Die Eingliederung wird ausgehebelt

 

 

Schikanen, Sanktionen, Willkür und Bevormundung

 

Sparen auf dem Buckel der Behinderten

 

 

Die 5. IV-Revision bringt einen massiven Leistungsabbau für die Behinderten. Auf ihrem Buckel wird gespart, weil die Invalidenversicherung in den letzten Jahren in die roten Zahlen geraten ist. Und es kommt noch schlimmer: Das Parlament hat sich im März geweigert, zusätzliche Finanzen für die defizitäre Versicherung zu beschließen. Die Folge: Weiterer Sozialabbau bei der Invalidenversicherung. Die Schulden der IV belasten auch die AHV, die gezwungen ist, das IV-Defizit mit Vorschüssen zu finanzieren. Es ist absolut unmöglich, die IV nur mit Einsparungen bei den Leistungen zu sanieren. Sparen dank flexiblem Rentenalter ältere Arbeitnehmer sind häufiger von Invalidität betroffen als Junge. Das längst überfällige flexible AHV-Alter ab 62 – wie es eine Initiative des SGB will – brächte deshalb der IV eine Entlastung. Das wäre eine sinnvollere Sparmassnahme als der Leistungsabbau.

 

Willkür statt Eingliederung

 

 

Eingliederung kommt vor Rente. Das ist ein alter und richtiger Grundsatz unserer Invalidenversicherung. Sie soll zu allererst behinderten Menschen helfen, sich in die Arbeitswelt und die Gesellschaft einzugliedern; erst wenn das nicht gelingt, soll eine Rente das Erwerbseinkommen ersetzen. Aber mit der 5. IV-Revision wird dieser Grundsatz aufgegeben: Eingliederung wird jetzt zum Spar-Instrument und zur Zwangsmassnahme. Neu ist jede Maßnahme zumutbar, «die der Eingliederung der versicherten Person dient». Was der Eingliederung dient, wird aber ausschließlich von der zum Sparen verpflichteten IV-Stelle beurteilt. Das gibt ihr eine enorme Macht und artet in der Praxis sehr schnell in Willkür aus.

 

Ehepartner Behinderter werden bestraft

 

 

Für die Pflege durch ihre Ehepartner gibt es heute noch für viele Behinderte eine kleine Zusatzrente. Diese wird ihnen mit der 5. IV-Revision einfach weggenommen. Damit fällt ein wichtiger Zustupf an das ohnehin knappe Budget des Behindertenhaushalts weg.

 

Keine Arbeitsplätze für Behinderte

 

 

Die angestrebte und wünschbare Eingliederung von Behinderten klappt nur, wenn es dafür auch genügend Arbeitsplätze gibt. Der Zwang zur Eingliederung ohne genügend Stellen ist nichts anderes als Schikane für die Behinderten. Genau das macht aber die 5. IV-Revision: Dem massiven Druck auf die gesundheitlich beeinträchtigten Versicherten, ihr Auskommen selber verdienen zu müssen, steht auf Seite der Arbeitgeber keine Pflicht gegenüber, Behinderte zu beschäftigen. Nicht einmal von finanziellen Anreizen für die Arbeitgeber, die Behinderten Arbeit geben sollen, wollte das Parlament etwas wissen. Ebenso wenig von einem besseren Arbeitsschutz, von besserem Kündigungsschutz oder der Pflicht zur Durchführung von Eingliederungsplänen. Dabei wäre fast jeder zehnte Arbeitsplatz auch für Behinderte geeignet.

 

[Quelle: unia.ch]

 

Carolus Magnus

Freidenker, Rebell und Nonkonformist schreibt provokativ, konzis, unkonventionell und unmißverständlich über/gegen das grassierende, genußfeindliche, puritanische Weltbild in unserer Gesellschaft. Stilmittel: Satire, Provokation, Humor, Karikatur und knallharte Facts. Ein MultiMediaMagazin für Jeden.

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