EU-Turbos wollen Schweizer Souverän entmachten

NR-Linksrutsch brandgefährlich Kindermädchenstaat hat Blut geleckt


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Kaum hat das Volk, ohne sich groß etwas dabei zu denken, einer Totalrevision der Verfassung (1998) zugestimmt, wird schon wieder von Regierungskreisen daran «rumgedoktert». In wenigen Jahrzehnten wird das Volk durch die Streichung weiterer unliebsamer Verfassungs-Artikel völlig entmündigt sein, sollte es nicht bald aufwachen und seine politische Verantwortung wahrnehmen. Noch im Mai 2011 fand sich vernünftigerweise keine Mehrheit für ein Bundesverfassungsgericht. Wenige Monate und eine Erneuerungswahl des Nationalrats später stimmt das Parlament einem Bundesverfassungsgericht zu.

Linker Tagesanzeiger vom 6. Dezember 2011

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Rechte Weltwoche vom 3. Dezember 2009

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Freie Fahrt für Zwangsbeglücker und EU-Turbos?

Ganz offensichtlich soll hier, ausgehend von den Lobbyisten der Gesundheitsindustrie mit Unterstützung sämtlicher religiösen Splitterparteien, der Grünen, der SP und unter Mithilfe der Wetterfahne CVP, die Schweiz in die Arme der EU sowie der WHO-Gesundheitsdiktatur getrieben werden, welche mit dem Rauchverbot gerade erst begonnen hat und deren finale Auswirkungen wir erst noch so richtig schmerzlich zu spüren bekommen werden. Wer das Rauchverbot in dieser absoluten Form für richtig befindet, akzeptiert auch eine Diktatur. In Europa, via Großbritannien, findet eine menschenverachtende Amerikanisierung statt; und das in der einst hochgelobten humanitären Schweiz, welches wie kein anderes Land bisher den Minderheitenschutz als hohes Gut verteidigte!

Dieser Tugendterror, bisher erst für wenige in seinem vollen Ausmaß vorstellbar, wird nicht nur die gesamte Gastronomie, so wie wir sie bisher kannten, vollends aus dem öffentlichen Leben verbannen, sondern auch jeder nicht normkonforme Bürger, indem unsere Privatsphäre immer weiter in Gesetze und Verordnungen mit immer drakonischeren Strafen gezwängt wird. Tausende von noch nicht existierenden, gleichsam unverschämten Bußen sollen die Klientel der Linken über den Geldbeutel auf den «richtigen Weg» bringen und dem Nanny State gleichzeitig die Finanzierung für die mediale Umerziehung sichern.

Ein aktuelles Beispiel: In D-Hamburg/St. Georg wird ein Mann aufgrund einer dort eingeführten Kontaktverbots-Verordnung mit 5.000 Euro gebüßt, wenn er eine Prostituierte nur schon anspricht und bspw. nach der Uhrzeit oder dem Weg fragt. Wie erkennt Mann eine Prostituierte? Etwa am Arschgeweih oder dezentem Fußkettchen? Oder sind alle Frauen irgendwo Prostituierte, wie es Esther Vilar in ihrem Buch «Der dressierte Mann» postuliert? Auf alle Fälle gibt es für die Beamten wieder eine neu zu schaffende Behörde, wie nach jedem idiotischen Gesetz, und ihr Arbeitsplatz ist, im Gegensatz zur Rente, gesichert. Wenn es um die Abzocke des Volkes geht, ist die Kreativität der Politiker unendlich, bei der Lösung echter Probleme hingegen völlig verkümmert, wie man an der Eurokrise sehen kann.

Obwohl beim Rauchverbot die Verfassung gleich mehrfach mißachtet und verletzt wird, würde ein schweizerisches Bundesverfassungsgericht daran kaum was ändern, da die Grenzen zwischen Legislative und Judikative mit einer solchen Gerichtsbarkeit nur noch mehr zu Ungunsten der Bürger verwischt würden. Der politische Filz nähme noch weiter zu. Das kann man in Deutschland sehr gut beobachten. Immer mehr Gesetze, die unter die Hoheit der Kantone fallen, werden zentralistisch über Bundesgesetze geregelt und die Eigenheiten der völlig verschiedenartigen Kantone nicht mehr berücksichtigt. Genau das aber wollte die Verfassung von 1848, welche uns einen 160jährigen Frieden im turbulenten 20. Jahrhundert erhalten hatte, verhindern! Insgesamt blickt die Schweiz auf eine 700-jährige Friedenszeit zurück.

UPDATE 25.01.2012 – Aktuelles Beispiel der Verfilzung in der Gewaltentrennung: Spionageskandal in der Schwyzer Justiz!

Linke Tugend-Terroristen

Mit haarsträubenden Falschbehauptungen und einer groß angelegten Gehirnwäsche konnte ein zentralistisches Rauchverbot in Kneipen mißbräuchlich über den Arbeitnehmerschutz dem Volk und den Wirten aufgezwungen werden, obwohl die Hälfte der Bevölkerung das gar nicht will. Gerade in der Gastronomie entlarvt sich das Rauchverbot als die Perversion, mit der missionarische Hirne ticken. Neun von zehn Gastronomie-Arbeiter  sind selbst Raucher und werden über das sogenannte Arbeitnehmerschutzgesetz vom Staat völlig grundlos, sowohl in ihrer Arbeit, ihrem Beruf, als auch in ihrem frei gewählten Lebensstil einzig der ideologischen Umerziehung wegen zwangsbehindert. Aber auch für sowohl rauchende, als auch nichtrauchende Gäste, soweit nicht religiös angehaucht, ist das Rauchverbot untragbar, denn der Service, und somit auch der Gast, leidet darunter. Da kann man schon mal bis zu 15 Minuten auf die mürrische Bedienung warten, die irgendwo im oder vor dem Haus  eine staatlich verordnete Zwangspause einlegen muß, was zur Folge hat, daß der Gast bereits fertig gegessen hat und das gewünschte zweite Glas Wein dann nicht mehr bestellt. Auch solches schlägt auf den Umsatz. Generell fällt auf, daß freundlich lächelnde Serviertöchter eine Seltenheit geworden sind. Streß und Hektik sind ihnen seit dem Rauchverbot ins Gesicht geschrieben. Vielleicht nimmt das Bundesamt für Gesundheit und insbesondere die militante Lungenliga endlich mal zur Kenntnis, daß Streß der größte auslösende Faktor für nicht eingebildete Krankheiten überhaupt ist. 2007 hat die Weltgesundheitsorganisation Streß zu einer der größten Gesundheitsgefahren des 21. Jahrhunderts erklärt, was diese aber nicht daran hindert, durch die weltweit von ihr geforderten Raucherhatz einen Drittel der Welt-Bevölkerung extremem Streß auszusetzen und mit dem gleichsam nochmals streßauslösenden Ausschluß aus der Gesellschaft und ihrer gesamten Infrastruktur gleich noch eins draufzusetzen. Eine Unverschämtheit, von Rauchern nebst der Tabakstrafsteuer überhaupt noch Steuern für öffentliche Investitionen zu verlangen, die sie nicht mehr benutzen dürfen.

Also muß der Staat, will er uns noch mehr an die Wäsche gehen – und seien Sie versichert, das will er unbedingt – sich etwas einfallen lassen, denn das Volk hat, wenn auch zu spät, so doch zähneknirschend erkennen müssen, daß es einer noch nie dagewesenen massenmedialen Gehirnwäsche und staatlicher Indoktrination aufgesessen ist. Und da sich niemand gerne zweimal über den Tisch ziehen und an der Nase herumführen läßt, versucht man es nun mit der Beschneidung der Volksrechte, damit sich dieses gegen weitere anmaßende Husarenstücke «rassistischer» Gesundheitsgesetze nicht weiter wehren kann. Genau deshalb wollen unsere selbsternannten Kindermädchen und Europisten in Bern nun scharfes Geschütz auffahren. Die Macht des Volkes ist den Machtansprüchen der Politiker ein Dorn im Auge und soll beschnitten werden. Diese dreiste Vorgehensweise unserer Politiker erinnert an die Machtergreifung Hitlers und ist brandgefährlich für unsere Direkte Demokratie. Wer das nicht erkennen kann, verdient nicht, in der Schweiz zu leben.

Volk als oberste Instanz soll weichen

Die Bundesverfassung steht auf der obersten Stufe des schweizerischen Rechtssystems. Ihr sind sämtliche Verordnungen und Erlasse des Bundes sowie die Verfassungen, Gesetze, Verordnungen und Erlasse der Kantone und der Gemeinden untergeordnet. Grundsätzlich dürfen diese daher der Bundesverfassung nicht widersprechen.

Eine Ausnahme zu diesem Grundsatz bilden die Bundesgesetze (Was das Rauchverbot auf Bundesebene ermöglichte, Anm. Red.). Sie müssen vom Bundesgericht und anderen Gerichten auch bei Verfassungswidrigkeit angewandt werden. Es gibt somit keine Verfassungsgerichtsbarkeit für Bundesgesetze. Diese spezielle Regelung ist Ausdruck der stärkeren Gewichtung des Demokratieprinzips gegenüber dem Rechtsstaatsprinzip: Die von der Volksvertretung erlassenen – und allenfalls in einem Referendum vom Stimmvolk angenommenen – Gesetze sollen nicht durch ein Gericht außer Kraft gesetzt werden können. (Wikipedia)

Daß der stattgefundene Linksrutsch bei den Nationalratswahlen 2011 sich derart schnell manifestieren würde, ist auch für uns erstaunlich. Am 6. Dez. 1992 hat die Schweiz ganz knapp mit 50.3 Nein-Stimmen und im Ständerat mit 16:23 Nein den EU-Beitritt abgelehnt. Hohe Nettoausgleichszahlungen an die EU und viel politisches Ungemach wurde uns dadurch erspart. Die Schweiz wäre heute schuldenmäßig nicht in einer derart komfortablen Situation, wäre sie der EU beigetreten. Dennoch wurde als Sahnehäubchen der Taktik der kleinen Schritte von den linken EU-Beitrittswilligen 2010 eine schweizverachtende Offensive gestartet, die am 6. Dez. 2011, in der Wintersession durch den Beschluß einer linken Mehrheitskoalition im Nationalrat in der Streichung des Bundesverfassungs-Artikels 190 gipfelte und somit der Schaffung eines schweizerischen Bundesverfassungsgerichts zustimmt. Angeblich soll damit ein Problem gelöst werden, das sich in den letzten 160 Jahren noch nie gestellt hat.

Äußerst wichtiger BV Artikel 190

Der Artikel 190 garantiert dem Schweizer Volk, daß die von ihm und dem Parlament erlassenen Bundesgesetze für das Bundesgericht und anderen rechtsanwendenden Behörden verbindlich sind und auch dann angewendet werden müssen, wenn sie der Bundesverfassung widersprechen. Der Erfolg der Schweiz basiert auf dem Grundsatz, daß die oberste Instanz das Volk ist. Deshalb ist jede vom Volk angenommene Volksinitiative automatisch immer auch eine Teilrevision der Verfassung. Dieser bewußt gewählte Grundsatz gilt in der Schweiz seit der Gründung des Bundesstaates. Damit achtet unsere Bundesverfassung den Willen von Volk und Parlament hoch und erlaubt Volk und Parlament zudem eine kontinuierliche Rechtsentwicklung.

Der jahrzehntelang bewährte Grundsatz von Artikel 190 BV bringt der Schweiz und ihren Bürgern Rechtssicherheit. Er schützt die Bürger vor staatlichen Übergriffen und richterlicher Willkür, weshalb die Einführung eines Verfassungsgerichts bisher auch nie ernsthaft in Erwägung gezogen worden ist.

Oberaufsicht über Volk und Parlament

Verfassungsgerichte sind fast immer in Staaten eingerichtet worden, in denen die Regierung vor oder während revolutionären Umbrüchen einer sich abzeichnenden Diktatur ihre Macht mißbraucht haben. In Deutschland beispielsweise als «Reaktion auf die Verhöhnung der Menschenrechte durch die Nazidiktatur», wie der ehemalige Bundesrichter Martin Schubarth schreibt. In der Schweiz, in der sich der Rechtsstaat kontinuierlich entwickelt hat, braucht es kein derartiges Instrument. Bei uns hat sich das Volk in direkter Demokratie als Kontrollinstanz bestens bewährt.

Nichts desto trotz will eine linke Mehrheit im Nationalrat, ausgehend von den Grünen, diese Bestimmung ersatzlos streichen, welche die Bürger vor staatlichen Übergriffen und richterlicher Willkür schützt. Dies aus dem einfachen Grund, weil Artikel 190 BV verbietet, sich über unbequeme Volksabstimmungen hinwegzusetzen. Nun will man dem Schweizer Volk die Zähne ziehen und in einem ersten Schritt seine Machtbefugnisse einschränken.

Linker Tagesanzeiger vom 19.05.2011

Einem Artikel des Tagesanzeigers vom 19. Mai 2011 zufolge befürchtet die FDP, daß sich die Änderung auf die Rollen der Gewalten im Staat auswirken würde: Gerichte müßten sich plötzlich zu Entscheiden des Parlaments oder sogar Volksabstimmungen äußern. Die Volksrechte würden dadurch klar geschwächt. Und auch SVP-Nationalrat Pirmin Schwander (SZ) wird darin zitiert, er halte fest, daß es kein neues Gesetz brauche, welches die «Oberaufsicht über das Volk und Parlament» habe. «Das würde die Gewaltenteilung verwässern», und Alt-Bundesrat Christoph Blocher sieht die Volksrechte in Gefahr, wenn die Schweiz eine Verfassungsgerichtsbarkeit einführte und äußerte sich vor den Medien in Bern mit den Worten: Richter könnten so «über die Köpfe des Parlaments und der Bevölkerung» entscheiden. Von den grossen politischen Parteien stellen sich nun lediglich die SP und die Grünen hinter das Anliegen, hieß es noch im Mai. Nach dem Linksrutsch bei den Wahlen im Herbst fand sich nun plötzlich eine Mehrheit im Nationalrat für eine Verfassungsgerichtsbarkeit.

Staatszersetzende Oberlehrermentalität

Die paar wenigen eigenständigen Volksentscheide der letzten Jahre haben die linksgerichtete Politikerkaste offensichtlich derart nervös gemacht, daß sie sich nicht scheut, zu diktatorischen Vorstößen zu greifen, um dem Volk den Schutz vor staatlichen Übergriffen und richterlicher Willkür zu entziehen. Die regierenden Machthaber im Auftrag des Schweizer Volkes, so zumindest lautet ihr verfassungsmäßiger Auftrag, treten dieses Mandat mit Füßen. Die Classe Politique der Schweiz hat das Denken und Handeln des Raubtier-Kapitalismus der Banken, Versicherungen und Pharma-Konglomerate übernommen und betrachtet heute das Volk als Störfaktor, dessen Verfassungsrecht und –pflicht es ist, die Oberaufsicht über politische Ideologien und ausufernde Machtgelüste notfalls in die Schranken zu weisen. Dieses Recht soll ihm nun genommen werden.

[…] wir finden im menschlichen Herzen auch einen verderbten Gleichheitstrieb, der bewirkt, daß die Schwachen die Starken zu sich herunterziehen wollen und daß die Menschen die Gleichheit in der Knechtschaft der Ungleichheit in der Freiheit vorziehen.» Alexis de Tocqueville

Never change a running system!

Für die weltweit bestaunte und in jedem Schulbuch als lobenswertes Beispiel aufgeführte Direkte Demokratie der Schweiz, welche vier Sprachregionen vereint und über 160 Jahre erfolgreich eine Willensnation ohne nennenswerten Zwist in friedlicher Kohabitation zustande brachte, nicht nur zwei Weltkriege als einzige in Europa unversehrt überstand, sondern auch einen Wohlstand geschaffen hat, um den uns alle westlichen Länder beneiden, bedeutet dies in einigen Jahrzehnten das Ende, sollte sich das Schweizer Volk nicht endlich aus seiner Lethargie und Politverdrossenheit befreien, indem es sich klar und unmißverständlich gegen solche Unterdrückungsversuche unserer Rechte seitens der grünen Bevormunder ausspricht und notfalls alles Notwendige gegen seine eigene Entmündigung unternimmt.

Schlimm genug, daß wir heute schon in der Schweiz eine stetig zunehmende Verwässerung der Gewaltentrennung und Besitzstände feststellen müssen, ohne daß das Parlament etwas dagegen unternimmt, im Gegenteil: Statt der Einhaltung und Durchsetzung strikter Gewaltentrennung, die allen Bürgern gleiche Rechtssicherheit garantiert, will man linksmehrheitlich das Zusammenführen der Gewalten, ein typisches Merkmal einer Diktatur, noch weiter vorantreiben und die obersten, grundlegenden Merkmale einer Direkten Demokratie nach Schweizer Vorbild weiter aufweichen. Das Volk als letzte Instanz im Staat soll, ginge es nach ihnen, zugunsten einer Demokratur, wie wir sie in den uns umgebenden Ländern «bestaunen» dürfen, sich in Zukunft als Instanz auf Platz 2 begnügen, bis zum Coup d’Etat.

Die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde mit dem Ziel geschaffen, den Schutz unverzichtbarer Menschenrechtspostulate zu garantieren. Die Schweiz ist unter dieser Voraussetzung der EMRK beigetreten. Der EGMR (Europ. Gerichtshof für Menschenrechte, Anm. CM) hat dieses ursprüngliche Ziel längst vergessen und wendet die EMRK in Bereichen an, wo es nicht um Menschenrechtsverletzungen geht. Er beruft sich dabei auf eine europäische Leitkultur, die es jedoch nicht gibt und die eine reine Fiktion des EGMR ist. In einer solchen Leitkultur liegt eine Tendenz zur Totalität, wie neuerdings zutreffend kritisiert wird. Tendenz zu Totalität, also Tendenz zu totaler Machtausübung! Daß sich der EGMR, geschaffen als Antwort auf den Totalitarismus der Nazis und der Fascisten, einen solchen Vorwurf gefallen lassen muß, zeigt, wie tief der EGMR gefallen ist. Dies ist die Quittung dafür, daß er sein ursprüngliches und mangels Änderung der Konvention bis heute einziges Mandat, unter Wahrung der europäischen Vielfalt, Schutz gegen elementare Menschenrechtsverletzungen zu bieten, völlig aus den Augen verloren hat. (Markus Schubarth, ehem. Bundesrichter)

Getreu dem Vorbild der EU wird in der Schweiz vieles, zu vieles, bereits zentralistisch vom Bund geregelt und die kantonalen Hoheiten und Rechte – als Beispiele seien hier die staatliche Überwachungsparanoia, der Zwang zu HarmoS und die Vergewaltigung von elf Kantonen zu einem Rauchverbot angeführt, obwohl diese sich zuvor klar dagegen ausgesprochen hatten – existieren bald nur noch auf dem Papier. Genau dasselbe soll nun auch mit dem Bürger als Einzelglied des Volkes geschehen. Er soll einheitlich sein irgendein Privatleben nach staatlichem Vorbild führen, einem nach deutschem Reinheitsgesetz reinheitlichen Lebensentwurf folgen, einheitlich viel Obst und Gemüse essen, BMI- und WHO-geeicht schlank, fern jeglicher Genüsse sein irgendein Dasein fristen, mindestens 110 Jahre alt werden, tabak- und alkohol-, transfett- und zuckerfrei… Ja, Herrgott nochmal, sind wir denn plötzlich in der ehemaligen Sowjet-Union angelangt? Wir von Sackstark! wünschen uns den Kalten Krieg zurück; der brachte uns rückblickend zumindest Stabilität und, so grotesk dies tönen mag, eine Sicherheit in persönlicher Freiheit, von dem eine ganze Generation der heute 20-Jährigen nicht einmal mehr annähernd eine Vorstellung hat. Selbst in der DDR ging es während der sexuellen Revolution freiheitlicher zu und her, als was sich der Staat heute mit seinen politisch verblendeten Esoterikern an Frechheiten gegenüber seinen Auftraggebern heraus nimmt.

Aus der Geschichte lernen

Vermutlich wenige wissen es noch, doch die Schweiz hatte schon einmal ihre Direkte Demokratie aufgeben müssen und hätte sie beinahe nicht wieder zurück erlangt. Während des Zweiten Weltkrieges herrschte das sogenannte Vollmachten-Regime, das eine relativ weitgehende Ausschaltung der Direkten Demokratie zugunsten einer straffen, auf Parlament und Regierung fokussierten Staatsführung ermöglichte. Als Krieg und Ausnahmezustand beendet waren, wollten die Regierenden diese Macht nicht wieder hergeben. Zu stark fanden sie Gefallen an dessen absolutistischer Macht, woran sie sich während 16 Jahren gewöhnt hatten. Erst die Volksinitiative «für die Rückkehr der direkten Demokratie» stellte die Machtverhältnisse wieder in den richtigen Senkel. Um Haaresbreite wäre die Direkte Demokratie der Schweiz für immer versenkt worden. Am 11. September 1949 stimmten die Schweizer mit 50.7% Ja-Stimmen für die Wiedereinführung der Direkten Demokratie. Hätten wir damals schon ein Bundesverfassungsgericht gehabt, wäre die Direkte Demokratie der Schweiz vermutlich mit Hitler endgültig begraben worden!

Wenn auch der Ständerat dazu ja sagt, wird es zur Volksabstimmung kommen müssen. Wir können nur hoffen, daß die 600 vom Bund angestellten Image-Manager und Werbepsychologen es diesmal nicht schaffen, die vorgesehene Schweinerei dem Volk über die Massenmedien als Vorteil zu verkaufen. Der UNO-Beitritt, in der drei Viertel Diktaturen repräsentiert sind, hat uns in die Bredouille gebracht, in der wir heute hoffnungslos gefangen sind, dank den Gehirnwäschern im Solde Bundesberns und der von uns bezahlten Regierung. Seitdem hacken WHO und EU nur noch auf uns rum im Bemühen, das Schweizer Volk nach Cäsars Motto «divide et impera» (teile und herrsche)  zu segregieren, ganz nach Muammar al-Gadhafis Vorstellungen. Man versucht sowohl von außen, als auch über verräterische Schweizer Europisten, eine Art schweizerische Apartheit zu schaffen, wie zu Zeiten Hitlers, als viele «politische Avantgardisten» sich dem Deutschen Reich freiwillig und aus Überzeugung anschließen wollten. Die UNO ist ein trojanisches Pferd für jede Demokratie, insbesondere für den Klassenprimus Schweiz und wird von den wirklich Mächtigen dieser Welt als störender Stachel der vorgesehenen Neuen Weltordnung empfunden. Freiheit kommt heute nicht von links, denn die Linke ist auf eine perfide Art radikaler und hat Rechts schon lange rechts überholt.

Wenn schon an der Verfassung gewurstelt werden soll, so schlagen wir vor, stattdessen eine Stimmpflicht für alle Stimmberechtigten einzuführen und bei knappen Abstimmungsresultaten eine nochmalige, dreimalige Auszählung anzuordnen. Diese konstruktiven Teilrevisionen der Verfassung würden das Vertrauen in die Schweizer Demokratie wieder stärken und die linken Machtgelüste (hoffentlich) dämpfen.

Lesen Sie bitte, was der ehemalige Bundesrichter Martin Schubarth in einfachen, dafür umso erhellenden Worten dazu schreibt:

Gedanken zur Verfassungsgerichtsbarkeit

 UPDATE 03.12.2012

Die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit konnte abgewendet werden. Der Nationalrat ist heute Montag auf die dafür nötige Verfassungsänderung mit 101 zu 68 Stimmen nicht eingetreten. Damit ist die üble Forderung vorderhand vom Tisch.

Carolus Magnus

Diese Webseite befaßt sich bewußt provokativ mit Allgemeinwissen, Politik und Gesellschaft. Sie setzt sich mit gesellschaftlichen Tendenzen in kritischer Betrachtung auseinander, verurteilt den zunehmenden Überwachungs- und Bevormundungsstaat, wirkt dem Tugend-Terror, dem Verbotswahn und einem mehr und mehr penetrant in die Privatsphäre eindringenden Staat mit direkten Aussagen entgegen - zum Zweck des Demokratie-Erhalts, zur Abwehr eines Totalitarismus und zur Förderung der Eigenverantwortung.

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7 thoughts on “EU-Turbos wollen Schweizer Souverän entmachten

  1. Was mich unheimlich ärgert.
    Wenn die etwas wollen, begründen sie es nicht mehr mit Argumenten, sondern sagen, dass es im Ausland, in der EU oder anderswo auch funktioniere.
    Das war schön beim Rauchverbot zu beobachten.

    Wenn ich als Kind sagt: «Hans hat das auch, ich will auch…»pflegte er zu sagen: «Wenn Hans zum Balkon rausspringt, würdest du es dann auch tun?»
    Damit war die Diskussion beendet.

    Es ist ja gut, wenn man schau, was die anderen machen und das Gute übernehmen und anpassen.
    Weil es gut ist, und nicht weil es die Anderen so machen.

  2. Das ging früher wohl allen so, doch wenn man es zu oft hört, vergisst man es.

    Aber eine solche sauerei habe ich aber bis jetzt der Schwyz nicht zugetraut. Man kann niemandem mehr trauen. Schon gar nicht den linken Politikern, die das Volk linken.

  3. Danke für deine Ausführungen zum Bundesverfassungsgericht.
    Ich habe mich zwar bisher nicht wirklich damit auseinandergesetzt, aber irgendwie fand ich doch eine gute Idee.
    *kikrischämtsich*

    Mir ist schon aufgefallen, dass verschiedene Gesetzt der Verfassung widersprechen.
    Der Verfassung, der wird zugestimmt haben.
    Denkweise: Wir brauchen ein Gericht, das das unterbindet. Das stärkt unsere Rechte gegenüber dem Parlament.
    (Denkweise: wahrscheinlich Überreste aus meiner linken Zeit)
    *kikrischämtsich*

    ABER: wir stimmen fast jedem Gesetz zu entweder durch
    – ein Referendum gewinnen, d.h. dem Gesetz zustimmen
    – kein Referendum veranstalten-> wenige sind gegen das Gesetz

    Dass wir damit eine Instanz über uns stellen wurde mir klar.
    *kikrischämtsichnichtmehr* 🙂

  4. Dass wir damit eine Instanz über uns stellen wurde mir klar.

    Volltreffer. Das ist die Quintessenz des Artikels!

    Ging mir bis vor kurzem auch so, kikri. Deshalb muss man sich nicht schämen. Hauptsache man lernt im Leben weiter. Das ist der Unterschied zwischen den linken Ideologien und dem zunehmenden Wissen Wahrheitssuchender.

    Mir haben die Affaire Hildebrand auf das unselige Geklüngel und der Filz in Politik, Wirtschaft und Medien die Augen geöffnet und den Anstoß gegeben, dem nachzugehen. Hier tut Aufklärung mehr als Not! – Bitte verbreiten!

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