AHV – Länger leben à tout prix? – oder nur vorgeschoben?

Nicht die Länge ist wesentlich, sondern der Genuss daran

Wer des Menschen Genüsse per Gesetze eliminiert, ist ein Mörder durch Einschränkung der Lebensqualität und folglich deren Lebenszeit. WHO

UNDER CONSTRUCTION !

WHO: »Armut ist die grösste Gesundheitsgefahr«.

Für Männer ist es der Freiheitsentzug

Für Frauen ist es die Absenz des Sicherheitsgefühls.

Heute ist die Welt ein gesellschaftlicher Scheiterhaufen

Ob Mann oder Frau – Ob Ukraine oder Russland – ob Iran oder USA

Ob Sozialabbau zugunsten Polit-Einflüstrer. Solange Armut nach so vielen Jahren Wohlstand noch immer, und zunehmend schlimmer in der Schweiz weiter herrscht, wenn ständiger Sozialabbau mittels sadistischen, meist aus Neid geborenen Verordnungen und Unterwerfung unter eine gesundheitlich höchst schädigende Bürokratie betrieben wird, solange leben wir alle mehrheitlich in Unfrieden; Seit Jahren nimmt die zu erwartende Lebenszeit ab. Mit der Zunahme aufgrund dessen werden die Kriminalstatistiken weiter zunehmen und bald haben wir US-Verhältnisse, nur etwa verzögert, wie üböich, was über den Teich zu uns rüber schwappt. Wer nichts mehr zu verlieren hat, und das ist ein weltweites Gesetz, verliert die angeborene Hemmschwelle; und Unruhen nehmen zu.

WIR MÜSSEN UNS ÄNDERN

Nicht das Länger-Leben als ausrangierter, einst menschlich anerkannter Teil der Gesellschaft, oder in der erstickenden AHV-Bürokratie mit ihren 10 Tausenden, zweijährlich mittels Revisionen verarmend nach oben sich schraubenden Freiheits-Restriktionen und sinkenden Sozialleistungen in nur 5 Jahren, bis zur veritablen Enteignung durch Banken mit jährlich doppelten Einkommen (too big to jail), als das BIP der Schweiz, sowie einem Staat, mit kaum noch ertragbaren, peinlich kleinlichen Vorschriften, erkennbar an der stetig steigenden Abzocke, mittels, für Normalbürger rechtlich undurchschaubaren Formularen, Rentner Stress-gebunden an ultra-kurze «Lieferfristen» bei verlangten Datenlieferungen ohne Unterlass, möglichst innert 30 Tagen oder 15 Monaten (KVG+VVG = 5 Jahre) geldsparend auf Verzug hoffend (32 Prozent oder einen Drittel der Schweizer nehmen aufgrund dessen ihre Rechte nicht wahr,1 die allesamt den Zweck verfolgen, wirtschaftlich ausrangierten Menschen, nicht nur, oder weniger Produktiv, früher als effektiv nötig, möglichst bald aus dem Monopoly-Spiel des Lebens, der Banken, des Gesundheitswesens zu entlassen, statt ihnen in Würde ein gelassenes Wohlsein auf ihrem Altenteil wie einst weiterhin zu ermöglichen. Der Eintritt in die AHV ist nicht mehr die Erlösung von Arbeit und der Pflege dadurch entstandenem defektem Körper, sondern es findet eine UMschulung zur Entlastung der Behörden und Firmen statt, indem diese unverschämt ihre Bürokratiearbeit an diese auslagern. (Quellen und Belege vorhanden) Erst einige Jahre später, sollten sie bis dahin nicht gestorben sein, bedient man sich, heute für kaum einen im Gesetztes- und Bürokratendschungel noch durchblickenden Gewirr von nicht nachvollziehbaren, höchst unmenschlichen, und nicht mehr verständlichen Gesetzes-Texten oder Verordnungen, die derart rigide und weder mit logischen Denken bewältigbar, nicht mehr durchschaubar sind, dass mit Bestimmtheit vielen die Lust am Weiterleben als unbezahlte Staats- oder Bankangestellte definitiv vergeht.

Die Schweiz hat europaweit die höchsten, zu absolvierenden Monats-, Jahres- und Lebensarbeitstunden.

So wird einem also sous-entendu zu verstehen gegeben, besser beschleunigt ins Grab zu steigen, um weitere Gelder für überhöhte Amtssaläre frei zu stellen und für besser Begüterte mittels Steuersenkungen den kantonalen Standort noch attraktiver zu gestalten, oder einfach den Kanton oder das Land zu wechseln.

All das, einzig um die kantonalen Ausgleichszahlungen an die zwanzig Defizit-Kantone erhöhen zu müssen. Was bleibt dem nicht beamteten Steuerzahler, als unterstes Kamel auf der Erfolgs- und Deep State Leiter? Brav folgen und zahlen, mit oder ohne Geld.

Sollte einer eine über Jahrzehnte Staatskosten entlastende Versicherung besitzen, wird dieser mit Eintritt in die AHV-EL dafür rückwirkend bestraft. Die versicherte Kapitalsumme, unter TCHF 100, gilt plötzlich ab der Revision 2021 als Barvermögen, ergo als Killer benötigter gesundheitlicher und altersbedingter Hilfs- und Ergänzungsleistungen zum Unterhalt einer kleinen EGT-Wohnung, in der bisher keine Mietkosten anfielen.

Sollten Sie ferner in einer fast 60 Jahre alten Eigentumswohnung hausen, jährlich Wespen, Hornissen, Ameisen, Fliegen oder Speise-Motten bekämpfend, auch noch plötzlich einen 25 Jahre alten Warmwasser-Boiler, oder die 55 Jahre alten, zugigen und verrotteten Holzfenster, einglasig, einzig des Klima-Hoaxes wegen, ersetzen müssen, (aushalten könnte man es noch knapp) so ist es Ihnen nicht erlaubt, das Geld dafür anzusparen, weil Sie sonst zuviel Vermögen ausweisen würden. Es können offensichtlich einige Beamtete nicht erkennen, dass ein Rückstellungskonto bei Immobilien, besonders dann nicht, wenn die AHV-Renten-Summe sich um die Hälfte einer vollen Rente bewegt und bei einer halben Rente zum Überleben höchst wichtig ist. Keine Firma käme ohne ein solch finanzielles Vorgehen länger als 2-3 Jahre ohne Bankrott über die Runde, je nach Startkapital. Somit verlören Sie, wegen der mit Revision 2021 dekretierten Vermögens-grenze von über TCHF 100, Ihre Ergänzungsleistungen und müssten Ihr kleines Heim weiter verrotten lassen, und wären bald am Frieren oder Verhungern. Funktioniert so ein Sozialstaat, oder sind einfach die Qualifikationsanforderungen für diesen Job zu niedrig angesetzt? 2000 War all das noch wesentlich menschenfreundlicher.

Eine weitere Variante der Enteignungsmöglichkeit zur Staats-alimentierung wäre der Verkauf der Versicherung, die als Kapital, sprich Barvermögen, in Abzug gebracht wird. Die Steuern berechnen dafür einen Rabatt von 40%, nicht so die AH-El. bereits 800 Franken über TCHF 100 lässt Sie vom Staat brutal über den Tisch ziehen. Die davon gespeiste Jahres-Rente ab staatlich erzwungenem AHV-Eintritt, die ihren Break-Even Point erst im Jahre 2036 erreichen wird, also ab dem Zeitpunkt, ab dem die Versicherung erstmalig für den Versicherungsnehmer zu rentieren beginnt, sind genau genommen bis dahin über Jahre einbezahlte Äufnungen aus dem Einkommen und Konsumverzicht, mit der Versicherungs-Wette, dass ich 2036 nicht lebend erreichen würde. Doch da AHV-Ergänzungsleistungen nach Ihrem Ableben auch neu ab 2021 rückzahlungs-pflichtig sind, beisst sich die AHV-EL mehrfach selbst in den eigenen Schwanz, hätte Sie Phantasie und Voraussicht genug, dass ich dieses Alter kaum je erreichen werde. Sämtliche Unterlagen lägen bereit, dies selbst antizipieren zu können. Sie täte besser daran, zuviel, als zu wenig mich zu unterstützen. Aber eben: Die Grundrechenarten.

Es gäbe zwei Möglichkeiten

Ausgehend von der Prämisse, dass der Staat kein Interesse an langlebigen Bürgern mit EL-Bezug hat, gäbe es zwei Möglichkeiten:

Mit Verkauf der Versicherung, was nur vollständig möglich ist, also nicht in Tranchen, wird sich in wenigen Jahren der Wert, nach AHV-EL-Berechnung, derart durch Verbrauch mindern, dass diese einstige Schweizer Sozial-Errungenschaft in der Gesamtsumme massiv stärker dafür aufkommen muss, als in der gesamten Verlust-rechnung, beide Parteien vergleichend. Die Einbussen des Versicherten werden niedriger sein, sollte nicht weiter alle zwei Jahre via Revisionen das gesamte Budget über den Haufen geworfen werden. Auf alles Fälle wäre es eine Loose/Loose Situation. Da ihre Rechenkünste bei der Berechnung eh nicht über der Schulnote 4 angesiedelt sind, sollte man noch vor AHV-Eintritt dieses einseitige Defizit intensiv bei der Budget-Erstellung ein Jahr zuvor dringend in Betracht ziehen. Nicht zu vergessen, die jährliche Rente entfällt, und Sie kommen nie mehr über TCHF 100, den nun die AHV-EL zu tragen haben wird. Es fehlt ihnen der Blick in die Zukunft. Ist dann nach 5-6 Jahren auch das Versicherungs-kapital (Vermögen) aufgebraucht, steigen die EL-Kosten der AHV gleich nochmals. Es kann sich jeder mit Kenntnissen in Grundrechnungsarten (ohne Zinsberechnungen) selbst ausmalen, wer hier der Verlierer sein wird. Die grosse Unbekannte ist und bleiben die willkürlichen Revisionen, ein orwell’sches Wort, das heute nicht mehr «Rückblickend» bedeutet, sondern Sozialabbau. Tönt offenbar einfach weniger beängtigend. Wir prognostizieren eh die schleichende Abschaffung der AHV-ELG-HLG-IV-EO-Witwenrente – Kinderrente Fürsorgeamt, usw. (das alles in einem Topf brodelt. Die 1. Misere begann Ende der 1980er Jahre, als die Exekutive sämtliche faulen Eier, und es waren derer viele, einfach in die IV abschob, statt die Verantwortung zu tragen, womit diese damals noch gesunde Institution völlig überlastet wurde, und bis heute ist. Die 2. Misere begann mit der Trennung von AHV und IV, obwohl beide ihr Büro im selben Stock oder Büro haben, zumindest in Kleinkantonen und somit das nDSG nie zum Tragen kommen kann.

Um ohne EL im krankheitsanfälligen Alter zu überleben, müsste dann jener seine Wohnung verkaufen, und dem Käufer monatlich eine Miete zahlen. Weiter profitiert der Käufer, nicht die AHV-EL, von weiteren Wertsteigerungen, die trotz vermehrter, dennoch stark ungenügender Schweizer Bautätigkeit, weiterhin zunehmen. Der Immigration sei es geschuldet.

Einschätzungen kommen im Mittel auf rund eine halbe Million Verkaufspreis abzgl. TCHF 35 Grundstückgewinnsteuer. Die Miete würde, an guter Lage, auf 1.500/1.800 oder TCHF 18/21.6 p.a. netto geschätzt. Zukünftige Mieterhöhungen und Wertsteigerungen unberücksichtigt, genauso wenig die Verfügungsgewalt über das Objekt. Kurz: Nach rund 5 Jahren müsste die AHV-EL massiv Gelder an den zuvor vernächlässigten Bezüger sprechen.

Auch die verschwiegenen oder gar verbotenen Heilmittel, bis zur Unkenntlichkeit dem Volk ggü inzwischen in einem Delirium ungebührlicher Macht vorenthalten, Propagandistisch und lügnerisch unter den Etikett eines komischerweise evangelisch gefärbten Helfertums, das mehr Schaden anrichtet, als was vorgeblich als BAG- oder Weltgesundheit angepriesen wird. es ist in genauer Betrachtung das genaue Gegenteil dessen. die vielfältigen Heilungsmöglichkeiten von und mit Nikotin, Alkohol oder Cannabis, und in indizierten Fällen Variationen von Opium (papaver somniferum), alles früher frei zugängliche Natur-Pflanzen die, staatlich untergraben mit para-religiösen Gesetzen und einer Wissenschaft, derer echte Forscher aus der Gesellschaft mittels Zensur, Diskriminierung, Lizenz-Entzug in der heilenden, nicht «wissenschaftlichen» Medizin,

Scheisse, ich habe es satt ! Schreibe wieder, wenn die Behörden in und mit ihren privilegierten mich nicht weiter ins Grab schubsen wollen. – Democracy and human rights, my arse. Und dennoch expandieren einschränkende Gesetze weiter. Ihre tödliche Wirkung entfaltet sich. Die seit rund 30 Jahrend steigend Lebenserwartung ist schon einige Jahre im Rückgang begriffen. Wen es interessiert: Jeder kann recherchieren. Bei Interesse, tut es endlich

sollte die oktoyierte Wahrheit, den die worüber kein Staat ein Recht hat sich solch anmassende Lifestyle-Gesetze zu erlassen. Statt dessen werden Schweizern durch die ununterbrochenen «Revisionen», die man besser ehrlich als lustvolle Unterwerfungs- und Kleinhalte-Verordnungen betiteln sollte, will man ehrlich bleiben, in heutiger Armut mit zweijährlich stattfindenden Revisions-Orgien gesteigert und entrissen, um diese, Jahr für Jahr als Futter in die Hände derer im Kniefall an die Pharma-Konglomerate via Krankenkassenkassen-Prämien zu transferieren.

, ausgestattet mit «Urheberrecht an Teilen der Natur», um daraus, den LEBENDEN Menschen «rechtlich» ausklammernd, sich am Weltkollektiv der Menschheit mit dem Segen unserer Volks(!)-Vertreter unbehelligt, und als einzige später mittels Patenten zu horrenden Preisen, um mit den daraus gewonnenen Derivaten kartellmässig als nicht menschliche, sondern als juristische Personen (Corruption by Law) zu verkaufen. Bekannt seit Jahrtausenden, heute durch diesen, kaum noch wahrnehmbaren Nebel der feudalistischen Freiheitsentzüge preussischen Stils, Intellekt beleidigenden Kindergarten-Allüren folgend, im schattenhaften Dunkel irrealen Silhouetten stalkend, mit tiefschwarzen Seelen gegen Fiat-Geld die Karriere hochkletternd, besessen eines Derwisch gleich, mittels perfiden inhumanen Winkelzügen von Firmen- und Amtsmitgliedern, alle mit höheren Mächten ausgestattet, die reflex- und standardmässig von sich auf andre, statt auf das Wohl aller schliessen; unfähig den Spiegel ihrer selbst und ihres Tuns zu erkennen – und meist nie werden. Bis sie gesetzlich AHV geschrieben sind, unvorbereitet, was sie erwartet.

Angriff auf Natur – Mensch, Tier und Pflanze – wo ist der Unterschied? – Der Mensch wird regiert, wie Heilpflanzen von der Pharma..

Statt zu akzeptieren, wie die Apotheke der Natur doch mit all ihren Heilmitteln kostenlos für alle Menschen gedacht ist wie einst die Allmend, diese aber nur Pharma-mafiösen Monstern, bewaffnet mit Gen-verändernden Kanonen, sich «wieder betätigend» den manipulierbar zu schaffenden «reinen Menschen» mit kranken Hirnen durch die Spritze eines staatlich anerkannten Doktors Hand, diesmal als neu zu erschaffende Spezies zwangsweise mit Hilfe des von uns bezahlten Staates, des Volkes Knecht, grössenwahnsinnig zu erschaffen. Digital als überwachender AI-Roboter, biologisch durch genetisch konstruiertes engineering, damit auch sicher gestellt werden kann, dass das Lebewesen bis an ihr Ende stetig bunte Smarties aus der Apotheke benötigen, um die Existenz der Pharmazie nicht zu gefährden, oder jene der gesetzlich bewaffneten Obrigkeiten.

Als das Rauchverbot der Schweiz am 01.03.2010 in kraft trat, verbot man auch Pilze und weitere Pflanzen. Das 100-jährige Verbot von Absinth wurde aufgehoben, obwohl es noch immer derselbe Stoff der «Grünen Fee» aus dem Val de Travers mit rund 50+ Vol% ist. Die Gründe waren damals wie heute für Verbote haarsträubend konstruiert. Die Frau eines Ehemannes wurde von ihm umgebracht – die Schuld schob man auf den Absinth, um ihn ohne zu grossen Aufstand verbieten zu können. Ein Vorfall, der durchschnittlich einmal im Jahr in der Schweiz vorkommt. Als Gegenleistung hat man das Cannabis-Verbot etwas gelockert. Unter 10g Besitz ist ein leichtes Vergehen, falls überhaupt. Es ist mit einer Busse zu rechnen, sollte man polizeilich angehalten und durchsucht werden. Ein Hindernis, das wohl eher die sich blamierende Polizei stört, als den Dampfer.

Kurz, Schnapsverbot Absinth aufgehoben, Tabak, Pilze und Pflanzen verboten. Was sagt uns das? Da Nikotin ein Heilmittel für schwere Krankheiten ist, sich gegen Corona, will man es mit einem unverschämten Aufwand an Steuergeldern aneignen. Die seit einigen Jahren wieder aufgenommene Forschung an LSD, ein synthetisches Halluzinogen aus den 1968ern, deriviert aus dem Mutterkorn, wegen des Verbotes durch Nixon für 70 Jahre zu spät erkannte Heilmöglichkeiten in der Psychiatrie, will man auch das Patent an Psylocibin, ein ähnlich wirkendes Mittel, das in Pilzen unserer Wälder ebenso vorhanden ist, wie der Fliegenpilz. Weitere werden in Südamerika angeeignet, wie bspw. den Peyotle-Kaktus, vorkommend auf dem Hochplateau in Mexico sowie der mexikanische Zaubersalbei Salvia Divinorum oder die Hawaiianische Holzrose , Aufzählung nicht abschliessend.

Die bei uns heimische Tollkirsche bspw. wurde schon seit rund 60 Jahren unter dem Namen «Bellergal»Die Bellergal-Tablette ist kein pflanzliches Produkt, sondern ein kombiniertes Arzneimittel, das pflanzliche Alkaloide mit synthetischen Wirkstoffen verbindet. Der pflanzliche Bestandteil sind die Levorotatorischen Alkaloide der Belladonna (Tollkirsche), die anticholinerg wirken und Schweißausbrüche sowie Hitzewallungen hemmen.

Die weiteren Komponenten sind:

Ergotamin-Tartrat: Ein Derivat von Mutterkorn (ein Pilz auf Getreide), das als Vasokonstriktor wirkt.
Phenobarbital: Ein Barbiturat mit sedierender und beruhigender Wirkung.
Das Präparat wurde historisch zur Behandlung von Wechseljahresbeschwerden (z. B. Hitzewallungen, Schwitzen, Schlafstörungen) eingesetzt. Es ist in den USA unter dem Namen Bellergal-S bekannt und wurde von Paladin Labs im Juni 2018 aufgrund begrenzter Wirksamkeit und Rohstoffknappheit vom Markt genommen. In der Schweiz wird es weiterhin von Sandoz AG vertrieben.

Die Belladonna-Pflanze (Atropa belladonna) selbst ist giftig, wird aber in homöopathischen oder pharmazeutischen Dosen genutzt. In Bellergal sind die Alkaloide jedoch nicht in homöopathischer Verdünnung, sondern in therapeutischen Dosen enthalten, was Risiken wie Ergotismus bei langer Einnahme mit sich bringt. 2 synthetisiert und in Apotheken verkauft. Ob es heute noch erhältlich ist, wissen wir nicht. Man fand sie früher allerorten an Waldrändern, und galt als giftig. Kinder wurden von klein auf von Eltern und Lehrern prophylaktisch gewarnt.

Fussnoten:

  1. Die Bellergal-Tablette ist kein pflanzliches Produkt, sondern ein kombiniertes Arzneimittel, das pflanzliche Alkaloide mit synthetischen Wirkstoffen verbindet.
    Der pflanzliche Bestandteil sind die Levorotatorischen Alkaloide der Belladonna (Tollkirsche), die anticholinerg wirken und Schweißausbrüche sowie Hitzewallungen hemmen.
    Die weiteren Komponenten sind:
    Ergotamin-Tartrat: Ein Derivat von Mutterkorn (ein Pilz auf Getreide), das als Vasokonstriktor wirkt.
    Phenobarbital: Ein Barbiturat mit sedierender und beruhigender Wirkung.
    Das Präparat wurde historisch zur Behandlung von Wechseljahresbeschwerden (z.
    B. Hitzewallungen, Schwitzen, Schlafstörungen) eingesetzt. Es ist in den USA unter dem Namen Bellergal-S bekannt und wurde von Paladin Labs im Juni 2018 aufgrund begrenzter Wirksamkeit und Rohstoffknappheit vom Markt genommen.
    In der Schweiz wird es weiterhin von Sandoz AG vertrieben.
    Die Belladonna-Pflanze (Atropa belladonna) selbst ist giftig, wird aber in homöopathischen oder pharmazeutischen Dosen genutzt.
    In Bellergal sind die Alkaloide jedoch nicht in homöopathischer Verdünnung, sondern in therapeutischen Dosen enthalten, was Risiken wie Ergotismus bei langer Einnahme mit sich bringt.  ↩︎

Wir repetieren die WHO-Aussage: «Armut ist das grösste Gesundheitsrisiko»

BAG-Schlaumeierei: Steuern auf Tabak von über 2 Mio. p.a. in der Schweiz ist natürlich kein Armutsrisiko. Irgendwie betreibt die WHO oder die Schweiz tatsächlich die von der EUdSSR der Schweiz vorgeworfene Rosinenpickerei, bloss diesmal zum vorgängig kontradiktorischen Vorwurf entgegen gesetzt.

Carolus Magnus

Freidenker, Rebell und Nonkonformist schreibt provokativ, konzis, unkonventionell und unmißverständlich über/gegen das grassierende, genußfeindliche, puritanische Weltbild in unserer Gesellschaft. Stilmittel: Satire, Provokation, Sarkasmus, Humor, Karikatur und knallharte Facts. Ein MultiMediaMagazin für Jeden.

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