Die Hälfte für den Steuervogt – 2

Besteuerung der Genußmittel

Und weiter geht es mit dem täglich stattfindenden, von unserem Volk irgend wann einmal in der Vergangenheit stillschweigend gutgeheißenen und abgesegneten Abzocke.

Ich finde es äußerst aufschlussreich und dennoch erstaunlich, dass in unserem calvinistisch geprägten Land der Liberalen unserer heutigen hedonistischen Gesellschaft ausgerechnet die Genußmittel noch immer besteuert werden müssen. In dieser trostlosen, repetitiven und geistig verdummenden Arbeitswelt als jederzeit austauschbares Angestellten-Rädchen, das die Wirtschaft vorläufig noch schmiert und vorläufig noch am Leben erhält, sollten die Neoliberalisten und Kapitalisten doch meiner Meinung nach darauf bedacht sein, dem sich krumm arbeitenden Volk wenigstens den Genuß zu subventionieren statt zu besteuern, zu vergraulen oder gar zu verbieten, wie zurzeit die Kapnophobie beweist. Der 68er Generation ist es bis heute nicht gelungen, den nachkriegszeitlichen Trieben des «schaffe, schaffe, Häusle baue», also sein Leben nur nach Materiellem oder Pekuniärem auszurichten, aus unseren Köpfen zu eliminieren. Als erstes haben wir da die…

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Biersteuer

Bei der Biersteuer handelt es sich um eine sogenannte Verbrauchssteuer auf Bier, also eine erweiterte «Mehrwert»steuer. Es ist somit eine vorgebliche Lenkungs- oder auch Verkehrssteuer, wie die 7.6 Prozent MwSt. auf Kondomen oder die jährliche Autobahn-Vignette, genauer also eine Wirtschaftsverkehrssteuer. Denn wer in die Wirtschaft geht, wo man bald nicht mal mehr rauchen darf, der muss für seine Dummheit zu recht steuermäßig bestraft werden!

Der Begriff Lenkungssteuer ist nicht von einer normalen Steuer abgrenzbar, da jede Steuer immer einen Lenkungseffekt hat und auch eine Lenkungsabgabe immer Einnahmen für den Staat bedeuten. Eine Steuer mit dem Namen «Lenkungsabgabe» ist somit stets eine Augenwischerei für die Netten und Naiven unter uns und wird bei Einführung einer neuen Steuer gerne als Akzeptanz-Aphrodisiakum gebraucht. Siehe CO2-Abgabe, Klimarappen, LSVA, usw. – Früher hieß die direkte Bundessteuer «Wehrsteuer» und es wurde damals versprochen, dass diese nur während des Zweiten Weltkrieges erhoben würde. In den 1980ern wurde sie dann einfach umbenannt, damit niemand sich mehr an dieses Versprechen erinnert.

Die Biersteuer wird vom Bund erhoben. Der Biersteuer unterliegen nur alkoholhaltige Biere. Ziel ist es, laut Gesetz, den Konsum von Alkohol einzuschränken und dies ausgerechnet auf dem alkoholisch schwächsten Produkt, das gelegentlich auch Champagner des armen Mannes genannt wird.

Der Ansatz der Biersteuer beträgt 24.75 Rappen pro Liter Bier (Stand: 2006).

Die Biersteuer wird erhoben bei Schweizer Herstellern, die das Bier herstellen, sowie bei Firmen, welche Biere importieren. Die Biersteuer und sämtliche übrigen Steuern überwälzen die Firmen auf die Konsumenten, in dem sie einen höheren Preis verlangen. Kein Unternehmen auf der ganzen Welt bezahlt Steuern! Der Konsument tut das für sie indem er Produkte, stets zuvor bereits mehrfach besteuert, kauft! Damit der Konsument dies nicht zu oft oder übertrieben tut und weil der Staat, ohne was zu produzieren, auch noch gerne etwas Geld hätte, belegt die Obrigkeit diesen mit horrenden, jährlichen Einkommenssteuern. Der Konsument ist also stets und mehrfach der Dumme!

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Der Bierkonsum geht zurück. Aber nicht etwa des höheren Preises wegen, wie allenthalben von den sogenannten ‹Fachleuten› in der Politik kolportiert wird. Er geht zurück, weil das Bier als Champagner des armen Mannes nicht mehr hoffähig oder ‹cool› ist. Wer will schon als armer Schlucker im doppelten Sinne dastehen, wenn er abends nach getaner Halbfrohn-Arbeit mit seiner Freundin in den Ausgang geht? Da gibt doch ein Tequila oder eine Caïpirinha sowohl optisch, als auch technisch viel mehr her; und die Minderjährigen konsumieren dafür mehr Alkohol in sogenannten Komabesäufnissen (Video), die meist im Kantonsspital enden und wiederum die konzertiere Gesundheitsindustrie jubeln lassen.

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Branntweinsteuer:

Die Branntweinsteuer, auch Alkoholsteuer genannt, ist eine besondere Wirtschaftsverkehrssteuer, oder auch eine Lenkungssteuer. Da die Abgabe ein bestimmter Teil des Verbrauchs ist, handelt es sich bei all diesen Steuern um Verbrauchssteuern.

Die Branntweinsteuer wird vom Bund erhoben. Ziel der Steuer ist es, der schädlichen Wirkungen des Alkoholkonsums Rechnung zu tragen. Mit der Steuer steigen die Preise für gebrannte Wasser und damit sinkt angeblich der Konsum, doch die Zahlen sprechen eine andere Sprache!

Der Branntweinsteuer unterliegen als sogenannten Spezialitätenbrand / Spezialitätenbranntweine: Gebrannte Wasser aus Steinobst, Kernobst – Achtung jetzt! – mit Ausnahme von Äpfeln und Birnen und deren Erzeugnisse und Abfälle, aus Trauben, Wein, Traubentrester, Weinhefe, Enzianwurzeln, Beerenfrüchten und ähnlichen Stoffen. – Besteuert werden Kirsch, Pflümli und Grappa. Auch Erzeugnisse mit Zusatz von gebrannten Wassern, Naturweine und ähnliche Weine mit mehr als 15 Volumenprozenten und Wermutwein unterliegen der Branntweinsteuer. Hingegen werden Birnen- und Apfelschnäpse nicht besteuert, was wiederum beweist, dass diese Steuer keine (!) Lenkungsabgabe zwecks Reduktion des Alkoholkonsums ist, sondern diese Steuer vielmehr zur Subventionierung genau jener Wein- und Obstbauern geschaffen wurde, die die Alkoholherstellung erst ermöglichen. Die Behörden lügen uns dumme Steuerzahler also auch hier branntschwarz an, ohne dabei rot zu werden!

Der Steuersatz der Branntweinsteuer beträgt 29 Franken je Liter reiner Alkohol (100 Volumenprozent Alkohol). Das sind in etwa für die oben abgebildete Flasche Whisky 12 Franken direkt an den Staat!

Deshalb lasse ich mir meinen echten 78-prozentigen Zélé Absinth auch zollfrei aus dem Ausland nach Hause schicken… 2005, genau 100 Jahre später, wurde vom Schweizer Parlament das Verbot der ‹grünen Fee› wieder aufgehoben. Zeit, nun auch die Alkoholsteuer wieder aufzuheben, sollte man glauben. Doch dem ist mitnichten so. Es glaubt doch keiner ernsthaft, dass diese sogenannte Lenkungsabgabe der Reduktion des Alkoholkonsums dienen soll.

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Tabaksteuer:

Die Tabaksteuer ist ebenfalls eine sogenannte Lenkungsabgabe in Form einer Verkehrssteuer, genauer einer Wirtschaftsverkehrsteuer.

Die Tabaksteuer wird vom Bund erhoben. Der Tabaksteuer unterliegen verbrauchsfertige Tabakfabrikate (Zigarren, Stumpen, Zigarillos, Kiele, etc.), Schnitttabak, Rollen-, Kau- und Schnupftabak sowie Zigaretten und zigarettenähnlichen Erzeugnisse.

Die Tabaksteuer wird bei Firmen, die in der Schweiz die Tabakwaren herstellen, erhoben, sowie bei Firmen, welche die Tabakwaren importieren. Die Tabaksteuer überwälzen die Firmen auf die Konsumenten, in dem sie einen höheren Preis verlangen. Dadurch soll der Tabakkonsum wegen seiner angeblich gesundheitsschädlichen Wirkungen eingedämmt werden, was jedoch heute kaum je gelingen wird.

Der Steuersatz variiert je nach Tabakprodukt. Beispiel: Für jede einzelne Zigarette ist eine Steuer von fast 10 Rappen zu zahlen, dazu kommen noch 25 Prozent des Kleinhandelspreises, die ihre Einnahmen auch wieder versteuern müssen. Weiter kommt die 7.6-prozentige Mehrwertsteuer.Totel gehen vom Raucher 76.8 Prozent des Preises als Steuer an den Staat. Die Einahmen des Steuervogtes betrugen 2006 satte 2.6 Milliarden Franken.

Das sind bei meinem Konsum von 3 Päckchen Zigaretten täglich, jährliche indirekte zusätzliche Steuerabgaben von exakt 3’898 Franken und 20 Rappen, was ungefähr der Hälfte meiner bereits bezahlten Einkommenssteuer entspricht! Da ich aber die teureren 100 mm Zigaretten rauche, komme ich auf über 4’000.00 Franken jährlich. Ich bezahle also somit jedes Jahr 50% mehr an Steuern, als ich müsste. Statt die Raucher zu verfolgen, sollte man ihnen dankbar sein und sie allerorts herzlich willkommen heißen!

Stellt euch mal vor, es würden alle ab morgen nicht mehr rauchen. Da hätte die AHV ein echtes Problem, denn angeblich sterben Raucher 10 Jahre früher, beziehen also neu im Durchschnitt 10 Jahre länger eine Rente und die Einnahmen von meinen jährlichen über 4’000.00 Franken an Tabaksteuern könnte die AHV auch noch in den Kamin schreiben. Wetten, dass sie in zwei Jahren entweder bankrott ist oder die Nichtraucher mit schmerzlichen Steuererhöhungen und Lohnabzugskosten zu rechnen hätten, denn die Pensionskasse ist davon genauso betroffen wie die AHV und müsste höhere Beiträge verlangen.

Der Bund verfolgt das Ziel, die Steuern auf Tabakwaren und somit die Preise für Zigaretten an das EU-Niveau anzupassen, was auch bloß eine lahme Ausrede ist um uns Konsumenten zu schröpfen. Würden wir nämlich die Tabaksteuern unter dem heutigen EU-Niveau belassen, müssten aus den Tabaksteuern die Tabakbauern nicht mehr subventioniert werden, da Zigaretten bei uns zum Exportschlager würden. Manchmal frage ich mich schon, wieviel die Politiker von Volkswirtschaft verstehen…

Die Einnahmen aus der Tabaksteuer fließen zweckgebunden an die Finanzierung des Bundesbeitrags an die AHV/IV sowie an die Ergänzungsleistungen. Auch die Tabakbauern werden mit diesen Geldern unterstützt, was in sich wie bei der Branntweisteuer ein Widerspruch ist und Vereine wie die Krebsliga bekommen hier auch noch ihren Bonus aus dieser Steuer, um weiterhin das Märchen vom Unwort des Jahres 2007 ‹Passivrauchen› verbreiten zu können.

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Carolus Magnus

Carolus Magnus

Freidenker, Rebell und Nonkonformist schreibt provokativ, konzis, unkonventionell und unmißverständlich über/gegen das grassierende, genußfeindliche, puritanische Weltbild in unserer Gesellschaft. Stilmittel: Satire, Provokation, Humor, Karikatur und knallharte Facts. Ein MultiMediaMagazin für Jeden.

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4 thoughts on “Die Hälfte für den Steuervogt – 2

  1. Du hast noch eine hundsgemeine versteckte Steuer vergessen: Wenn Du mehr als das AHV-Maximum (ich weiss die Zahl nicht ganz genau, so um die 120’000 pA) verdienst, hat die AHV welche auf den, diesen Betrag übersteigenden Teil, abgezogen wird Steuercharakter, da dafür keinerlei Gegegleistung erbracht wird.

  2. Und alle dies Lenkungsabgaben sollen der Gesundheit dienen?
    «Unsere» Gesundheitsfanatiker erzählen uns immer wieder, dass vor allem Zigarretten (aber auch Bier und Schnaps) das Vergnügen der Unterschicht sei.
    Da wir Raucher hoffnungslos süchtig und von der Tabaklobby abhängig sind (wir behauptet) könne wir auf die Zigarrette (und Bier, Schnaps) nicht verzichten, können da also nicht sparen.
    Weil die Preise für die legalen Suchtmittel massiv steigen, müssen wir «Süchtigen» halt beim Essen und deren Qualität sparen.
    Ob schlecht essen gesund ist?

  3. Die Liberalen sind aus den Kreisen der Protestanten hervorgegangen. Protestanten (Zwinglianer, Lutheraner, Calvinisten) waren dafür bekannt, dass sie viel arbeiteten und den übermässigen Konsum von Genussmitteln als Sünde ansahen. Im Gegensatz zu den konservativen Katholiken feiern Protestanten weder Fasnacht noch Saufen sie wie jene. Protestanten haben auch weniger Kinder, weil sie aufgrund der vielen Arbeit weniger Zeit zum Kindermachen haben. Das mag einen Grund haben. Protestanten können sich nämlich nicht so einfach wie Katholiken ihrer Sünden entledigen. Sie glauben, dass sie eher in den Himmel kommen wenn sie im Leben fleissig sind und anständig gelebt haben. Katholiken haben es da einfacher. Die können ja einfach Beichten gehen und anschliessend um Vergebung ihrer Sünden bitten und schon hat es sich. So einfach geht das bei den Protestanten nicht. Heuchelerei, Scheinheiligkeit und Seligsprechungen ist etwas für Katholiken. Luther hat ja bei seinen 95 Thesen u.a. gegen den Ablasshandel der Katholiken gewettert. Zu recht wie mir scheint.

  4. Besten Dank für deinen hervorragenden Beitrag, dem ich vollauf zustimme. Schließlich hatte ich einen protestantischen Vater und eine katholische Mutter und kann deine Aussage nur bestätigen. Der entsprechende Satz im Artikel wird korrigiert. Es freut mich sehr, dass sich auch kritisch denkende Leser auf meiner Seite einfinden.

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