Verfassung setzt Verbotswahn Grenzen

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Die Krux mit der Verfassung für

die größenwahnsinnige Regierung

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Zum Glück funktioniert die Dritte Gewalt in Deutschland noch… und gelegentlich findet man noch einige einsam aufrechte Journalisten!

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Von Georg Haupt, Frankfurter Neue Presse (Kommentar aus der Printausgabe)

Sie haben so ziemlich alles falsch gemacht beim Rauchverbot, was man nur falsch machen konnte. Im übersteigerten Gesundheitswahn unserer Zeit wurden klassische Grundrechte – insbesondere die der persönlichen Freiheit von Kneipenbesitzern und Gästen – einfach ausgeklammert. Warnungen von Fachleuten, die vor der Existenzgefährdung kleinerer Gastronomiebetriebe unter der Knute eines allgemeinen Rauchverbotes gewarnt hatten, wurden in den Wind geschlagen.

Zum Glück funktioniert die dritte Gewalt in unserem Staat. Gerichte haben in einigen Ländern bereits das Stopp-Signal gesetzt und Ausnahmetatbestände geschaffen, die jegliche bundesweite Einheitlichkeit einer gesetzlichen Regelung im Umgang mit dem blauen Dunst in Gaststätten nachhaltig zerstört haben.

Es ist nur konsequent, dass auch die hessische Landesregierung ihr deutlich übers Ziel hinausgeschossenes Gesetz nun anpassen will, wie dieses die FDP übrigens schon von Anfang an vorgeschlagen hatte. Es ist absehbar, dass auch hier zu Lande bald ein Gericht nein zum absoluten Rauchverbot sagen würde, weshalb die Sozialministerin nun schnell handeln will.

Interessant dürfte dabei werden, wo sich in diesem „bunten» Landtag dafür eine Mehrheit finden wird. Die Liberalen wären in dieser Angelegenheit natürlich an der Seite der CDU-Ministerin, aber auch SPD und Grüne können mittelfristig kaum umhin, der veränderten Rechtsprechung Rechnung zu tragen. Dass sie dieses nicht voller Begeisterung tun werden, folgt allein aus der Tatsache, dass sich CDU, SPD und Grüne bei der Verabschiedung des Raucherschutzgesetzes mal auf breiter Basis einig gewesen waren. Völlig losgelöst von der unstreitigen Tatsache, dass Rauchen der Gesundheit schadet, kann aber auch eine noch so klare parlamentarische Mehrheit nicht einfach Grundrechte persönlicher Entfaltung einfach aussetzen, nur weil dieses gerade mal so in Mode gekommen zu sein scheint.

Die Diskussion um das Rauchverbot in der Gastronomie, die jetzt erst richtig in Gang kommen wird, kann auch ein Beispiel dafür geben, wie dieses Landesparlament mit demokratischen Grundrechten umzugehen gedenkt.

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Und hier noch ein hörenswertes Podcast von der «Weltwoche» mit Prof. Dr. Beda M. Stadler

Carolus Magnus

Freidenker, Rebell und Nonkonformist schreibt provokativ, konzis, unkonventionell und unmißverständlich über/gegen das grassierende, genußfeindliche, puritanische Weltbild in unserer Gesellschaft. Stilmittel: Satire, Provokation, Humor, Karikatur und knallharte Facts. Ein MultiMediaMagazin für Jeden.

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