Jedes Halbjahr neue Gesetze – Diesmal bereits vierteljährlich
Wer kennt sich in diesem Dschungel auf Strassen noch aus?
Geld für die Füchse

Rentenbezüger bis auf die Unterhosen auszuziehen und skrutinös zu überwachen, zu kontrollieren, zu enteignen, als wäre man bereits ohne Führerschein noch nicht genügend in Halbgefangenschaft unterdrückt. Das blüht einem mit Übertritt in die AHV.
Mit Bussen und Schikanen spart der Staat 300+ Franken täglich (!) pro Häftling an Haftkosten. 75% sind Ausländer. Würde sich jeder weigern, diese Wegelagerei und dieses Raubrittertum zu akzeptieren – es käme den Staat verdammt teuer zu stehen; der Schuss ginge nach hinten los. Doch uns geht es noch immer zu gut. Dennoch moniert die EMRK seit bald 15 Jahren die Missstände in Schweizer Gefängnissen, hauptsächlich wegen Überbelegung.
Was in Schulen unter staatlichen Vorgaben per geistigem Dünnpfiff an Schuldirektoren-Konferenz, Harmos, Leerplan 21, etc. heranwächst, wird staatlich und zentralistisch akribisch genau in eben diesem Leerplan festgehalten und solcherart passend gemacht, dass über angepasste, ängstliche Menschen ins Erwerbsleben treten, die erst lernen müssen, wo der Staat seinen Hammer hängen hat, denn Aufmüpfigkeit ist das Letzte, das dieser, der sich mit solchen Tricksereien ein Zubrot, zusätzlich zu den offiziellen Steuern, hinzu verdienen will. Bussen generierte Gelder gehen in die Kassen der Kantone (Bundesländer); denn der Bund lässt ihnen nicht viel übrig.
Jährlich machen 95.000 in einem unglaublich komplizierten, drei Jahre andauernden Verfahren ihren Führerschein und jährlich verlieren 80.000 den ihrigen. Saldo im ersten Jahr: 15.000 bleiben auf der Strasse die diesen Parcours überstehen (statistisch).
Weitaus kostengünstiger wäre, jeden Monat Neulenkern ein Flugbillet zum halben Preis zu «schenken» um mit einem Experten in Begleitung nach Südostasien zu fliegen. Dort bekäme jeder, der als praktische Fahrprüfung von West nach Ost einmal durch Peking, Manila oder Bangkok gefahren ist, sofort den Führerschein mit summa cum laude ausgehändigt. Dies lebend zu überstehen setzt sehr gute praktische Fahrkenntnisse voraus, ohne dummdödelige, sich halbjährlich ändernde Paragraphen, die man nach Berner Auslegung vermutlich erst vor einer kritischen Situation durchlesen soll. So verhindert man keinen einzigen Unfall – allein das praktische Training und Können zählt. Aber eben, die Bürokratie will mit kassieren.
Die Schweiz hat weltweit das schärfste Strassenverkehrsgesetz! Auch das sind enorme Kosten. Wenn man dann irgendwann für die nächsten drei Jahre halbjährlich zur Forensik aufgeboten wird, bezahlen Sie Ihren Neuwagen gleich doppelt. Typisch schweizerische Arbeitsbeschaffung der nicht enden wollenden Sucht an Vorschriften, Verboten und Verhaltensvorschriften, alle bussenbewehrt. Und die Wirtschaft beklagt sich, aufgrund dieses «Braindrains», keine geeignete produktive Nachwuchskräfte zu finden, und das seit inzwischen 6-monatlich neuen Strassenverkehrs-Verordnungen. Seit Beginn der geplanten Raucherhatz 1983 in der Schweiz, um genau zu sein.
Regeln 2023
Strassenverkehr: Diese Gesetze sind neu in Kraft
Seit Anfang Jahr wurden diverse neue Gesetze im Strassenverkehr eingeführt. Sie betreffen den Führerausweis, Fahrgemeinschaften, Velowege, die Partikelmessung sowie Tempo-30-Zonen.
2023 sind diverse neue Regeln im Strassenverkehr eingeführt worden. Einige betreffen die Autofahrenden direkt. So zum Beispiel der neue Führerausweis oder das Carpooling. Bild: zvg.
Die neuen Gesetze betreffen Autofahrende direkt, teilweise aber auch nur indirekt. Sie wurden gestaffelt eingeführt. Ein Teil ist seit dem 1. Januar in Kraft, ein zweites Paket folgte Anfang April. Hier der Überblick:
Einführung 1. Januar 2023:
Veloweggesetz (Fahrradweg-Gesetz)
Das neue Bundesgesetz über Velowege schafft gemäss Bundesrat die Grundlage für bessere und sicherere Velowege. Das Reglement verpflichtet die Kantone zur Planung und Realisierung eines Velonetzwerks, zudem muss auch der Bund bei seinen Strassen Velowege erstellen.
Tempo 30 und Begegnungszonen: Vereinfachtes Verfahren zur Einführung
Tempo-30-Abschnitte und Begegnungszonen können seit Anfang Jahr neu ohne qualifizierte Gründe* eingeführt werden. Das gilt für nicht verkehrsorientierte Strassen, wobei es sich in der Regel um Nebenstrassen handelt. Nötig bleibt weiterhin eine behördliche Verfügung, was eine Publikation des Vorhabens beinhaltet. Auf Hauptverkehrsachsen gilt weiterhin grundsätzlich Tempo 50.
* Als qualifizierte Gründe gelten: besondere Gefahrensituationen, besonderer Schutz bestimmter Verkehrsteilnehmer, Verbesserung des Verkehrsflusses, Verminderung einer übermässigen Belastung durch Lärm oder Schadstoffe.
Carpooling
Der Bund will Fahrgemeinschaften fördern. Und das mit dem neuen Verkehrsschild «Mitfahrgemeinschaft». Es soll für jene Autos eine Zusatzspur öffnen, die mit mehr als einer Person unterwegs sind. Und so funktionierts: Auf dem Schild steht die Anzahl der Personen, die im Auto sitzen müssen, um die Spur nutzen zu können. In der Theorie ein gutes Modell, in Wahrheit gibt es in der Schweiz derzeit kaum geplante Strecken. Gemäss Bundesamt für Strassen fehle es auf Schweizer Autobahnen schlicht am nötigen Platz.
Im ruhenden Verkehr kann das Schild – in Kombination mit weiteren Hinweistafeln – beim Parkieren einen Vorteil verschaffen. Auf so gekennzeichneten Parkflächen dürfen dann Fahrzeuge abgestellt werden, die bei der Zufahrt mit der geforderten Zahl an Personen unterwegs sind.

Ausnahme von schweren Arbeitsmotorwagen vom Fahrverbot für Lastwagen
Schwere Arbeitsmotorwagen mit einem blauen Kontrollschild sind künftig vom Signal «Fahrverbot für Lastwagen» ausgenommen. Damit werden Einsätze der Feuerwehr erleichtert.
Abgasprüfung: Vorschrift für eine bessere Partikelmessmethode
Feinstaub schadet der Gesundheit. Die Abgasvorschriften dienen dazu, solche Belastungen zu reduzieren. Bei den amtlichen Nachprüfungen (MFK) kommen neu präzisere Messfahren zum Einsatz.
Einführung 1. April 2023:
Entzogene Führerausweise: Verfahren beschleunigt
Um die Dauer der Verfahren zu verkürzen, sind in der Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV) und in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) neu bestimmte Fristen festgelegt. Nach der Abnahme des Lern- oder Führerausweises muss die Polizei die Ausweise in drei Arbeitstagen der kantonalen Entzugsbehörde übermitteln. Die Behörde wiederum muss den Ausweis innerhalb von zehn Arbeitstagen der betroffenen Person zurückgeben, wenn sie nicht genügend Zweifel an der Fahreignung der Person gelten machen kann.
Berufsfahrerinnen- und fahrer: Fahrten trotz Ausweisentzug bewilligt
Um das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes zu minimieren, können die Entzugsbehörden neu Sonderbewilligungen ausprechen. Konkret gilt das für Personen nach einem Führerausweisentzugs wegen leichter Widerhandlung. Seit April können ihnen Fahrten erlauben werden, die sie im Rahmen ihres Berufes ausüben müssen. Bei mittelschweren oder schweren Widerhandlungen ist keine Bewilligung für berufliche Fahrten möglich.

Neuer Führerausweis: Besser vor Fälschungen geschützt
Mitte April ist der neue Führerausweis im Kreditkartenformat vorgestellt worden. Dieser ist fälschungssicherer als der heutige Führerausweis. Die alten Ausweise bleiben weiterhin uneingeschränkt gültig. Wer aber trotzdem auf das neue Modell wechseln möchte, kann das gegen eine Gebühr beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons tun.
Luzern: Neuerung praktische Motorradführerprüfung 2026

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