Kostspielige IV-Revision

«Arbeit vor Rente» – bei wem?

Seit Jahrzehnten sind etwa 150.000 Invalide und Teilinvalide auf Arbeitssuche und kein Arbeitgeber willens, einem IV-Bezüger eine Anstellung anzubieten. Dies die Aussage des Personalchefs eines großen Spitals.

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Achtung! Helvetia will dir an die Eier!

Wenn ein bereits heute Invalider vor 5, 10, 20 oder mehr Jahren seine Risiko- und Altersvorsorge korrekt nach den damaligen Gesetzen geregelt hat, indem er die Lücken mittels einer Privatversicherung stopfte, dann war er im «guten Glauben», ein Grundsatz, worauf das gesamte OR beruht, daß er sich genügend versichert hat und er bezahlte auch die entsprechend hohen Prämien, auch die der IV – Prämien die mit falschen Versprechungen vereinnahmt wurden.

Jetzt stimmt die ganze Rechnung nicht mehr, weder für das Risiko Invalidität noch für die Altersvorsorge und ein BEREITS Invalider kann sich aufgrund seiner Krankheit nicht weiter versichern, da sich kein Privatversicherer finden läßt, der ein bereits brennendes Haus versichern würde. Und sollte einer noch genügend Vermögen nach langjähriger Arbeit auf dem Konto haben, so ist ihm die Speisung der Dritten Säule per Gesetz verwehrt. Wo kämen wir da hin, wenn Invalide dasselbe Recht besäßen, für das Alter vorsorgen und von den Steuerabzügen zu profitieren. Sie dürfen, im Gegensatz zu den Angestellten, diesen Steuerabzug nicht mehr geltend machen, trotz Diskriminierungsverbot. Deshalb ist jeder Leistungsabbau bei bereits Erkrankten gegen den bisher geltenden Grundsatz der Besitzstandwahrung sowie der Rechtssicherheit.

Alle Angestellten müssen nun dank der Annahme der 5. IV-Revision teuer ihre Risiko- und Altersvorsorge mit höheren Prämien anpassen, sollten sie nicht riskieren wollen plötzlich unterversichert zu sein. Dies kommt die gesunden befürwortenden und stimmabstinenten Arbeitnehmer, denen heute immer mehr abverlangt wird, einiges teurer zu stehen als ein «NEIN» an der Urne. Es wird sie auch wesentlich mehr kosten, als einen etwas höheren Lohnabzug für die IV, wenn sich der erste Burn-Out meldet.

Burnout

»Arbeit vor Rente« ist illusionär und nicht durchführbar. Der Arbeitgeber wird keinen Versicherer finden, der einen Invaliden taggeldversichert und trägt somit selbst das erhöhte Risiko krankheitsbedingter Absenzen. Die Pensionskasse darf gemäß BVG weder einen Arbeitnehmer ablehnen noch für bestimmt Krankheiten einen Vorbehalt festlegen. Somit steigen für die gesamte Belegschaft inklusive Arbeitgeber die Pensionskassenbeiträge durch das erhöhte Risiko, falls ein Arbeitgeber einen Invaliden oder Ex-Invaliden einstellen würde.

Diese stoßende Tatsache ist auch der Hauptgrund, weshalb Firmen keine Invaliden einstellen, denn das nicht versicherte Risiko ist für den Arbeitgeber bei einem erhöhten Absenzen- oder Erwerbsausfallrisiko einfach zu groß, und die Pensionskassenbeiträge ebenfalls. Das ist auch der Grund, weshalb seit Existieren der IV für Invalide kaum (Teil-)Arbeit in der Privatwirtschaft gefunden wird. Selbst der Bund, nachdem er die IV mit ausrangiertem Personal flutete, daß sie in Bedrängnis kam und der die Vorlage heute bequem befürworten kann und auch tut, stellt keine erwerbsfähige Arbeitnehmer ein, welche ein erhöhtes Invaliditätsrisikoprofil aufweisen – also noch nicht einmal invalid sind – es genügt die unsichere Prognose! Stattdessen nimmt dort der Ausländeranteil mit unglaublichem Tempo zu.

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Verfolgen wir erst mal die Vernehmlassungen der von der SVP angekündigten 6. IV-Revision und warten den Gesetzestext ab. Eines aber scheint bereits heute klar: Das Ganze läuft auf einen generellen Sozialabbau auf allen Ebenen und im speziellen auf die Privatisierung der IV zu den Privatversicherungen hinaus um dem Bund neue Mittel für die bereits fürstlich subventionierten SVP-Mistgabeltechniker zuzuführen.

In der Schweiz existieren noch etwa knapp 60’000 Bauern, aber 600’000 Invalide wovon 81’000 Ehepaaren die Rente um durchschnittlich 30% gekürzt wurde. Diese Landschaftsgärtner erhalten jedes Jahr 10’500’000’000 Franken an Subventionen, welche soeben im Juni, just nach der Abstimmung der 5. IV-Revision, um weitere 1’500’000’000 Franken, das entspricht genau jenem Betrag, den die IV jährlich an Defizit einfährt, auf nun 12’000’000’000 Franken aufgestockt wurden. Dies ergibt eine saftige Lohnerhöhung von 14.3%, berechnet auf das arithmetische Mittel eines Bauernschädels von vorher 175’000 auf sage und schreibe 200’000 Franken im Jahr.

Das ist höher als das Durschnittseinkommen eines Allgemeinarztes!

Was ist Demokratie

Carolus Magnus

UPDATE 2007-07-03 12:35 Uhr

Doppelt soviel Geld für die Bauern, als vorgesehen

Die eidgenössischen Räte hatten sich Mitte Juni auf die Agrarpolitik für die nächsten vier Jahre geeinigt. Im Vergleich zur Vorlage des Bundesrats wird das Reformtempo gebremst. Das Parlament stockte den Rahmenkredit für die Landwirtschaft in den Jahren 2008 bis 2011 auf 13,65 Milliarden Franken auf. (ret/sda)

Diese beschlossene Aufstockung von 175’000 jährlich auf nun durchschnittlich 227’500 Franken oder 19’000.00 monatlich für jeden Schweizer Kuh-Hirten, was exakt einer Lohnerhöhung von 30 Prozent für die nächsten vier Jahre entspricht, ist ein Hohn für die Langzeitkranken. Eine IV-Rente von im Schnitt 20’000 jährlich oder 1’700 Franken monatlich für jeden dieser methanbenebelten Bauern käme da um einiges billiger.

Gemolkene IV-Bezüger~~~

Carolus Magnus

Freidenker, Rebell und Nonkonformist schreibt provokativ, konzis, unkonventionell und unmißverständlich über/gegen das grassierende, genußfeindliche, puritanische Weltbild in unserer Gesellschaft. Stilmittel: Satire, Provokation, Humor, Karikatur und knallharte Facts. Ein MultiMediaMagazin für Jeden.

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