Mitwirkungspflicht psychisch Kranker ist absurd!

 Stellungnahme involvierter Fachleute

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Am 17. Juni stimmt das Volk über die 5. Revision der Invalidenversicherung ab. Das stark defizitäre Versicherungswerk ist dringend sanierungsbedürftig. Umstritten sind die Maßnahmen. Betroffen sind auch viele psychisch kranke Menschen. Die Zahl der IV-Bezüger aus psychischen Gründen ist im Vergleich zu den Bezügern mit einer körperlichen Behinderung in den letzten Jahren überproportional angestiegen.

 

Eine Stellungnahme

der

Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP)

zusammen mit der

Schweizerischen Vereinigung psychiatrischer Chefärzte (SVPC).

 

 

Einstehen für psychisch kranke Menschen

 

Wir als PsychiaterInnen treten für die Anliegen von psychisch kranken und behinderten Menschen ein. Sie sind besonders verletzlich und werden häufig ausgegrenzt. Da sie keine Lobby haben, die für sie einsteht, treffen Sparmassnahmen sie besonders hart. Instabilität gehört zu ihrem Krankheitsbild und ihr Leiden lässt sich nicht durch Röntgenbilder oder Laborwerte belegen. ä» Dies alles erschwert die Möglichkeiten psychisch kranker Menschen, sich für ihre Rechte einzusetzen. Das in der 5. IVG-Revision gezeichnete Behindertenbild entspricht vorwiegend körperlich erkrankten Menschen und kaum dem von psychisch Kranken.

 

Kostenopfer zu Lasten psychisch Kranker

 

Die spezielle Situation psychisch kranker Menschen verpflichtet die SGPP und die SVPC, bei der vorliegenden IVG-Revisions-Vorlage vor allem die Aspekte psychisch behinderter Menschen zu beleuchten. Handelt es sich doch eigentlich um eine Art «lex psychiatrica», in der primär den psychisch Behinderten ein Kostenopfer abverlangt wird.

 

Das zeigen auch die Folgen der 4. IVG-Revision, die bereits zu willkürlichen Verweigerungen von Renten für psychisch behinderte Menschen geführt haben.

 

Eingliederung vor Rente – Ja zur Frühreintegration

 

Die SGPP und die SVPC begrüssen alle Massnahmen, die zu einer Integration von psychisch kranken Menschen in die Arbeitswelt beitragen. Der Grundsatz ?Eingliederung vor Rente? besteht bereits seit der Gründung der IV. Er wäre mit echtem Willen bereits bis anhin umsetzbar gewesen. Damit eine Reintegration von psychisch Kranken möglich ist, braucht es aber auch entsprechend gestaltete Arbeitsplätze und kooperationswillige Arbeitgeber. Die diskriminierenden äusserungen über psychisch Kranke in der aktuellen IV-Diskussion lassen aber kaum hoffen.

 

Instabilität psychisch Kranker

 

Dass die vorgeschlagene Gesetzes-Revision mit den Aspekten der Früherfassung und Frühintervention durchaus positive Aspekte hat, würdigen auch die SGPP und die SVPC. Psychisch kranke Menschen sind aber aufgrund ihres spezifischen Behinderungsprofils nicht in der Lage, zeitlich befristete Integrationsmassnahmen zu nutzen. Das besondere Merkmal der psychischen Behinderung, die Instabilität, kann also die vorgeschlagenen Massnahmen blockieren und führt schlussendlich dazu, dass dem psychisch Kranken die Schuld zugeschoben wird, wenn die Integrationsmassnahmen fehlschlagen.

 

Mitwirkungspflicht – Fallstrick für psychisch Behinderte

 

Ein weiteres Problem ist die Mitwirkungspflicht der Behinderten, ohne dass übrigens nur annähernd Gleiches von der Arbeitgeberseite eingefordert wird. Psychische Behinderungen gehen häufig mit einer Verminderung oder Schwankungen in der Mitwirkungsfähigkeit einher. Unklar definierte Zumutbarkeit und eingeschränkte Mitwirkungsfähigkeit können bei psychisch Behinderten rasch dazu führen, dass ihnen vorgeworfen wird, sie hätten keinen Willen und seien selber schuld, wenn eine Reintegration in den Arbeitsmarkt nicht gelingt. Eine Verweigerung von IV-Leistungen erhält so den Aspekt einer Strafe.

  

Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient belastet

 

Ganz zentral ist gerade bei psychischen Erkrankungen das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arzt und der Patientin/dem Patienten. Die im Gesetzesvorschlag enthaltene Klausel, dass der Arzt bereits nach einer vierwöchigen Erkrankung der IV Meldung machen kann, dies auch gegen den Willen des Patienten, widerspricht diesem wichtigen Aspekt in krasser Weise. Dieser Passus kann die Behandlung nachteilig beeinflussen oder einen Patienten sogar davon abhalten, sich rechtzeitig psychiatrische Hilfe zu holen. Der Erfolg einer Reintegration ist aber nur bei einem intakten Vertrauensverhältnis möglich. ä» Eine weitere Aufweichung des Arztgeheimnisses ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel.

 

Rolle der PsychiaterInnen als Gutachter

 

Schon bisher mussten Psychiater in Gutachten für die IV die Arbeitsfähigkeit und die Erfolgschancen von Eingliederungsmassnahmen beurteilen. Mit der starken Betonung der Mitwirkungspflicht, müssen sie sich neu zur Mitwirkungsfähigkeit äussern, damit psychisch Behinderten nicht ungerechtfertigt Leistungen verweigert werden. Den PsychiaterInnen fällt damit die undankbare Aufgabe zu, die Schwächen der 5. IVG-Revision auszugleichen und sich im Interesse ihrer psychisch behinderten PatientInnen dafür einzusetzen, dass die IV das macht, wofür sie da ist: Arbeitsunfähigen Menschen mit einer Rente das Überleben finanziell zu sichern.

 

Fazit

 

Aufgrund dieser Erwägungen fühlen sich viele Psychiater den in der Gesellschaft immer noch stark diskriminierten psychisch kranken Menschen anwaltschaftlich verpflichtet und weisen auf die negativen Aspekte der Vorlage hin, über die am 17. Juni abgestimmt wird.

 

Die psychiatrischen Fachgesellschaften möchten mit diesem Argumentarium auf die kritischen Punkte der Revision hinweisen. Die stark verschuldete IV kann aber nur mit einer Zusatzfinanzierung saniert werden. Im Falle einer Annahme der 5. IVG-Revision muss diese unverzüglich an die Hand genommen werden.

 

Bern, im Mai 2007

 

für die SGPP Dr. med. Hans Kurt, Präsident
für die SVPC Dr. med. Gerhard Ebner

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Carolus Magnus

Freidenker, Rebell und Nonkonformist schreibt provokativ, konzis, unkonventionell und unmißverständlich über/gegen das grassierende, genußfeindliche, puritanische Weltbild in unserer Gesellschaft. Stilmittel: Satire, Provokation, Humor, Karikatur und knallharte Facts. Ein MultiMediaMagazin für Jeden.

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