Das unsichtbare Guantánamo der Schweiz
Second part – ÜBER ZENSUR Freiheiten sind unveräußerliche Rechte Art. 397a1 A. Voraussetzungen 1 Eine mündige oder entmündigte Person darf wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunksucht, anderen …
Die provokative Sicht des Carolus Magnus
Second part – ÜBER ZENSUR Freiheiten sind unveräußerliche Rechte Art. 397a1 A. Voraussetzungen 1 Eine mündige oder entmündigte Person darf wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunksucht, anderen …