Das unsichtbare Guantánamo der Schweiz
Freiheiten sind unveräußerliche Rechte Art. 397a1 A. Voraussetzungen 1 Eine mündige oder entmündigte Person darf wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunksucht, anderen Suchterkrankungen oder schwerer Verwahrlosung in …