Wasser predigen und Wein trinken

 

Keine saubere Sache

 

 Arbeit vor Rente: Beim Bund scheint man wenig von diesem Prinzip zu halten.

 

Eine Reinigungsangestellte, die seit Jahren in ihrem Beruf arbeitet, will eine Stelle beim Bund antreten. Doch dieser stellt ein «erhöhtes Erkrankungsrisiko» fest und kündigt der an sich arbeitsfähigen Frau.

 

Der Vertrag für die neue Stelle war unterschrieben. Barbara Hofmann, alleinerziehende Mutter aus Bern, freute sich, drei Stunden täglich als Reinigungsangestellte beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) arbeiten zu können. Die medizinische Tauglichkeitsprüfung hielt sie für Routine. Das Resultat jedoch war mehr als Routine: «Obwohl Frau Hofmann aktuell arbeitsfähig ist, besteht ein stark erhöhtes Erkrankungs- und Invaliditätsrisiko.»

 

Kurz darauf erhielt Barbara Hofmann die Kündigung, noch bevor sie die Stelle antreten konnte. Tatsächlich lebt sie seit 15 Jahren mit einem Bandscheibenvorfall. «Mein Hausarzt hat mir aber nie geraten, eine andere Tätigkeit auszuüben», sagt sie. Das gab die 39-Jährige auch dem BBL bekannt: «Ich dachte, es sei kein Problem; schließlich arbeite ich seit Jahren.»

 

In der Tat ist das negative Resultat einer Tauglichkeitsprüfung laut Vertrag ein Kündigungsgrund. Für das BBL ist der Fall denn auch erledigt. «Sozialpolitisch höchst bedenklich», findet dagegen Walter Schmid, Präsident der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), den Fall. «Stossend ist, dass eine an sich arbeitsfähige Person die Stelle verliert, weil der Bund allein aufgrund eines erhöhten Risikos versucht, sich vor möglichen finanziellen Folgen einer Erkrankung zu schützen.» Wahrlich: Der Fall hinterlässt insbesondere angesichts der aktuellen Debatte um die 5. IV-Revision, die auf das Prinzip Arbeit vor Rente setzt, einen schalen Nachgeschmack.

 

Barbara Hofmann hat ihre Unterlagen an die IV geschickt – mit wenig Hoffnung; schließlich ist sie laut Vertrauensarzt arbeitsfähig.

 

[Quelle: Beobachter 11.07]

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Untersuchung zur IV-Situation beim Bund (GPK-S)

 

Bei dieser Untersuchung geht es um die Integration von Menschen mit Behinderungen beim Bund. Interessant ist S. 14. Beim Bund gibt es etwas über 3000 IV-Rentenbezüger. Statistisch ausgewiesen arbeiten davon 215 (verwiesen wird noch auf eine Dunkelziffer). Der Bund gibt jährlich rund 10 Mio. für Wiedereingliederung aus. Umgerechnet auf alle IV-Rentner wären das 1. Mrd., also das Doppelte des jetzt vorgeschlagen ist bei der 5. IV-Revision.

 

Die Oberhärte: Trotz dieses Millionprogramms werden beim Bund Menschen mit Behinderung systematisch nicht eingestellt. Dazu im Beobachter 11.07 der Artikel ?Keine saubere Sache?

 

Die Zukunft der Sozialwerke betreffend: Den Grundbedarf über die AHV/IV/EO zu decken ist effizient und vernünftig. Dies nun privat zu versichern wäre viel teurer. Bei der IV selbst gibt es noch einiges Sparpotenzial. Die jetzt vorgesehenen massiven Steuererhöhungen sind daher eigentlich unnötig.

 

Statt die IV-Renten zu kürzen müsste man diese aber eher ausbauen, damit auch bei Invalidität das Verfassungsziel der Deckung des Existenzminimums mit ordentlichen Renten erreicht würde. Dazu wären Mehreinnahmen sinnvoll. Diese ließen sich nach dem Verursacherprinzip generieren.

‹Haudy›im Blog von -> Rafael Wiedenmeier

 

 

Carolus Magnus

Freidenker, Rebell und Nonkonformist schreibt provokativ, konzis, unkonventionell und unmißverständlich über/gegen das grassierende, genußfeindliche, puritanische Weltbild in unserer Gesellschaft. Stilmittel: Satire, Provokation, Humor, Karikatur und knallharte Facts. Ein MultiMediaMagazin für Jeden.

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3 thoughts on “Wasser predigen und Wein trinken

  1. Das hat man doch davon, dass immer wieder gefordert wird, der Staat müsse sich auf dem Arbeitsmarkt wie ein privater Arbeitgeber benehmen. Vorteil dieser Forderung ist sicher, dass versucht wird effizient zu arbeiten. Die Kehrseite der Medaille ist, dass man sich auch im oben genannten Falle wie ein Privater gebärdet. Aber man darf sich nicht täuschen lassen, der Staat ist kein einheitlicher Block. Nach der 5. IV-Revision werden sich die IV-Stellen auch beim Bund noch stärker für die Erhaltung von Invaliden am Arbeitsplatz machen können. PS: Die IV-Stellen gehören zur kant. Verwaltung, sind in der Regel öffentlich-rechtliche Anstalten.

  2. Seit wann tut der Bund, was gefordert wird – das wäre ein Novum in der Schweizer Geschichte.

    Der Bund kann nicht, war nie und wird nie Fisch und Vogel zugleich sein. Und wo Beamte involviert sind, ist noch NIE effizient gearbeitet worden und schon gar nicht wurde jemals etwas produziert, ausser einem Haufen Altpapier.

    Der Bund gebärdet sich derart janusgesichtig, weil er seine Prfünde genau so wie die Privatwirtschaft, wie der Bauer oder sonstige Subventionsempfänger behalten will.

    Der Skandal um die PK des Bundes lässt diesen nun sogar auf Kosten der arbeitswilligen «Noch-Nicht- Invaliden» sanieren. Es ist ein Hohn sondergleichen, dass genau derselbe Bund nun von den tatsächlich Invaliden «Arbeit vor Rente» fordert (eine Forderung übrigens, die seit 1959, dem Anbeginn der IV bereits besteht und absolut nichts Neues darstellt), obwohl absolut jeder in der Schweiz weiss, dass nicht einmal alle 100% Gesunden eine Arbeitsstelle finden.

    Durch diese Politik werden die heute arbeitslosen, gesunden Jungen die IV-Fälle von morgen sein.

    Mit der 5. IV-Revision wird ein Karussell in Gang gebracht, das nie mehr zu stoppen sein wird. Siehe ALV und RAV – allesamt ein ein teurer und überflüssiger Flopp, der ebenfalls eine derartige Eigendynamik entwickelt hat, dass er nicht mehr zu stoppen ist. Ein Monsterkoloss das Geld verschlingt, zum Wohle der Beamten und des aufgeblähten Verwaltungsapparates – aber am wenigsten zum Wohle der Stellensuchenden, was das SECO bereits 2000 in einer eigenen Stude festgestellt hat.

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