2014)

Lesen Sie bitte weiter…

 

END UPDATE 2016-12-02

In der Schweiz werden täglich über 27 unschuldige Mitbürger gegen ihren Willen zwangsweise in eine psychiatrische Klinik eingewiesen, unfreiwillig festgehalten und unter Drogeneinfluß ruhig gestellt, als wären wir in einem Polizeistaat. Wer das Gesetz nicht genau kennt, kommt aus diesem perfiden Dschungel  über Jahre nicht mehr raus. Schon gar nicht, wenn er unter gefährliche Drogen gesetzt wird, im besten Falle noch umhertorkelt wie ein Besoffener und kaum noch ein Wort sprechen kann, geschweige denn einen Brief schreiben. Wir prognostizieren mit der Zunahme der Unruhen weltweit, entstanden durch den eklatanten, politisch und staatlich geförderten Sozialdarwinismus der letzten 25 Jahre (fast alle 2 Jahre eine IV-Revision, AHV-Abbau, Arbeitssklaven, Finanzkrise), in mittelbarer Zukunft ein noch viel massiveres Ansteigen solcher menschenrechtswidriger Entledigungen auf Kosten der Prämienzahler.

Mehr zum Thema

Survival Scout – Beruf mit Zukunft

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Allein im Kanton Bern wurden 1998 rund 360 Zwangseinweisungen angeordnet. Drei Jahre später waren es bereits 700. «Wir gehen von jährlich über 10’000 Zwangseinweisungen aus», sagt Jürg Gassmann, Zentralsekretär der Patientenorganisation Pro Mente Sana. «Überträgt man die Zahlen der Großkantone Zürich und Bern auf die gesamte Schweiz, so werden jährlich über 15000 FFE-Einweisungen veranlaßt. Die effektive Quote dürfte wohl irgendwo dazwischen liegen.»

Für Betroffene und solche, die mehr zum Thema wissen wollen, hat «Pro Mente Sana» ein Büchlein im Angebot mit den Titel «Fürsorgerische Freiheitsenziehung»

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Zwangspsychiatrisierung zulasten der Prämienzahler und Betroffenen

(Das Video ist nicht mehr im Netz auffindbar)

Zwei Ersatzvideos
Finanzexperte H.Heutschi zu Willkür in Behörden & Psychiatrie

Schweiz: Harry Heutschi über Amts- § Justizterror

Weitere Videos von/über Harry J. Heutschi

Im Interview mit dem zwangspsychiatrisierten Christian Müller (Video leider im Netz unauffindbar) Harry J. Heutschi kommen menschenrechtswidrige Handlungen des Staates zum Vorschein, über die sich bisher die wenigsten je Gedanken machten. In Zeiten der noch kommenden Unruhen durch die Finanzkrise ist es für jedermann von Vorteil, sich bei «Pro Mente Sana» schon vorher über seine Rechte und kantonal unterschiedlichen Vorgehensweisen zu erkundigen um zu wissen, wie man in einem solchen Falle vorgehen muß. Denn oft werden unbequeme, aber völlig gesunde Menschen einfach über die Kantonsgrenze in eine Klapse verfrachtet, wenn es niedrigen Motiven dienlich ist. Es ist jedem Schweizer dringend anzuraten, sich die Telefonnummern in der Agenda der Psychex, die über spezialisierte Anwälte bezüglich ungerechtfertigter FFE verfügt, und die, der einzig über den Bluewin-Provider zensierten Seite appel-au-peuple.org, die solche Mißstände kompetent und ohne Scheu aufdeckt. Auch Pro Infirmis bietet unentgeltliche Rechtshilfe an.

Das Video ist ein erschütterndes Dokument das belegt, daß man in der Schweiz schneller in der Psychiatrie landen kann, als in einen Prozeß oder ein Strafverfahren verwickelt zu werden. Eine Kombination aus unmenschlichen Willkürgesetzen, Profiteuren der Zwangspsychiatrie (Pharmamafia) und arroganten, trägen Behörden macht es möglich, daß Menschen über Wochen und Monate – ohne zuvor dem Richter vorgeführt zu werden – dahinvegetieren, vollgepumpt mit «legalen» Drogen.

Bis 1981 wurde solches Gebaren von der Schweiz noch klar und eindeutig als menschenrechtswidrig anerkannt. Erst mit der Einführung dieses Internierungsgesetzes über den sogenannten FFE wurden Willkür und Amtsanmaßung Tür und Tor geöffnet.

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Legale psychische Folterkammer

Interview mit einem Fachmann

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Metal Factory beschreibt die Vorgehensweise und Mißstände, die er am eigenen Leib erfahren mußte und warnt:

Ich möchte mit diesem Bericht zweierlei Sachen aufzeigen. Zum einen ist dies ganz klar eine Warnung an alle Forenuser: Bitte achtet auf eure Worte wenn ihr in Foren etwas zum besten gebt, denn oben geschilderter Zugriff inklusive aller Folgen kann jeden von uns treffen. Eine Einlieferung per FFE geschieht verdammt schnell, aber daß man von all dem wieder loskommt und wieder frei ist, das kann sich lange hinziehen. Eine Woche mag nicht nach viel klingen, aber sie kann elend lang sein. Vor allem, wenn man eigentlich nichts verbrochen hat (außer sich die Seele durch schreiben zu erleichtern)… Tja, und zum anderen sieht man wieder mal ganz deutlich, daß unser Staatssystem erstens gründlich versagt, und zweitens, daß dieser FFE mit all den damit verbundenen Konsequenzen eine einzige Schweinerei darstellt, denn damit werden mit Hilfe des Staates die Menschenrechte unterbunden und man selbst dadurch zum Spielball der Launen von «Ärzten» und «Psychologen». Was die Rede- und Meinungsfreiheit betrifft, so kann ich darüber nur noch müde lachen, denn diese Rechte sind schon längst nicht mehr vorhanden. Was mir passiert ist, kann jedem von euch passieren, deswegen rate ich euch nochmals eindringlichst: Laßt euch keineswegs die Foren oder das Internet verbieten, aber paßt höllisch auf, was ihr wo hinschreibt. Glaubt mir, diese eine Woche will ich niemandem von Euch zumuten…

Zum vollständigen Bericht seines FFE

1014 Wörter

Carolus Magnus

Diese Webseite befaßt sich bewußt provokativ mit Allgemeinwissen, Politik und Gesellschaft. Sie setzt sich mit gesellschaftlichen Tendenzen in kritischer Betrachtung auseinander, verurteilt den zunehmenden Überwachungs- und Bevormundungsstaat, wirkt dem Tugend-Terror, dem Verbotswahn und einem mehr und mehr penetrant in die Privatsphäre eindringenden Staat mit direkten Aussagen entgegen - zum Zweck des Demokratie-Erhalts, zur Abwehr eines Totalitarismus und zur Förderung der Eigenverantwortung.

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15 thoughts on “Das unsichtbare Guantánamo der Schweiz

  1. „Dank“ der lange andauernden Auseinandersetzung war es mir möglich, die Geschichten anderer Bürger, die sich gegen die Behördenkriminalität zur Wehr setzen, besser zu verfolgen. Das System ist eindeutig. Missliebige Bürger werden durch die kriminellen Behörden registriert und anschliessend durch willkürliche Beamten- oder Behördenentscheide in Rechtshändel verstrickt. Die Willkür in Steuersachen haben mir verschiedene Treuhänder aus diversen Kantonen bestätigt.
    So werden die Opfer durch die von den Behörden zahlreich provozierten Verfahren, nicht nur zeitlich massiv belastet, sodass sie kaum mehr ihrem Arbeitserwerb nachgehen können, sondern nebst des durch die Verfahren verursachten Engagement reduzieren sich die Einnahmen, dafür explodieren die Ausgaben für kriminelle Anwälte und willkürlich ausgefällte Kostenauflagen. Die sich so über Jahre hinziehenden Verfahren dienen dem Zweck, die Opfer nicht nur zu zermürben, sondern ihnen auch die Geldquellen abzugraben, um sie so finanziell auszuplündern. Im aufgezeichneten Korruptionssystem haben sie ohnehin keine Chance, weshalb dies für fast alle den sicheren Untergang jedoch sicher die Verarmung bedeutet. Viele stehen diese Auseinandersetzung auch physisch nicht durch, was die Behörden in zunehmendem Masse veranlasst, den fürsorgerischen Freiheitsentzug anzuwenden, womit das Schicksal der Opfer endgültig besiegelt ist. Doch es ist keineswegs so, dass sich die Behörden fürsorgerisch geben, denn es ist belegt, dass sie diesen gezielt missbrauchen, um ihre Opfer mit tatsachenwidrigen Behauptungen „aus dem Verkehr ziehen“ zu können, damit sie ungestört delinquieren können. Die Opfer werden in den Kliniken wiederum die Opfer sein, weil der Rechtsstaat hinter verschlossenen Türen erst recht nichts zu suchen hat, weshalb diese mit Medikamenten voll gestopft werden, damit sie über keinen Willen mehr verfügen oder ein fremder über sie verfügt. Zudem führen darin Ärzte mit ihren Insassen oh- ne deren Wissen Medikamentenversuche durch und stecken dafür von der Pharmaindustrie erkleckliche Honorare ein. Selbstverständlich sind diese Fälle gut gehütet, so gut, wie die Anzahl der fürsorgerischen Freiheitsentzüge.

  2. Von 1942 bis 1981 hiess diese Praxis Administrativversorgung. Tausende Jugendlicher wurden unter dem damaligen Artikel 283-284a ZGB in Strafanstalten und Strafkolonien auf unbestimmte Zeit eingewiesen.Die Psychiatrie half wacker mit. Patienten wurden betäubt und so bewusstlos ins Frauengefängnis nach Hindelbank gebracht.
    Ende Sommer will Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf eine «Moralische Wiedergutmachung» einleiten!

    Anscheinend kann es die Schweiz nicht lassen!

    Details finden Sie auf der Website http://www.administrativ-versorgte.ch

  3. eigentlich ein gute Seite, jedoch fragwürdig ,weil nur einseitige Erzählungen ohne Beweisdokumente und absolut Anonymer Betreiber der Webseite ohne irgendwelche Adresse.
    Diese Art Weise aus dem Untergrund kann kein Erfolg beschieden sein und ist nicht zu unterstützen, trotzdem wir auch schon Jahre gegen die vorhandene Behördenkriminalität jedoch mit Namen und Adresse angehen.
    No more comments.

    1. eigentlich ein gute Seite […]
      Danke!

      […] jedoch fragwürdig, weil nur einseitige Erzählungen ohne Beweisdokumente […]
      Ich kann kein Fehlen von Dokumenten feststellen. Original-Dokumente liegen uns alle vor. Zum Schutz der an uns gewandten Personen werden diese nicht so ins Netz gestellt, daß Rückschlüsse auf diese möglich sind. Sollte eigentlich in einem demokratischen Staat offensichtlich und selbstverständlich sein. Nun bleibt bloß noch die Frage:

      Welches Schweinderl oder Beweisdokument hättens denn gerne?

      […]absolut Anonymer Betreiber der Webseite ohne irgendwelche Adresse[…]
      Wer mit dem Internet umzugehen weiß, der findet mich in wenigen Sekunden mit Namen und Adresse.

      Diese Art Weise aus dem Untergrund kann kein Erfolg beschieden sein und ist nicht zu unterstützen
      1. Der langjährige Erfolg spricht für sich.
      2. Ob nun der Schnüffelstaat oder die -person ob seiner Kontrollsucht frustriert ist und gar von «Untergrund» spricht, ist uns egal. Es läßt jedoch tief blicken und uns dennoch völlig kalt.

      Der Autor nimmt sich das Recht unter einem Pseudonym seit bald vier Jahren hierin zu schreiben und reiht sich somit ein in die Tradition einer langen Reihe bekannter Schriftsteller, die dasselbe tun oder taten.

      P.S.
      Die rote Schrift deutet meist auf Links zu weitergehender Information oder Dokumentation hin. Einfach anklicken!

  4. Ich kann nicht für Andere sprechen, doch ohne dabei zu übertreiben darf ich behaupten, selbst über einen Zeitraum von 46 Jahren immer wieder in diversen Formen aufs Gröbste vergewaltigt worden zu sein. Selbst Folterung durch Behörden oder Instanzen war etwas, das ich persönlich in der Schweiz erleben musste.
    Oftmals jedoch stelle ich mir die Frage was nun schlimmer sei: Dass ich dies erleben musste, oder dass es von den meisten nicht geglaubt werden kann.
    Tatsache jedoch ist dass jede meiner Äusserungen beweisbar ist, doch bedarf es dafür Nachforschungen, welche natürlich niemand finanzieren möchte. Denn dass ich beispielsweise einmal nach einer Zwnagsmedikamentierung blind erwachte und dies während rund 10 Tagen blieb, sollte meines Erachtens mit Folterung absolut korrekt bezeichnet worden sein. Ganz zu schweigen von den vielen Tagen danach, während welchen sich die Sicht langsam, aber in psychisch äusserst belastender Weise wieder zurück meldete. Auf jeden Fall aber ist hier die Sprache von einem Fall, für welchen es mindestens 50 Zeugen geben muss.
    Anders wieder verhält es sich bei einem andern Fall, bei welchem ich persönlich mitbekommen hatee, wie ein Mitgefangener jeden Tag 2 bis 4 mal übelst in seiner zelle verprügelt wurde. Und dies über einen Zeitraum von mehreren Tagen hinweg. Wie bitte soll man dann solche Vorfälle beweisen? Und selbst wenn, dann würden die Verantwortlichen doch ungestraft davon kommen, da es sich ja um Beamte handelt.
    Denn dass das Gesetz in diesem Staat gebogen wird wie es den Mächtigen gerade passt, ist nun einmal leider eine traurige Tatsache.

  5. Dieses provokative und ruinöse Machtspiel mit zahllosen Verfahren, FFE, Gefängnis usw. erlebe ich gegenwärtig im sogenannten kleinen Paradies im Kanton Schaffhausen. Seit über 10 Jahren hermetische Abriegelung von meinen drei Kindern! Zuletzt attestierten Staatsanwalt Willy Zürcher und seine Gehilfin Kantonsrichterin Nicole Hebden, es seien sogar Tötungsdelikte nicht auszuschliessen. Dennoch wagten sie es anscheinend, mich von einem Tag auf den anderen freizulassen. Mit der einfachen Auflage, in regelmässigen Abständen einen Arzt / Psychiater aufzusuchen. Für den Nichteintretensfall wurde mit sofortiger Inhaftierung gedroht.

    Nachdem ich etwas ärmer und meine Hausarzt um etwa 120 Franken reicher war, schrieb ich Zürcher, dies sei meine letzte Konsultation, es sei denn er werde mir unverzüglich die weitere Finanzierung für sein Experiment schriftlich zusichern. Da er es vorzog, sich der Lächerlichkeit preiszugeben, sagte ich meinem Arzt den zweiten Termin ab.

    Unterdessen hat sich der feine Herr Staatsanwalt zum zweiten und sogleich auch dritten Mal zum Clown gemacht. Ganze drei Jahre nach meiner 71tägigen Isolationshaft erhielt ich wieder ein Lebenszeichen: Antraben wegen Hinderung einer Amtshandlung. Da Pflichtverteidiger Späti das gegnerische Lager vertritt, sagte ich Zürcher zwei Tage vor Beginn schriftlich infolge mangelhafter Verteidigung ab. Darauf erreichte mich Zürchers geharnischte zweite Vorladung: Wenn Sie nicht erscheinen, werden wir sie unverzüglich polizeilich vorführen lassen! Was dann geschah, finden Sie in auf meiner Homepage. Hiermit bitte ich den Betreiber von ‹Sackstark›, diese eigenartigen Gepflogenheiten der Schaffhauser Justiz entsprechend zu veröffentlichen. Gerne reiche ich die Originaldokumente nach. Auch lohnte es sich, zu ergründen, wie es dazu kommen musste, dass bereits drei Personen, die als Beistand meiner Kinder hätten korrekt handeln sollen, entweder an Krebs gestorben sind oder nicht mehr arbeitsfähig sind(!)

    Gruss Josef Rutz aus Neuhausen am R(h)einfall

    http://www.rutzkinder.ch/?path=article&contentid=16 und http://www.rutzkinder.ch/?path=article&contentid=478&nid=62

  6. Danke Josef! Je mehr Menschen aus der Schweiz ihre Geschichte hier berichten, umso wirkungsvoller wird der Artikel!

    Ich wünsche dir viel Erfolg in deinem Kampf. Je mehr dagegen aufstehen, desto größer die Chance, dass dieses menschenverachtende Gesetz endlich der Vergangenheit angehört.

  7. die Websseite von Herrn Heutschi ist schon lange nicht mehr aufrufbar (ahv-info) – das Mail an Herrn Heutschi wurde nicht beantwortet – haben Sie dzt. Kontakt zu ihm???? Mit besten Grüßen Eva Pichler, Graz, Selbsthilfegruppe Mobbing Graz
    Herr Harry Heutschi über die Zwangsgewalt in der Psychiatrie mit Überdosierung einees schweren Psychopharmakons (Tötungsabsicht?). Erschreckende Schilderung der Vorfälle. Schwerste Folter in der Schweiz. Siehe auch: http://www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at/mollath-u-a-aufdecker/heutschi/?

  8. Herr Heutschi ist schon seit Jahrzehnten untergetaucht – er will nicht, dass die ihn verfolgende Schweizer Behörden-Hunde aufspüren können. Gelegentlich tritt er spontan in der Schweiz auf einer Open Air Bühne auf um die Bürger aufzurütteln https://youtu.be/n4w9SzEmBQU – und verschwindet dann wieder.

    Meine Artikel darüber:
    http://www.sackstark.info/?page_id=17867
    http://www.sackstark.info/?p=28166

    Auf youtube findest du fast alles

    Sucheingabe: Harry J Heutschi AHV

    Zwei Beispiele

    Playlist; 16 Videos
    https://www.youtube.com/playlist?list=PLxHkdEXvO_4wOq91pblxGiMXI_CpqeM-S

    und

    Playlist: 15 Videos
    Unrecht in der Europäischen Union, Deutschland und der Schweiz auf oberster Ebene
    https://www.youtube.com/playlist?list=PLxHkdEXvO_4x_HBeRa7i07PXYfpPhGqJ0

    Falls du Heutschis Dokumentation zwecks Verifikation suchst, sie liegen irgendwo bei mir rum, habe sie aber schon lange nicht mehr gesehen. Ich habe ein riesiges Puff in meiner Unordnung.
    Ich konnte damals die Fakten, soweit möglich, verifizieren aufgrund der auf ahv-info angebotenen DVD inkl. sämtlicher untermauernder Dokumente darauf. Die Kopien der Dokumente sind echt. Ich konnte alles nachvollziehen und aufgrund der Dokumente fand ich keine Widersprüche. Die Story ist meines Erachtens zu 90%-100% wahr.

    Nein, zur Zeit habe ich keinen Kontakt zu ihm.

    Seine Webseite ist zur Zeit auf einem Hoster auf den British Virgin Islands
    https://hostingchecker.site/iyfnzgb.com

    lg
    Carolus Magnus

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