Autobahn-Vignette – Alkohol im Spiel?

Der Neo-Liberalismus ist alles andere als liberal!

Angriffe auf die Freiheit

Themen
1. Überwachung als Sicherheit?: Gefährliche Crash-Recorder
2. Durchsichtige Autobahn-Vignette: Wer dreimal lügt…
3. Staatsmegaphon: Verfassungsrechtlich bedenkliche Zensur
4. Passivtrinkerschutz: Umerziehung erreicht häßliche Phase
5. Ich hab ja nicht zu verstecken

«Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.» (Abgelegter Amtseid der Schweizer Regierungs- und Parlamentsmitglieder) Hier den eines linken Fernsehmoderators.

Aber lassen wir Gott mal beiseite. Göttliches kann in der Politik nirgends ausgemacht werden und die Floskel-Gospler werden wegen Meineids weder von Gott, noch von der Justiz zur Rechenschaft gezogen.

Video zur Einstimmung des heutigen Themas
Juli Zeh & Ilija Trojanow über Sicherheitswahn und Überwachungsstaat (3Sat)

 

Crash-Recorder

Zurzeit läuft im Schweizer Fernsehen eine Werbekampagne der AXA/Winterthur für den Einbau eines elektronischen Crash-Recorders, entwickelt im eignen Hause der AXA/Winterthur, mit dem Hinweis, daß «bei einem Sechstel aller tödlichen Unfälle «Alkohol im Spiel»» sei und jeder Neukunde für die Installation eines kostenlosen Fahrten-Rekorder als Zückerchen eine Gutschrift für drei Mal eine Taxifahrt in der Höhe von 40 Franken erhalte, sofern er eine entsprechende Police abgeschlossen und den kostenlosen Crash-Recorder der AXA/Winterthur installiert hat, falls er im ersten Jahr das Auto stehen lasse, um mit dem Taxi den Heimweg anzutreten.

Achtung Falle! – Dieses Angebot stinkt

Erstens, die mickrigen drei Taxifahren sind ein überflüssiges Köder-Angebot an die niederen Instinkte der Raffgier; denn all das machen freiwillige Fahrer im Ehrenamt bei der Nez-Rouge kosten- und vor allem bedingungslos, Jahr für Jahr! Bitte unterstützen Sie diese.

2009 starben laut BFS in der Schweiz 349 oder 0.000004 Prozent der Gesamtbevölkerung im Straßenverkehr, wovon bei 56 «Alkohol im Spiel» war. Das sind ein Sechstel oder 17 Prozent, und nicht ein Viertel oder 25 Prozent, wie uns in diesem Video die AXA/Winterthur weismachen will. Soeben sind die neuen Daten herausgekommen: 2012 starben im Straßenverkehr noch 320 Personen, 29 weniger gegenüber 2009.

Im Namen Gottes, der Sicherheit

Überwachung Kameras FreiheitBei Tempo 70 km/h legt das Auto 20 Meter pro Sekunde zurück. Bei 20 Sekunden konstantem Tempo also 400 Meter. Quiz-Frage: Woher weiß der Crash Recorder, daß der Fahrer 400 Meter weiter vorne einen Unfall haben wird? Unser Rat: Hände weg vom «Crash Recorder»! Außer Sie sind so naiv und argumentieren angesichts der grassierenden staatlichen und polizeilichen Überwachungssucht auch: «Ich habe ja nichts zu verstecken…» – natürlich auch nicht beim kommenden Rauchverbot im Auto, Sie sind ja Nichtraucher und Aktiv-Mitglied beim Blauen Kreuz.

Das Timing der Werbung für den Crash-Recorder der AXA Winterthur könnte besser nicht sein. Auch sie hat vom Staat gelernt und wirbt mit trügerischer «Sicherheit»! Gewöhnen Sie sich an, bei diesem Wort sofort mißtrauisch zu werden! Dadurch würden Sie echte Sicherheit erfahren, denn Vertrauen ist angesichts der heutigen staatlichen Übergriffe in die Privatsphäre seiner Bürger etwas, das er erst wieder verdienen muß.

Erneut bezahlt die AXA Winterthur ihren Autoversicherungskunden, die sich […] kostenlos einen Crash Recorder in ihr Fahrzeug einbauen lassen, bis zu drei Taxifahrten à 40 Franken. Damit will der größte Schweizer Versicherer alkoholisierte oder übermüdete Partygänger dazu animieren ihr eigenes Auto stehen zu lassen, um sicher nach Hause zu kommen. Die AXA Winterthur trägt so aktiv zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr bei. (Hervorhebungen durch uns)

Die Sicherheit, zu der die AXA/Winterthur im Straßenverkehr beitragen will, ist nicht die Ihre, sondern die der Versicherungen im allgemeinen. Solange das, aus dem Jahr 1908, also aus den Wildwestzeiten der Industrialisierung stammende Versicherungsrecht nicht dem aktuellen OR gleichgestellt oder zumindest angeglichen und an die heutigen Rechte der Kunden eine dafür einschneidende, längst fällige Totalrevision erfährt, sollte man, außer einer Privathaftpflichtversicherung für etwa 80 Franken im Jahr,  möglichst keine nicht obligatorischen Versicherungen abschließen; die wenigsten werden überhaupt je beansprucht. Berücksichtigen Sie statt dessen soziale Hilfswerke und Stiftungen. Wie notwendig eine solche Totalrevision des Versicherungsrechts ist, erkennt man auch daran, daß immer mehr Versicherungen in den letzten 20 Jahren als obligatorisch, als staatlicher Zwangskonsum für den Bürger erklärt wurden, was für Versicherungen jedesmal einem Sechser im Lotto entsprach, weil sich sonst kaum noch einer freiwillig von diesen über den Tisch ziehen ließe.

VVG 1908

Im Übrigen gehen anscheinend AXA/Winterthur-Partygänger allesamt nur dreimal im Jahr, und das auch nur im ersten Jahr des Versicherungsabschlusses an Partys, um hernach alkoholisiert oder übermüdet nach Hause zurück zu kehren. Und natürlich hat jeder, nebst den Hunderten von identifizierenden Karten aus den Kundenbindungs-«Vorteil»-Karten, zusätzlich all seine Gutscheine und Rabattberechtigungs-Zettelchen und -Schnitzelchen, gleich auch noch die drei Rabatt-Gutscheine (mit 40 Franken kommt man nicht weit) der Winterthur beim zufälligem Bedarf im Rucksack und findet diese nachts auch noch bei der Energiespar-Beleuchtung, wenn er sie tatsächlich mal brauchen sollte. Doch in der Tat, der Crash-Recorder ist ein wahrer Tausendsassa:

Er registriert die wichtigsten Daten 20 Sekunden vor und 10 Sekunden nach einem Verkehrsunfall. Das heißt er zeichnet Quer- und Längsbeschleunigungen, Datum und Uhrzeit auf. Entwickelt in der hausinternen Unfallforschung, sorgt das kleine Gerät für mehr Sicherheit auf den Straßen. Für Motorfahrzeugversicherungs-Privatkunden der AXA ist der Crash Recorder gratis; im Streitfall beweisen sie damit ihre Unschuld. (Hervorhebungen durch uns)

Zweitens ist der Crash-Recorder aus Datenschutzgründen höchst bedenklich und gehört unserer Meinung genau so verboten, wie die Anschnallpflicht. Keine 10 Prozent hielten sich in den ersten 15 Jahren daran. Woher also kommt die plötzliche Akzeptanz von heute? Ist Ihnen schon aufgefallen, daß seit der Erfindung und Tragezwang in der Schweiz bis heute in fast jedem Hollywood-Film ununterbrochen irgendwo das Anschnallen im Fahrzeug als Thema in die Handlung eingewoben ist, mit entsprechender Musik in D-Moll? Versicherungen zahlen bis heute dafür. Wie beim Tragen eines eingeschalteten Handys (oft auch ohne Aktivierung) können Sie jederzeit auf drei Meter genau geortet werden, wo Sie gerade sind oder vor Jahren waren, und sind so rund um die Uhr überwacht. Mit oder ohne Erhöhung des Vignetten-Preises plant der Staat, die darauf befindlichen Daten mit Überwachungssensoren zu kontrollieren und zu speichern, so daß er zu jeder Zeit weiß, wann Sie wo gewesen sind.

An den unbekannten Typen aus der Joël-Bar

Vermutlich ist es Ihnen entgangen, aber Orwells, Huxleys und Ray Bradburys Horror-Visionen sind längst Realität! Doch das stört Sie nicht weiter, Sie «haben ja nichts zu verstecken«, das gegen Sie verwendet werden könnte und Sie möglicherweise erpreßbar machen würde; auch nicht Ihren vergangenen oder aktuellen Seitensprung, Bordellbesuch oder den vor den Behörden versteckten Notgroschen, wenn Sie mal wieder außerkantonal einen Hunderter bar einzahlen gehen, von dem Ihre Frau nichts wissen soll. Und es stört Sie nicht im geringsten, daß der Geheimdienst ausnahmslos auf all diese Daten zugreifen kann, und auf Anfrage auch an andere Regierungen weiterleitet – denn Sie haben ja wirklich nichts zu verstecken, weil es irgendwann gar nicht mehr möglich ist, überhaupt etwas zu verstecken, weil Leute wie Sie meinen, die progressiv fortschreitende elektronische Überwachung bei der kantonalen Abstimmung damit gutheißen zu können, weil Sie ja nichts zu verstecken haben. Sie können vermutlich auch zukünftige Gesetze im Detail vorhersagen, sind somit Hobby-Hellseher, und so wie es heute aussieht, werden wir in Zukunft aufgrund weiterer Gesetze plötzlich alle sehr viel zu verstecken haben, weil Leute wie Sie kurzsichtig «nichts zu verstecken haben». Das trifft übrigens auch auf alle unverschlüsselten Kommunikationsarten zu. Wir raten Ihnen dringend, Ihre Einstellung in Ruhe, mit etwas mehr Weitblick, vielleicht bei einer guten Zigarre, nochmals zu überdenken. Auch wenn es einem egal ist, weil man ja nichts zu verstecken hat, wäre es doch schön zu wissen, was genau einem egal ist. Oder nicht?

Im Namen der «Sicherheit»

Drittens, Sie werden mit Werbung nur so eingedeckt. Viertens: Freie Reparaturwerkstätten, nicht über den TCS (ADAC) vernetzt, werden dadurch ausgebremst und erleiden einen Wettbewerbsnachteil. Fünftens: Versicherungen können gesetzlich die Herausgabe der Daten fordern und, einmal im Netz, hat sechstens Ihr Rechtsanwalt bei irgend einem der unzähligen im OBV aufgeführten Vergehen dann absolut keine Möglichkeit mehr, Sie auch nur ansatzweise adäquat zu vertreten – Also nicht nur Hände weg von diesem Teufelszeugs, sondern sofort politisch aktive Vorkehrungen treffen, die den Crash-Rekorder verbieten! Sonst kommt Ihnen der Staat zuvor und erklärt ihn, wie könnte es anders sein, im Namen der Sicherheit (automatische Unfallmeldung) für obligatorisch! – Wetten, daß?! – Wer hält dagegen?

SRG mißachtet verfassungsmäßig garantierte Rechte des Volkes

«Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe.» (Art. 34 Abs. 2 BV)

Wir haben in den letzten Jahren immer wieder darauf hingewiesen, daß eifrig und vom Volk unbemerkt, heimlich hinter den Kulissen, aufgrund des unseligen UNO-Beitritts vom 10.09.2002, der WHO-oktroyierte Passivtrinkerschutz aufgegleist würde. Leider mit erstaunlich wenig Resonanz. «Joseph Deiss kämpfte als damaliger Außenminister an vorderster Front für den UNO-Beitritt«, berichtet das Staatsmegaphon SRF, in Würdigung seiner Person, statt eines angemessenen Trauermarsches, anläßlich des zehnjährigen Jubiläums zum UNO-Beitritt, in einer Ausstrahlung vom 03.03.2012 und bestätigt damit den Bruch der verfassungsmäßigen Auflage, daß Bundesräte vor Abstimmungen neutral zu informieren haben.

Passivtrinkerschutz: SRF informiert seit Jahren bewußt ungenügend!

«Seit Inkrafttreten der Strukturreform am 1. Januar 2010 steht die SRG unter einer einheitlichen strategischen Leitung und hat eine durchgehende operative Führung». Zitat SRG Quelle – Die Schweizer sind Zwangsmitglieder und -zahler eines angeblich unabhängigen Vereins, der unserer Ansicht nach den Zweck und das Ziel verfolgt, in erster Linie die Interessen der Regierung so zu kommunizieren (wie sag ichs meinem Kinde), daß sie beim Volk mittels sorgfältig ausgearbeiteten Formulierungen, Auslassungen, Totschweigen von Themen, insbesondere fragwürdiger Nachrichtenfilterung (Zensur) und die mehrheitlich linkspolitisch gewünschte Wegbereitung zur Akzeptanz einer immer zentralistischeren Gesetzgebung und eines EU-tauglichen Staatsgebildes, oft noch unbekannter und oft auch unbekannt bleibender Absichten und Vorhaben des Parlaments und der Regierung einzuleiten und zu unterstützen. Sie sind somit Spinmeister der jeweils aktuellen Regierungspolitik, auch wenn sie sich dieser Aussage unserer Wahrnehmung konträr anpreist.

Quelle Verein SRG SSR: Auftrag

Die SRG stellt mit ihrem Service public die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Radio- und Fernsehprogrammen sowie die Meinungsvielfalt sicher. Sie bildet aber auch die schweizerische Wirklichkeit auf nationaler, sprachregionaler und beim Radio ebenso auf regionaler Ebene umfassend ab und dies in allen gesellschaftlich relevanten Bereichen – von der Politik, Kultur und Wirtschaft über die Gesellschaft, den Sport bis hin zur Unterhaltung.
Die SRG unterscheidet sich von kommerziellen Anbietern, weil sie
1. Alle Sprachregionen sowie Mehr- und Minderheiten berücksichtigt,
2. Die Vielfalt der Themen, Inhalte und Gestaltungsformen anbietet, Kultur nicht nur abbildet, sondern auch Kultur schafft,
3. Nicht das Streben nach Quote, sondern die Qualität, Glaubwürdigkeit und Relevanz in den Vordergrund stellt,
4. Von politischen und wirtschaftlichen Interessen unabhängig ist.

Punkt 3 und 4 ist unseres Erachtens unlautere Werbung, da dies nachweislich nicht zutrifft. Das SRF hat es sträflich versäumt, ihren Informationsauftrag auch nur annähernd zu erfüllen und die massiven Verschärfungen mitsamt ihren Auswirkungen auf den Bürger durch die oft zweimal jährlich stattgefundenen und weiter laufenden SVG-Revisionen (Revisionen des Straßenverkehrsgesetzes) seit 2004, zwei Jahre nach dem UNO-Beitritt, gebührend zu gewichten und (detailliert) darüber zu berichten, obwohl es jeden einzelnen Schweizer bis tief in sein Privat- und Berufsleben hinein betrifft. Wie sehr sich das SRF der Regierung prostituiert, erkennt man auch an Tagesschau-Beiträgen, die plötzlich mit dem Hinweis «aus rechtlichen Gründen entfernt» von der Homepage verschwinden, bspw. den der Tagesschau am Mittag vom 20.03.2013, den wir hier gerne eingebettet und kommentiert hätten. In den Schlagzeilen, zu Beginn der Tagesschau am Mittag, heißt es:

Umstrittenes Gesetz: Der Ständerat diskutiert ein rechtliches Verkaufsverbot für alkoholische Getränke.

Auf Anfrage begründet uns das Schweizer Fernsehen diesen Vorgang postwendend damit, daß es sich um den Schutz von Persönlichkeitsrechten handle, was völliger Blödsinn ist. Nach konkretisiertem Nachhaken herrscht plötzlich Funkstille, der zahlende Bürger wird einfach totgeschwiegen. Auch dies ein beliebter Trick der Spin Doctors mit unzulässigen Eingriffen in die verfassungsmäßig garantierte, neutrale und ausgewogene Informationsaufbereitung zur Willensfindung des Volkes vor entsprechenden Abstimmungen. Das Volk zahlt zwar in bester Habsburger-Manier Zwangsabgaben pro Kopf ab 18 Jahren in der Höhe von zurzeit 462.40 Franken jährlich, doch es hat gefälligst die Institution der SRG nicht infrage zu stellen. Es soll einfach nur nicken, wie das schwarze Negerlein auf dem kirchlichen Opferstock, wenn ihm trotz Gebührenpflicht ungefragt Werbung mit fragwürdigem Wahrheitsgehalt vor die Nase gesetzt wird. Früher war das dem Staatssender verboten und sollte wieder verboten werden! Auch hier zeigt sich, daß die ursprünglichen Gesetze von vor 1990 die besseren waren. Ab 2017 soll dann aus der Zwangsgebühr gar eine obligatorische SRG-Haushaltssteuer werden, ähnlich einer zweiten Kopf-Steuer, egal, ob nun ein Fernseher in Ihrer Wohnung steht oder nicht, die ausnahmslos jeder mit festem Wohnsitz zwangszuentrichten hat.

«Die Freiheit der Meinungsbildung schließt grundsätzlich jede direkte Einflußnahme der Behörden aus, welche geeignet wäre, die freie Willensbildung der Stimmbürger im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen zu verfälschen.» (Schweizerisches Bundesgericht [BGE 114 Ia 427 ff.])

Die 1920er Prohibition in den USA

«Alkohol im Spiel»

Abgesehen davon, daß Werbeagenturen schon von jeher auf jeden aktuellen Modetrend aufspringen und auch diesen hier zur Produktevermarktung heranziehen, erschließt sich uns nicht, was das eine mit dem andren zu tun hat, sind aber angenehm überrascht, daß bei nur 16 Prozent aller tödlichen Unfälle Alkohol (zusätzlich) «mit im Spiel» ist. «Mit im Spiel» bedeutet noch lange nicht die ausschließliche Ursache und ist vermutlich mehrheitlich bloßer Zufall, wenn die, immer mit Vorsicht zu genießenden, offiziell bekanntgegebenen Zahlen weiter besagen, daß ein Drittel (also doppelt so viele) aller tödlichen Unfälle durch Raser geschehen, womit bereits die Hälfte aller Unfallverursacher abgedeckt wäre. Wie wir vermutlich alle wissen, kann übermäßiger Alkoholkonsum kurzzeitig(!) enthemmen und zu Selbstüberschätzung, insbesondere jüngerer Fahrzeuglenker, führen, was aber beileibe nicht auf die überwältigende Mehrheit der Verkehrsteilnehmer zutrifft, die ein Paar Gläser Wein oder Bier langsam und genüßlich zum Abendessen getrunken haben. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aber trifft dies auf die Kategorie der sich eh schon selbst überschätzenden Raser zu, die laut Tagesschau-Nachrichten, oft hohe Alkoholkonzentrationen von bis zu 2.5 Promille im Blut aufweisen sollen. Es wäre somit logischerweise anzunehmen, daß Unfall verursachende Trunkenheitsfahrten mit Todesfolge zum allergrößten Teil von Rasern zu verantworten sind, da Unfälle mit «Alkohol im Spiel» laut suchtschweiz.ch meist nachts oder in den frühen Morgenstunden passieren, was typisch für junge Menschen ist, wie suchtschweiz.ch auf ihrer Homepage mitteilt.

Die für viele, inzwischen mehrheitlich nicht mehr existierende, Wirte auf dem Lande desaströse 37-prozentige Senkung der, 1964 vom Bundesgericht festgelegten und bestens bewährten Blutalkoholgrenze von 0.8, auf 0.5 Promille ist die Ursache dafür, daß immer mehr Menschen unnötig kriminalisiert und raubritterisch abgezockt werden können; und das hat System! Nach leichten Rückgängen der tödlichen Unfälle in den Jahren 2004, 2005, 2006 stagniert die Zahl der Unfallopfer mit «Alkohol im Spiel». Im Jahr 2009 waren es laut Bundesamt für Statistik 2000 Unfälle, welche insgesamt 56 Menschenleben forderten; wobei der Fortschritt der Automobiltechnologie nicht unterschätzt werden darf. Kein Verkehrsteilnehmer hat mehr eine Übersicht über die, einzig von Privatpersonen auf Karten veröffentlichten, von der Polizei hingegen in unauffällig gehaltenen Farben und gut versteckten Fiskal-Tankstellen (Blechpolizisten) auf öffentlichem Grund, wobei das Verstecken der Bullenblitzer einzig der Strafverfolgung dient, während eine klare Kennzeichnung der elektronischen Bußgeldbescheidprinter auch hier einer echten, jedoch wiederum unerwünschten Prävention entsprächen. Und wer den unglaublich viel Mückenschiß beinhaltenden Bußenkatalog (OBV) schon mal zur geistigen Erheiterung durchgelesen hat (was wir sehr empfehlen) weiß, dass auch dieser mehrheitlich der Staatskassenfüllung dient. Angesichts der Tatsache, daß der Nationalrat das 54-jährige Schweizer Straßenverkehrsgesetz (SVG) bereits mit 53 Revisionen und Änderungen über Parlamentsverordnungen vergewaltigt und bis zur Unkenntlichkeit pervertiert hat und das SVG bereits sechsmonatliche Änderungen erfährt, läßt uns stark zweifeln, daß auch nur ein einziger Autofahrer überhaupt weiß, was er da auf den Schweizer Straßen tut; daß er zudem weiß, daß er nicht erst mit dem Drehen des Zündschlüssels tagtäglich mit einem Bein, nicht nur im Stau, sondern auch im Gefängnis steht. Die weitaus größere Gefahr als die eines Unfalls auf Schweizer Straßen ist die Wahrscheinlichkeit, kriminalisiert, zur Entlastung des Gerichts direkt über das OBV verurteilt und administrativ verfolgt zu werden sowie im Gefängnis einzusitzen. Und das trotz Verkehrsinfarkt!

«Es gibt typische, an Lebensstile und Trinkmuster gebundene Alkoholunfälle: Sie häufen sich an Wochenenden, nachts oder in den frühen Morgenstunden und betreffen vor allem 18- bis 24-jährige männliche Fahrzeuglenker.» Zitat: suchtschweiz.ch

Worauf wir hinaus wollen ist, die Aufmerksamkeit auf das unerhörte Vorgehen der Regierung zu lenken, die ausgerechnet diejenigen, welche nicht zu den oben erwähnten Definitionen und Gruppen der jährlich etwa 225 der insgesamt 349 Unfallverursacher (Stand 2009) mit Todesfolge gehören, und meist ein Leben lang noch nie in einen Unfall verwickelt waren, sondern nur das Pech hatten, in eine, ohne Verdachtsmoment durchgeführte Alkoholkontrolle geraten zu sein, die bis zur Revision des SVG 2004 zu recht verboten war. Bei anhaltendem Trend zur weiteren Mißachtung des Rechtsstaates und der persönlichen Rechte wird demnächst die Polizei auch keinen richterlichen Beschluß mehr benötigen, um eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Ab 1. Januar 2014 werden gerade diejenigen, die keine Risikogruppe darstellen, derart massiv in ihrer Freiheit eingeschränkt werden, daß viele sich entweder diese unglaubliche Gängelung zu recht verbitten werden oder schlicht das Geld dafür nicht aufbringen können, das in der Größenordnung eines Mittelklasse-Neuwagens angesiedelt ist, und so im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr gezogen werden. Gebührenerhöhungen und die anstehende 150%ige Preis-Erhöhung der Autobahn-Vignette sorgen weiterhin zur Förderung der Zweiklassenmobilität, an der bald die Hälfte der Bürger ausgeschlossen sein werden, sobald der unüberlegte Atomausstieg die horrenden Kosten gedeckt haben will. Und glauben Sie uns, die Politiker sind es nicht, dies dafür aufzukommen haben. Von den ungebührlich überhöhten Preise der öffentlichen Verkehrsmittel gar nicht zu sprechen.

Vignette-Leuthardex Facebook

Wer dreimal lügt…
NEIN zu 150% höherem Vignetten-Preis

Und dann hat das Parlament noch die Chuzpe, die Autobahnvignette (Maut-Gebühr) um 150 Prozent erhöhen zu wollen, wogegen zum Glück das Referendum ergriffen wurde. Die repetitiv und nachweislich lügnerischen Begründungen der Befürworter sind phantasielos dieselben wie die letzten drei Male auch, nämlich leere Worthülsen und Versprechungen, als zuerst befristet, dann verlängert und dann von 30 auf 40 Franken erhöht wurde. Wenn dann noch der CVP-Darbellay in Unkenntnis der Fakten vor wenigen Tagen im Fernsehen lautstark verkündet, daß dies doch eine gute Sache sei, da damit die Ausländer die Autobahn mitfinanzierten (Für Ausländer gibt es Zweimonats-Vignetten, für Schweizer nicht), hat die Bevormundungs-, Verblödungs- und Abzockerpolitik ein Ausmaß erreicht, das nicht mehr einfach so hingenommen werden darf. Wer sich gerne für dumm verkaufen läßt, weil er das einfach aus Gewohnheit so braucht, soll für einmal am 24.11.2013 mit der Abstimmung aussetzen und eine Pause einlegen.

Unsere persönliche Grenze des Tolerierbaren in diesem Kindermädchenstaat ist längst überschritten und wir stimmen, bildlich gesprochen, grölend und pöbelnd durch Berns Gassen, mit einem von Herzen kommenden NEIN dagegen! Denn spätestens ab jetzt sollte es auch den Hinterletzten, von Siat bis Albinen, vom Boden- bis zum Genfersee, den Hut heben und ein Licht aufgehen, daß er auch diesmal nicht für die Autobahn zahlt, auch wenn es wiederum so von Nationalrat beschlossen wurde, schwarz auf weiß nachzulesen ist wie zuvor auch, sondern für die luxuriösen Fauteuils in den Zügen, für bepflanzte Verkehrsbehinderungs-Schikanen zum Joberhalt der Staatsbüttel in den Straßenverkehrsämtern, die serpentinenartigen, unfallverursachenden Mini-Kreisel, 20er Tempobeschränkungen, die einen unkonzentriert fahren lassen und derlei Firlefanz mehr den Autofahrern in den Weg stellen. Als nächstes werden noch die Türgriffe und Kloschüsseln in den Waggons der SBB vergoldet, die trotz besten Voraussetzungen, anders als in Kneipen, sich weiterhin stur weigern, auch nur einen Anhänger an jeden Zug anzuhängen, der einen Kleber mit der Aufschrift «Raucher!» trägt. Das wäre zwar echter Nichtraucherschutz, doch dann fiele der Gängelungsfaktor für die Raucher weg, was offenbar wichtiger ist, als der propagierte Schutz vor nachweislich harmlosem Passivtabakrauch. Das Maß ist übervoll! Der Krug ist definitiv gebrochen, der die Toleranz der Raucher und Autofahrer zum Brunnen trug. Was diesmal nicht als Passivrauch-Hoax, sondern im Gewand eines genauso ideologisch verseuchten Passivtrinkerschutzes mit fast identischen para-religiösen WHO-Direktiven und -Strategien zum Rahmenvertrag der Alkoholkontrolle, oberbegrifflich eingereiht als «nichtübertragbare Epidemien», eine Bezeichnung, die schon per Definition als Schwachsinn zu deuten ist, ist ein nicht weiter zu duldender Eingriff in die inneren Angelegenheiten souveräner Staaten und unantastbarer Persönlichkeitsrechte seitens des UNO-Ablegers, in dessen Knechtschaft wir uns, den Linken sei es gedankt, ohne Gegenleistung begeben haben.

Epidemie ist die zeitliche und örtliche Anhäufung einer Krankheit innerhalb einer menschlichen Population, wobei es sich dabei um Infektionskrankheiten handelt. Das Rauchen ist keine Infektion und Alkohol sogar ein probates Heilmittel dagegen! (sackstark.info)

 

Falsche Baustelle!

«Eine Studie der SFA aus dem Jahr 2004 hat ergeben, daß gut die Hälfte der Alkoholunfälle auf schweizerischen Straßen von punktuell stark trinkenden Fahrern verursacht wird. Das heißt: Alkoholunfälle werden nicht etwa vorwiegend von Personen mit chronischem Risikokonsum verschuldet, sondern zu einem erheblichen Anteil von Personen, die im Allgemeinen mäßig trinken, sich aber zu gewissen Zeiten betrunken ans Steuer setzen.» Zitat: suchtschweiz.ch

Doch genau auf diese, Dritte nicht gefährdende Verkehrsteilnehmer im mittleren und höheren Alter hat es das Administrativ-Verfahren (AV) abgesehen, um vorgeschoben eine Pseudo-Epidemie zu bekämpfen, die es nur in den Köpfen einiger Spinner und Profiteure gibt, denn die Statistik läßt eindeutig seit vielen Jahrzehnten, weit zurück in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts, eine kontinuierliche Reduktion des Alkoholkonsums aufgrund der Armutsbekämpfung erkennen, vollkommen ohne ungefragte und unerwünschte Assistenz eines Kindermädchenstaates, der, wenn man die Statistik jugendlicher Raucher verfolgt, es in Irland geschafft hat, daß diese nur zwei Jahre nach dem europaweit ersten Rauchverbot in Kneipen 2004, wieder mehr rauchen, also genau dafür verantwortlich sind, was sie zu bekämpfen vorgeben, wo es gar nichts zu bekämpfen gibt. Denn auch in Irland, wie in jedem europäischen Land, wies der Trend seit vielen Jahren nach unten und wurde erstmals durch die Einführung des Rauchverbots gebrochen. Und die Zahl der Jugendlichen, die zum Glimmstengel greifen, steigt seitdem kontinuierlich an. Daran kann auch der oberste irische Antiraucher und Gesundheitsminister, Dr. James Reilly nichts ändern, es sei denn, das Rauchverbot würde aufgehoben.

Der Grund solchen Tuns gegen Autofahrer: je älter einer ist, umso länger ist sein Sündenregister und je länger dieses ist, umso drakonischer fallen die Strafen aus was wiederum zur Folge hat, daß umso mehr Geld in den Gesundheitsüberwachungsstaat fließt. Gleichzeitig wird somit der Ball fast schon verschwörerisch flach gehalten, so daß kaum einer der noch nicht von dieser Abzocke Betroffenen darüber Bescheid weiß – weil sonst echte, jedoch unerwünschte Prävention betrieben würde – und laut Umfrage nur etwa 5 Prozent der deutschen Bevölkerung angeben, das Wort ‹Passivtrinkerschutz› überhaupt schon einmal gehört zu haben. Waren die staatsschreierischen Botschaften gegen den Tabak noch gleichwertig penetrant laut und zahlreich, wie bei der künstlich produzierten Schweinegrippehysterie, so liest und hört man trotz Einführung seit 2004 bis heute kaum etwas davon in den Massenmedien. Hieß es früher noch von Seiten der Linken und Beamten, daß diese Administrativ-Maßnahmen keine Strafe seien, sondern einzig der Verkehrssicherheit gegenüber Dritten dienten (ähnlich wie beim Passivrauchen) und die Strafe einzig Sache des Richters sei, kann im 21. Jahrhundert eine solche Aussage nur noch als rabenschwarzer Zynismus wahrgenommen werden, wenn die gesamten AV-Kosten leicht 2.000 Prozent des richterlichen Strafmaßes übersteigen. Die dadurch willkürlich gewordene Rechtsprechung verlagert sich immer mehr in den Verwaltungsapparat und die Grenzen der Gewaltentrennung als zwingendes Merkmal einer Demokratie werden immer löchriger.

Nach bisheriger gesetzlicher Regelung bestimmte der Bundesrat, ab welcher Blutalkoholkonzentration Angetrunkenheit und damit Fahrunfähigkeit im Sinne des Gesetzes angenommen wird (Art. 55 Abs. 1 SVG). Im Jahre 1980 wurde der Grenzwert von 0,8 Promille in die Verkehrsregelverordnung aufgenommen, nachdem er 1964 vom Bundesgericht in dieser Höhe festgelegt worden war. Seither wurde er nicht mehr geändert. Wer demnach mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille oder mehr ein Motorfahrzeug führt, gilt in jedem Fall als angetrunken. Die betreffende Person wird mit einem Führerausweisentzug von mindestens zwei Monaten Dauer belegt sowie mit Gefängnis oder mit Busse bestraft. Anläßlich der Revision des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen die Eidgenössischen Räte, die Kompetenz zur Festlegung des Blutalkoholgrenzwertes auf die Bundesversammlung zu übertragen. Diese bestimmt künftig in einer Parlamentsverordnung, bei welcher Blutalkoholkonzentration Fahrunfähigkeit angenommen wird und welche Alkoholmenge als qualifizierte Blutalkoholkonzentration gilt.» Quelle: edimuster.ch

Maßlos übertriebener Aufwand

Verkehrsregelverletzung
Schema, was jeder bei einer Verkehrsregelverletzung zu gewärtigen hat! – Schläger, Einbrecher und Verursacher fahrlässiger Tötungsdelikte haben es da wesentlich einfacher.

 

SVG: «Tausende neue Kunden für die Forensik»

Bisher der einzige SRF-Beitag zum Thema. Er ist bewußt kurz und ohne Informationsgehalt. Die davon nicht betroffene Bevölkerung soll von diesen Vorgängen hinter den Kulissen möglichst nichts wissen, obwohl es jederzeit jeden treffen könnte. Sie würden sich sonst womöglich empören und dem Staat einen Strich durch die Bevormundungsgelüste machen.

Nichts wird in der immer rigider werdenden Schweiz statistisch derart penibel ausgewertet und hernach manipulativ kommentiert, wie Unfälle und Gesetzesübertretungen im Straßenverkehr. Und nichts eignet sich besser als eine Statistik, um dem Volk die Notwendigkeit eines politischen Kindermädchen-Aktivismus und künstlich herbeigeredeten Handlungsbedarf vorzugaukeln. Mögen auch die erhobenen absoluten Zahlen oft stimmen, so hapert es dann jedesmal böse bei deren offiziellen Interpretationen. Sind in einem Jahr einmal 20 Tote weniger in der Statistik, so verkauft man das dem Volk als 5-prozentigen Rückgang und schließt diese ganz normale, meist witterungsbedingte Schwankung, auf den Kampf gegen den Alkohol. Allein schon diese Termini aus dem Kriegsführungsvokabular lassen tief blicken und ist in einer freiheitlichen Zivilgesellschaft mehr als nur deplaziert.

Beschäftigt man sich etwas genauer mit der Materie, so fällt auf, daß in der Schweiz fast ausschließlich nur solche statistische Zahlen in den Nachrichten bekannt gegeben werden, die entweder einer noch nicht vorhandenen Akzeptanz in der Bevölkerung –  und meist auch eine, dem Volk noch nicht kommunizierte politische Absicht den Weg ebnen sollen, oder zu einem bereits umstrittenen, installierten neuen Gesetz als Rechtfertigung und Regierungs-Schulterklopfen zwecks besserer Verinnerlichung und Stärkung der Akzeptanz zum Zweck haben. Bei hochemotional kontroversen Gesetzen wie dem des flächendeckenden Rauchverbots in Kneipen, welche unstrittig den gesunden Menschenverstand des Volkes ignorieren, werden, anstelle von Statistiken, die meist näher bei der Wahrheit angesiedelt sind, in regelmäßigen Abständen bestätigende, regierungsflattierende Publikationen im Gewand von «wissenschaftlichen Studien» eingekauft und von der Regierung medial breit und kostenintensiv gestreut. Etwas bleibt immer hängen, auch wenn es nicht der Wahrheit entspricht. Dafür gibt die Schweiz 1.4 Milliarden Franken jährlich aus, bezahlt mit den Geldern der auserkorenen Opfer, wie einst in Nazideutschland. Was früher unmöglich gewesen wäre, erreicht heute eine Regierung mit einseitiger Berichterstattung und gleichzeitig rigoroser Unterdrückung gegenteiliger Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik durch Androhung von Arbeitsplatzverlust oder Inszenierung von Diffamierungskampagnen ohne Rücksicht auf Tausende von dadurch verlustig gehenden Arbeitsplätzen, die mit einer unerwünschten Person, Firma oder Produkt gekoppelt sind, und dies ohne nennenswerten Widerstand in der Bevölkerung.

Diffamierung und Ausgrenzung andersdenkender Koryphäen am Beispiel des Prof. Dr. med. Romano Grieshaber, pensionierter Präventionsmediziner der deutschen Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe – BGN

»Nach einer bekannten Redensart korrumpiert Macht, und absolute Macht korrumpiert absolut. Daß in der Wissenschaft, wann immer es um das Thema Tabak geht, jeder Widerspruch mit den immer gleichen Totschlagsphrasen so leicht im Keim erstickt werden kann («Tabaklobby»-Vorwürfe etc.), hat der von der WHO angeführten weltumspannenden Tabakkontroll-Bewegung eine Machtposition verschafft, die zu viele Versuchungen in sich barg, als daß ihre wissenschaftliche Integrität dies hätte unbeschadet überstehen können. Ich gehe davon aus, daß dies den Wissenschaftlern, die sich mit dem Thema Tabakrauch bereits eingehender befaßt haben, überwiegend längst bekannt ist. Doch fast jeder von ihnen schweigt. Warum? Angesichts meiner eigenen Erlebnisse liegt der Verdacht nahe, daß abweichende Stimmen systematisch zum Schweigen gebracht werden. Daß dafür wirkungsvolle Druckmittel existieren, davon konnte ich mich hinreichend überzeugen.« Zitat: Prof. Dr. med. Romano GrieshaberGrieshabers WissenschaftsdialogVita

Sein Buch, »Götterdämmerung der Wissenschaft«, das eine derart heftige Resonanz im privaten Rahmen des gesamten deutschsprachigen Raums auslöste, ist eine Bereicherung für jeden, der wissen will, was es mit dem Passivrauchen wirklich auf sich hat. Die vom Bundesministerium für Gesundheit verordneten öffentlichen Stillschweigebefehle, denen sich Grieshaber selbst während seines Berufslebens schmerzlich ausgesetzt sah, belegen in einem noch nie dagewesenen Ausmaß die inhaltliche Brisanz seines Buches, ebenso wie die scharfsinnigen Ausführungen in Sachen Passivrauchen und die offensichtlich einzigartige Fähigkeit, den Mikrokosmos  Tausender von Epidemiologen-Etüden zu einen großen Ganzen so zusammenzufassen, daß es auch der ganz normale Mensch von der Straße ohne besondere Kenntnisse verstehen kann. Grieshaber versteckt sich nicht hinter einem verwirrenden Fachvokabular, sondern legt für jeden verständlich die Zusammenhänge so klar und logisch aus unwidersprochenen Zahlenerhebungen aus seiner Zeit als Präventivmediziner dar, als wäre es die erste Doppelblindstudie in der noch immer unbeantworteten Frage rund um die Gefahr des Passivrauchens.

Bereits heute legendär, sein Brief an Martina Pötschke-Langer.

In einem Interview wurde Grieshaber gefragt, wie man sich die Repressalien gegen ihn vorstellen könne. «Kollegen aus der deutschen Wissenschaftsgemeinde haben mich und meine Arbeit diffamiert», sagte er. «Mir wurde Vasallentum der Tabakindustrie unterstellt; ich wurde sogar einmal als ‹Massenmörder› tituliert. Solche Entgleisungen und Verleumdungen sind nicht leicht zu verdauen, vor allem, wenn es auch Mitarbeiter betrifft und unsere Reputation als Wissenschaftler verletzt wird.» Quelle – netzwerk-rauchen.de

Zivilverteidigungsbuch 1969
Das Zivilverteidigungsbuch war ein vom Schweizer Bundesrat im Rahmen der Geistigen Landesverteidigung herausgegebener Ratgeber über den zivilen Schutz des Landes, um die Widerstandskraft des Volkes zu stärken und die Unabhängigkeit der Schweiz zu sichern. Das Buch wurde im September 1969 vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement im Auftrag des Bundesrates gratis an alle Haushaltungen der Schweiz abgegeben.

Nur so konnte dieser anachronistische Zug (Def.) der von der UNO einverleibten und nun WHO-gesteuerten Schweizer Regierung (und die andrer Länder) überhaupt bei der, zeitgleich mit der des Feminismus, stattfindenden Dritten Welle der rein ideologisch verseuchten Alkohol- und Tabakprohibition bisher soweit fortschreiten, der unter einer manipulativen, sprich «politisch korrekten», und auch noch mißbräuchlichen Bezeichnung eines «Paradigmawechsels» geführt wird, um diesem Affentheater einen wissenschaftlichen Anstrich zu geben, weil ihm dieser völlig abgeht. Ein Paradigmawechsel ist, salopp gesagt, so etwas wie ein konsensfähiger, natürlich und über Jahrhunderte gewachsener Gesinnungswandel eines meist wissenschaftlichen Konsens, der hier eindeutig fehlt und nur herbeigeredet wird, und kann, falls nicht natürlich und frei jeglicher Einflußnahme von außen erwachsen, nur über Gehirnwäsche, Propaganda und Manipulation erreicht werden; was justament heute passiert. Beispiele dafür gibt es in der Geschichte des 20. Jahrhunderts genügend um annehmen zu dürfen, man hätte aus deren verheerender ideologischer Verblendung gelernt. Wer im Informationszeitalter des 21. Jahrhunderts sein eigenes Volk, unnötig und absichtlich, mit diffusen Zielvorgaben noch diffuserer Absichten, wider besseres Wissen grundlos ängstigt, wer ohne Skrupel eine nicht existente Gefahr, wie die des Passivtabakrauchens, größenwahnsinnig und gar noch offiziell als «nicht ansteckende Epidemie» bezeichnet und ihm eine nicht erkennbare Notwendigkeit für flächendeckende Rauchverbote unter Vorspiegelung falscher Tatsachen mit gravierenden sozialen und wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen, einzig weil es die WHO so zwangsverordnet, mit manipulativen und menschenverachtenden Direktiven aus rein ideologischen Gründen, mit Zuckerbrot und Peitsche sowie Ausschluß aus der Gesellschaft, umzuerziehen versucht und unbeirrbar sadistisch stetig weiter peinigt, der hat das Vertrauen des Volkes endgültig verspielt, ist als Mitglied der Landesregierung untragbar, unwürdig, unfähig und obendrein als Feind des Innern als gefährlicher Brandstifter zu betrachten. Er wäre längst im Kerker, wenn tatsächlich das Volk oder Volks-, statt Wirtschafts- und EU-Vertreter, die Gesetze machen würden.

Einer solchen Regierung sei das Vertrauen des Volkes sofort zu entziehen, bevor noch weitere Schäden entstehen, die gerade jetzt am Entstehen sind. Erstmals in der Geschichte der Schweiz werden Teile der Jurisprudenz an ausländische Richter der EU abgetreten. Aus der einst souveränen Schweiz entsteht ein Gebilde, ein abhängiges Anhängsel, eine Art Liechtenstein zur EU, vergleichbar mit den Abhängigkeiten Liechtensteins zur Schweiz, das bspw. demselben SVG unterstellt ist. Die gewählten Interessenvertreter fremder Herrschaften, fernab der Volksinteressen, sollten endlich in einem Tribunal der Öffentlichkeit über diese Schweinereien, vom Rauchverbot bis hin zur Demontage der 822 Jahre alten Eidgenossenschaft, Rede und Antwort stehen müssen und offen und maulkorbfrei über die stattfindenden verschwörerischen Tätigkeiten (Def.) aufklären. Da sie sich aber weiterhin, trotz Aufklärung durch namhafte Fachleute, Ärzte, Rechtsgelehrte und Wissenschaftler aus purer Eitelkeit, Rechthaberei und Unfähigkeit zum Eingeständnis eigener Fehler und begangener hysterischer Überreaktionen weigern, ihrer Schadenminderungspflicht nachzukommen, und stattdessen weiterhin eine Politik der verbrannten Erde verfolgen, sollten sich die Schuldigen, wenn die Zeit gekommen ist, strafrechtlich auch verantworten müssen und aus dem Staatsdienst Volksdienst entfernt werden, ohne goldene Fallschirme für die Zeit während des proaktiv angerichteten Schadens an Volk und betroffenen Wirtschaftszweigen, insbesondere der der Gastronomie. Wir wissen aus vielerlei vorliegender Korrespondenz, daß die Regierung und weitere Involvierte sehr wohl um den Hoax des Passivrauchs wissen! Nur so könnte die Schweiz weltweit beweisen, kein Brown Noser (Def.), sondern noch immer eine eigenständige und völkerrechtlich anerkannt neutrale und souveräne Demokratie zu sein und dadurch ihren angeschlagenen direktdemokratischen Ruf wieder herstellen. Jetzt gilt es auf die Hinterbeine zu stehen und die zerstörerische Aktivitis im Bundeshaus einzustellen, sollten Sie nicht eines Montag Morgens aufstehen und aus dem Radio erfahren wollen, daß die Schweiz der EU ohne sine qua non beigetreten ist.

18.000 Franken und mehr nach FIAZ

ObrigkeitsstaatVergleicht man die Anzahl der Unfallopfer in der Schweiz mit derjenigen im Ausland, so sind die Opferzahlen im Ausland wesentlich höher als hierzulande. Dennoch wird ab 2014 verschärft einem Wahn nachgelebt, der nur noch als krankhafter Machtmißbrauch bezeichnet werden kann, wenn in den Straßenverkehrs-Sicherheitszentren die Grenze zu verschärften Maßnahmen für alkoholisierte Autofahrer massiv von 2.5 auf 1.6 Promille oder minus 36 Prozent(!) gesenkt wird. Neu werden umfangreiche Maßnahmen über eine Dauer von vier Jahren, auch für Wiederholungstäter unter 1.6 Promille, angeordnet. Dies das Resultat der 53. SVG Revision, welches am 1. Januar 2014 inkraft tritt. Es sieht für solche, die den Führerschein wieder erlangen wollen, umfangreiche, je nach Sündenregister, nicht unter vier Jahren andauernde Zwangsbehandlungen und -kontrollen, auch während und nach der zwingenden Totalalkoholabstinenzdauer (TAA-Dauer) mit Fahrverbot für verurteilte alkoholisierte Autofahrer vor, die mit 1.6 Promille oder darüber am Steuer erwischt wurden. Neu wird ab 2014 auch automatisch von einer behandlungsbedürftigen Alkoholabhängigkeit ausgegangen, egal ob diese Hellseher-«Diagnose» zutrifft oder nicht. Das ist weder verhandelbar noch wird es auf Verlangen so abgeklärt, daß es einen Einfluß auf dieses Prozedere hätte. Der zu absolvierende Parcours beinhaltet selbst zu tragende Kosten für halbjährliche Reisen zu den wenigen forensischen Zentren der Schweiz, für Deutschsprachige hauptsächlich in dem, der im Ranking floppenden «UZH Uni Zürich» in Zürich und Winterthur (soeben ist uns berichtet worden, daß ein weiteres in Luzern eröffnet wurde – man scheint mit einem riesigen Ansturm zu rechnen) um dort zwingend teure halbjährliche Haaranalysen à 560.00 (Stand 2013) Franken über sich ergehen zu lassen, in denen jedes Molekül Alkohol der letzten 6 Monate in Form von Pixelanhäufungen sichtbar wird, je mehr Pixels, desto mehr Alkoholablagerungen im Haar, sowie halbjährlich statttzufindende, verkehrsmedizinische Fahrprüfungen mit je einem Verkehrs-Psychologen und einem Verkehrs-Mediziner auf den Beifahrersitzen. Hinzu kommen vierteljährliche Blutproben, Alkohol-Tagebuchführung auf Anordnung, regelmäßige medizinische und psychologische Untersuche (wehe, Sie denken auch nur das Wort «Prohibition»), Urinproben, die Auflage zum wöchentlichen Besuch einer örtlichen Fachtherapiegruppe, zeitliche und örtliche Fahrverbote, Arztverhöre und psychologische Gesinnungsinquisitionen sowie unlimitiert weitere kleinliche Schikanen im freien Ermessen der Ärzte, die den Beweis einer lückenlosen TAA und gelungener Gehirnwäsche von mindestens vier ununterbrochenen(sic!) Jahren wasserdicht sicherstellen sollen und deren «Beweise» zu den jeweiligen TAA-Haarkontrollen mitzubringen sind. Weiter wird bei bereits länger bestehenden, ärztlich verschriebenen Medikationen eine Überprüfung und Neuindikation angeordnet. Diese Aufzählung ist bei weitem nicht abschließend! Das IRM (Institut für Rechtsmedizin) hat beinahe unbegrenzte Befugnisse im Anordnen von Auflagen, egal wie schikanös oder sinnvoll diese sind. Und sollten die Behörden gar mal ein Dokument verlegen, ob nun absichtlich böswillig oder nicht, was öfters vorkommt als man denken würde, dann können Sie das ganze Theater wieder von vorne, bei Schritt eins beginnen. Statt einer Entschuldigung oder gar eines Entgegenkommen für den angerichteten Schaden durch die Schludrigkeit des Staatspersonals, wird Ihnen vermutlich mit einer Forderung mit Bezug auf Art. 17 Abs. 3 SVG begegnet, die besagt, daß ein entzogener Ausweis auf unbestimmte Zeit erst wieder erteilt werden könne, wenn die betroffene Person die Behebung des Mangels nachweist, welcher die Fahreignung ausgeschlossen hat. Das bedeutet, daß im Zeitalter der Datensammelwut der Betroffene für die Schlampigkeit in den Ämtern verantwortlich zu machen ist. Versuchen Sie erst gar nicht, eine Verwaltungsbeschwerde anzustrengen, Sie haben keine Chance. Es spielt vermutlich auch keine Rolle, daß der eigentlich zu beseitigende Mangel, nebst den Parlamentarierinnen, die Parlamentsverordnungen bezüglich des Straßenverkehrs zeitlich sooft wechseln wie ihre Höschen,  die inkompetenten Behörden selbst sind, die sich auf solches berufen. Denn die ausführenden Verwaltungsorgane interessiert es nicht die Bohne, daß sie selbst die Ursache eines solchen Beweisnotstandes sind. Wir raten deshalb jedem, der sich freiwillig in diese demütigende Mühle begibt, dringend zu halbjährlichen Updates seiner Unterlagen aus der Akteneinsicht und das Anlegen eines eigenen Dossiers mit sämtlichen(!), noch so trivial erscheinenden Papieren und Zettelchen, so daß es nicht nur 1:0.9 dem der Behörden, sondern der Vollständigkeit entspricht.

0.0 Promille ab 2014

Besonders stoßend an diesem unglaublichen Wahnsinn aber ist, daß jeder, der bereits zweimal in seinem Leben wegen einer Alkoholfahrt im ADMAS, dem Zentralregister der Administrativmaßnahmen für Verkehrssicherheit in St. Gallen registriert wurde, ebenfalls zwingend unter diese Machtdemonstration staatlicher Gängelung und Abzocke fällt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob einer mit 16 Jahren in seiner vorübergehenden pubertären Psychose eine registrierte, alkoholisierte Fahrradfahrt und irgendwann später, mit 45 oder 60 Jahren eine Autofahrt über 0.8 Promille absolvierte, wenn noch andere, inzwischen immer kleinlicher werdende Vergehen notiert sind, so daß es nie zu einer zehneinhalb Jahre dauernden Phase ohne Eintrag kam, welches die Voraussetzung zur Löschung sämtlicher Einträge ist. Diese Frist gilt aber nur für solche, die im Besitz des Führerscheins sind, außer er fährt betrunken Fahrrad. Auch das wird notiert und gegen ihn verwendet. Ohne Führerschein in den Händen ruht auch die Verjährungsfrist. In Antizipation immer kleinlicher, neu hinzukommender Vergehen mit gesetzlich stetig nach unten korrigiernder Grenzwerte zum Vortäuschen politisch notwendiger, kostenintensiver Zwangsbehandlungen, ausgelöst aufgrund irgendeines kirchlich-parteiliniengetreuen Soldaten, Antirauchers, Blockwarts oder derangierten Epidemiologen, gelegentlich darf es auch mal wieder eine  Naturkatastrophe am andern Ende der Welt sein, sowie die unlimitiert zunehmenden kriminellen Bewertungen von bisher als harmlos gegoltenen Handlungen, Interaktionen und Lebensentwürfe, in Addition zu zukünftigen, unvorhersehbaren Kriminalisierungen zuvor inexistenter Paragraphen, kann es leicht passieren, daß einer aus dieser Posse ein Leben lang nie wieder rauskommt und zum lebenslang zahlenden Stammkunden wird. Wer weiß schon, was bspw. 2018, also in vier Jahren, im SVG geschrieben steht? Dem Trend folgend hätten wir bis dahin bereits wieder acht weitere SVG-Revisionen hinter uns, denn die Höschen in Bern werden oft gewechselt.

0.1 Promille ab 2014

Ein Teil der Bevölkerung wird ab 2014 bereits vollständig trockengelegt. Ab 1. Januar 2014 gilt eine 0.1 Promille-Grenze für Fahrschüler, Neulenker mit Führerausweis auf Probe, Fahrlehrer, Begleitpersonen bei Lernfahrten, Berufschauffeure mit Lastwagen, Gesellschaftswagen, Kleinbusse, Taxi und Gefahrengut-Transporte. Dadurch wird sichergestellt, daß die schulisch stattgefundene Indoktrination auch nach der Schulpflicht noch möglichst lange anhält und sich die Zahl der Temperenzler (Def.) mit der Zeit zu einer politisch mehrheitsfähigen Kraft entwickelt, um die Einleitung der, in den USA kläglich gescheiterten Alkohol-Prohibition doch noch zu erreichen. Die EU ist sich sicher, daß es mit ihrer Strategie besser klappen wird, als damals, als die US-Regierung damit Leuten wie Al Capone zu unermeßlichem Reichtum verhalf, was ein folgenschwerer Irrtum sein wird. Angesichts dieser diktatorischen Stoßrichtung hin zu unzählig unsinnigen Zwangskonsumationen überteuerter staatlicher Dienstleistungen mit dem, vom Volk an den Staat übertragenen Gewaltmonopol im Rücken, sind diesem Tür und Tor für jeden weiteren Mißbrauch geöffnet.

Es ist zwar nicht Sinn und Zweck eines Staates, seine Bevollmächtiger derart unverschämt zu schröpfen und zu gängeln, doch zu stören scheint es offensichtlich nur wenige. Da aber die große Mehrheit, und im Besonderen die Schulwissen vermittelnden Wirtschafts-Professoren, die Wirtschaftsmechanismen nicht wirklich verstehen, wirkt der Hinweis bei Abstimmungen, daß etwas gut oder schlecht für «die Wirtschaft» sei, stets als, den Bürger überforderndes Totschlagargument. Wer gibt schon gerne zu, daß er über etwas abstimmt, das er angeblich gar nicht versteht? Also stimmt man, dem Herdendrang folgend und der Scham des Nichtwissens unterworfen das, was der Nachbar oder Stammtisch stimmen geht, einer von denen hat schließlich eine Bürolehre absolviert und sollte es wissen. So funktioniert wirtschaftliche Ankurbelung in Zeiten längst übersättigter Märkte nur noch über eine Umverteilung von unten nach oben, ohne daß es der Stimmbürger bemerkt, mit staatlicher Hilfe von, in ihrer Hirnrissigkeit kaum noch zu überbietenden Zwangsmaßnahmen und -Abgaben. Leider werden solche volkswirtschaftliche Vorgänge und Lenkungsmöglichkeiten der kriminellen Art an den Wirtschaftsuniversitäten dieses Landes nicht gelehrt.

Durch Informationsunterdrückung mittels sorgfältiger Filterung ausgewählter Nachrichten in Zeitung und Fernsehen, wobei das Nichtberichten, also die Zensur, längst eine zentrale Rolle in der Manipulation direktdemokratischer Entscheide spielt, so daß das Volk mangels ausreichender Informationen beim Abwägen eines «Dafürs» und «Dawiders» zu fast allem  JA sagt, was die Regierung begehrt, oder sonstwie als staatlich definierte «Gute Sache» verkauft wird und was stets auch ein JA zum Einverständnis bedeutet, ihn ganz offiziell mit seinem Einverständnis abzocken zu dürfen; worunter die NEIN-Sager stets solidarisch mitzuzahlen und zu leiden haben. Was das Ganze noch teurer macht, und wo noch echte Volksvertreter ansetzen sollten, sind die Zwischenhändler, also die Verwaltungsbehörden und Bürokraten, bei denen viel von diesem Geldkreislauf hängen bleibt, die mit strengem Blick, von oben herab, die Umverteilung vornehmen, denn sie verdienen, im Vergleich zur Privatwirtschaft, im öffentlichen Recht Spitzenlöhne (vermutlich als Entschädigung für die Steuern, die auch bei ihnen als Staatsangestellte und Rädchen im System erhoben werden), dessen Kosten jedesmal mit anfallen und aufgrund der JA-Sager von allen bezahlt werden müssen. Das Geld könnte ohne den Zwischendealer Staat weitaus kostengünstiger direkt an die involvierten Versicherungs- und andrer involvierter Konzerne, Behörden und Nutznießer (vulgo: Die Wirtschaft) überwiesen werden, es sei denn, das Volk sagt endlich NEIN, Jetzt ist es genug! Nochmals, hier geht es einzig und allein um unerwünschten Zwangskonsum einer unbrauchbaren Ware oder Dienstleistung des Staates (z.B. die gängelnden RAV-Zentren [Def.]), die sonst kein Mensch je freiwillig kaufen würde, der noch all seine Sinne mehr oder weniger beisammen hat.

 Worum es also bei solchen Gesetzen mit Bestimmtheit nicht geht ist die inzwischen Übelkeit erregende Begründung einer entweder inexistenten, oder nicht herstellbaren Sicherheit. Wir alle wissen, daß aufgrund des menschlichen Fehler-Faktors, Null Tote im Straßenverkehr eine absurde Illusion sind, weshalb Vision Zero (Projekt Vesipo) auch schnell wieder verschwand, weil sich, der dahinter steckenden Offensichtlichkeit der wahren Absichten wegen, die Fachleute halb totlachten. Bereits ab der Zeugung, spätestens aber mit der Geburt, ist das Leben lebensgefährlich und diese Gefahr endet erst mit dem Ableben einer Person. Doch die Sehnsucht heutiger Kuschelpädagogie-Geschädigter mit Zurück-in-den-Mutterleib-Phantasien lassen sich offenbar sehr gut zu solchen Zwecken mißbrauchen und instrumentalisieren, so daß man wiederum, gefangen in wiederkehrenden Déjà Vus (Def.) und Flashbacks (Def.) (und täglich grüßt das Murmeltier), ein Mechanismus, der noch immer mit Techniken des Mind Twisting bestens funktioniert, obwohl ganz offen die vorgegaukelte «Sicherheit» zur Ausrede der Rattenfänger genutzt und zugegeben wird, in diesem Fall zur einerseits vollständigen Trockenlegung der Bevölkerung, ebenfalls nach den WHO-Strategiepapieren zur Alkoholpolitik, andrerseits über das Aufzäumen des Pferdes von hinten zur Behebung des Verkehrsinfarktes auf äußerst elegante Art im Ausschlußverfahren weniger begüterter Menschen. Denn es wird spekuliert, daß manch einer es sich überlegen wird, ob er viele Jahre zu geräuchertem Lachs nicht doch lieber ein Glas trockenen Weißwein oder zur Bratwurst einen Humpen Bier zu sich nehmen will, statt vier Jahre lang zahnschädigende oder cancerogen aspartamhaltige Süßgetränke aus vornehmlich US-amerikanischer Provenienz zu schlürfen. Kalte Milch ist ein Nahrungsmittel und paßt nicht zum Essen, während Wasser nun mal zur Weihnachtsgans etwas sehr fade schmeckt und einen beim Anstoßen an Neujahr mit Bestimmtheit beim Singen von «Should auld acquaintance be forgot,: and days of auld lang syne?« depressiv stimmen wird.

Hauptänderungen im Maßnahmenrecht

Verteidigung im Straßenverkehr

Drink or Drive

Hieß es noch vor wenigen Jahren auf allen Plakaten: «Wer fährt, trinkt nicht!» und im Umkehrschluß, «Wer nicht fährt, darf trinken», so gilt heute nur noch absolutistisch: «Wer wieder fahren will, trinkt nie mehr.» – egal ob er im Auto sitzt oder nicht, je nach Sündenregister bis zurück in die Pubertät.

Weitere Schweinereien

Sogar bei einer Tat im Ausland wird der Schweizer in der Heimat administrativ verfolgt, was in andren Ländern verpönt ist und einer Doppelbestrafung gleichkommt, obwohl die Administrativbehörden keine Strafbefugnis haben. Nach mehr als 40 Jahren Nichtbeachten, folgte das Bundesgericht 2006 endlich der Kritik in der Lehre und stellt fest, daß es keine genügende gesetzliche Grundlage zum Warnungsentzug nach einer straßenverkehrsrechtlichen Auslandtat gibt: 6A.106/2006. Das Loch ist aber vom sonst langsamen Parlament rascher gefüllt worden, als man «Schweinerei» sagen kann. Seit dem 01.09.2008 gilt diesbezüglich ein neues Gesetz! – Und niemand hat das Referendum ergriffen. Ein Gesetz ist nichts andres, als das schriftliche Festhalten des Regierungswillens, wobei die Schweizer das Privileg besitzen, dagegen mit 100.000 Unterschriften eine Volksabstimmung zu erzwingen. Leider ist es heute so, daß dazu mindestens eine halben Million Franken benötigt wird, ansonsten es nicht mehr zu bewerkstelligen ist. Kleingeld, das nicht jeder zur Verfügung hat. Der Regierungswille muß einzig in irgendeinem dicken Wälzer als aktiver Paragraph nachgeschlagen werden können, also existieren. Das, den heutigen, in ihrer Kleinlichkeit kaum zu überbietenden Gesetze und Verordnungen anhaftende, Sakrosankte wird von der Bevölkerung mehr als übertrieben obrigkeitsgläubig oder fatalistisch geduldet. Der bisher einzige SRF-Beitrag über die nur leicht angedeuteten Auswüchse der vorgesehen alkoholischen Trockenlegung der Schweiz diente eher der Verwirrung, als der auftragsgemäßen Aufklärung der Bevölkerung, da die wirklich happigen Details darin geflissentlich ausgelassen wurden. Aus Furcht, es könnte ja doch noch jemand auf den Gedanken kommen, dagegen das Referendum zu ergreifen, was natürlich regierungsseitig unerwünscht ist. Mit diesem maßlos übertriebenen Husarenstück bundesrätlicher Spin Doctors und mißbräuchlicher Parlamentsverordner der persönlichen und lebenslang rückwirkenden Verhaltenskorrektur-Bemühungen nach den Vorstellungen der WHO, ist der Schweizer wiederum ein starkes Stück fester an die rostigen Fesseln der schweizerischen Sozialpolitik gekettet und ein weiteres Mal um ein gerüttelt Maß erpreßbarer geworden.

Werdegang der 0.5 Promille-Grenze im Straßenverkehr

Nach einem Jahr TAA ohne Führerschein folgt für Autofans:

UZH-InfoblattUZH – Fahreignungsbegutachtungen aus dem Jahre 2004!

Im Rahmen der verkehrsmedizinischen Begutachtung kommt es bei zu befürwortender Fahreignung immer wieder zur Empfehlung von medizinischen Auflagen. Diese werden mit entsprechender Verfügung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde dann zu rechtskräftig-verbindlichen Anordnungen, welche der/die betroffene Motorfahrzeuglenker/in einzuhalten hat, ansonsten mit administrativrechtlichen Maßnahmen (bis zum Führerausweisentzug) zu rechnen ist.
Die verkehrsmedizinische Empfehlung und in der Folge die behördliche Anordnung von Auflagen stoßen jedoch immer wieder auf Unverständnis u n d Widerstand, vor allem im Zusammenhang mit einem Führerausweis-Warnungsentzug. Im Einzelfall führte dies insbesondere auch dazu, daß sich die bundesgerichtliche Rechtsprechung damit befassen mußte, was demzufolge administrativrechtliche Fragen nach sich zog und immer noch zieht.

Es stand also 2004, dem Jahr der Promille-Senkung von 0.8 auf 0.5, noch auf wackligen Beinen, trotz all den verachtenswerten Bemühungen. Hier wurde die vermutlich einmalige Chance zum Verhindern des heute unhaltbaren Zustandes staatlicher Umerziehungsmaßnahmen sträflich verpaßt. Existiert die FDP eigentlich noch?

Prosit 2014!

Prohibition in the United States: National Ban of Alcohol

7453 Wörter

Carolus Magnus

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10 thoughts on “Autobahn-Vignette – Alkohol im Spiel?

  1. Juli Zeh ist der Hammer.
    Wer wissen will, wie Orwells 1984 auf der Gesundheitsebene weitergeht erfährt es im Buch «Corpus delicti»
    Auch das Buch mit Ilias Trojanow kann ich jedem empfehlen.

    Natürlich das der Buchautor und Kabaretist Vince Ebert (gibts auf youtube) nicht in meiner Empfehlungsliste fehlen.

    Wer 0,0 Promille fordert ist eine Dumpfbacke, blöder als ein Stück Brot, weil:
    1.) es einfach nicht möglich ist, Brot enthält Alkohol, das ach-so-umweltfreundliche E10-Benzin enthält 10% «Bio»-Alkohol, gewonnen aus Pflanzen (Brot oder Tank)
    Für mich steht E für Eugenik.
    Nur eines der Beispiele, warum Grüne für mich Massenmörder sind.

    2.) aus rein chemisch-analytischer Sicht (ich bin Chemiker) ist «0» eine unmögliche Forderung. Die Richtige wäre «kleiner als die Nachweisgrenze» und die ist bei jeder Analysemethode anders.

    Natürlich geht es bei den Promillegrenzen nur darum, uns vom «bösen» Alkohol fernzuhalten.
    Löblich, sonst wären wir alle Alkoholiker 😉
    Wobei wir das bei den neuen Definitionen eh sind.
    Ich habe den Überblick über die Definitionen verloren
    Irgendwer definirete es als «ein Glas pro Woche».

    1. aus rein chemisch-analytischer Sicht (ich bin Chemiker) ist “0? eine unmögliche Forderung. Die Richtige wäre “kleiner als die Nachweisgrenze” und die ist bei jeder Analysemethode anders.

      Bei der teuren Haaranalyse gibt es das nicht: «kleiner als die Nachweisgrenze». Weshalb in der Schweiz jedoch nur halbjährliche Haaranalysen verlangt werden, während die Chemiker 3-monatliche verlangen, ist auch so ein Kuriosum.

      Der Nachweis eines chronischen oder exzessiven Alkoholmissbrauchs ist im Haar über die Bestimmung des direkten Alkoholmarkers Ethylglucuronid (EtG) möglich. Genau wie bei Drogen und Medikamenten gilt auch bei der Haaranalyse auf EtG, dass 1 cm Haar einen Zeitraum von einem Monat abdeckt. Allerdings wird bei der Untersuchung auf Alkohol im Haar ein maximaler Nachweiszeitraum von 3 Monaten empfohlen. Dementsprechend müssen für ein halbes Jahr 2 Proben und für ein ganzes Jahr vier Proben untersucht werden. Zurückzuführen ist dies auf die hydrophylen Eigenschaften von EtG, welche zu einem «Auswaschen» aus dem Haar führen können. Quelle

      Koksende St. Galler Polizisten mittels Haaranalyse suspendiert.

  2. Noch vergessen.
    Ja, die FDP gibt es noch.
    Sie ist nur nicht mehr liberal sondern genauso vom Nanny-Virus befallen wie alle Andern.
    Die einzigen liberalen sind die Jungfreisinigen, aber auch nicht in allen Kantonen.

  3. Das jede Messmethode eine andere Nachweisgrenze hat, kann man an einem Beispiel zeigen.
    Wenn du eine Strecke mit dem Kilometerzähler deines Autos misst, kannst auf 100m genau messen.
    Bei ganz kurzen Strecken (bsp. 1/100 mm) kannst nur sagen:»Die Strecke ist kürzer als 100 m»
    100 m ist also die Nachweisgrenze (NWG)
    Wenn du eine andere Messmethode nimmst, bsp den Klappmeter, kannst du sagen: «Die Strecke ist kürzer als 1 mm». Bei dieser Messmethode ist die NWG also 1 mm.
    Wenn du aber die Methode Schieblehre ( mit einer Auflösung von 1/1000 mm) nimmst, kannst sagen: «Die Strecke ist 0,01 +/- 0,001 mm»
    Un jetz will ich von niemandem lesen, dass ich so Sachen wie 3 sigma unterschlagen und Ablesebarkeit mit NWG gleichgesetzt habe.
    Es geht hier nur ums Prinzip

  4. Keine Angst, die wissen das schon.
    Es ist an der Politik oder an der Bürokratie, dies festzulegen.
    Wahrscheinlich werden sie einen Analysemethode (Kilometerzähler, Doppelmeter, Schieblehre) vorschreiben.
    Schnell, genau und automatisierbar wäre z,Bsp HPLC.

  5. Also kikri, ich habe beim IRM/UZH nachgefragt: Es dürfen Werte von sieben Piktogramm (1 Billionstel Gramm) pro Milligramm Blutalkohol und Tag in der Haaranalyse nicht überschritten werden, so die aktuelle Definition von 0.0 Promille Alkohol. Die Anfrage wurde dort übrigens vom «Telefonfräulein» als Zumutung empfunden, und hernach wollte man mir für diese Auskunft auch noch eine Rechnung schicken, was ich denen dann doch noch, mit Hinweis auf Treu und Glauben, ausreden konnte.

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