5. IV-Revision – Das Verfahren !

Nachdem nun Pascal Couchepin, treu dem Solidaritätsprinzip des Bundesrates folgend, Moritz Leuenberger bei der IV angemeldet hat, weil dieser mit einer besonders hartnäckigen Grippe im Bett liegt, sieht das Gesetz zuallererst folgendes Verfahren vor:

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Art. 3c Verfahren

1 Die IV-Stelle informiert die versicherte Person über Zweck und Umfang der beabsichtigten Datenbearbeitung.

2 Sie klärt die persönliche Situation der versicherten Person, insbesondere die Arbeitsunfähigkeit und deren Ursachen und Auswirkungen ab und beurteilt, ob Massnahmen zur Frühintervention nach Artikel 7d angezeigt sind. Sie kann die versicherte Person und bei Bedarf ihren Arbeitgeber zu einem Beratungsgespräch einladen.

3 Sie fordert die versicherte Person auf, den Arbeitgeber, Leistungserbringer nach den Artikeln 36ä»40 KVG9, Versicherungen sowie Amtsstellen generell zu ermächtigen, alle Auskünfte zu erteilen und alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Abklärung im Rahmen der Früherfassung erforderlich sind.

4 Gibt die versicherte Person diese Ermächtigung nicht, so kann ein Arzt des regionalen ärztlichen Dienstes (Art. 59 Abs. 2) die erforderlichen Auskünfte bei den behandelnden ärzten der versicherten Person einholen. Diese sind von ihrer Schweigepflicht entbunden. Der Arzt beurteilt, ob Massnahmen zur Frühintervention nach Artikel 7d angezeigt sind, und informiert die IV-Stelle, ohne die medizinischen Auskünfte und die Unterlagen weiterzuleiten.

6 Bei Bedarf fordert sie die versicherte Person zu einer Anmeldung bei der Invalidenversicherung (Art. 29 ATSG10) auf. Sie macht die versicherte Person darauf aufmerksam, dass die Leistungen gekürzt oder verweigert werden können, wenn die Anmeldung nicht unverzüglich erfolgt.

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«UNFALL ?!? – Du wolltest doch bloss nicht, dass meine Mutter dich bei der IV anmeldet!»

Ich lach mich tot! Wer sich also nicht anmeldet, dem werden Leistungen gekürzt oder verweigert, die er eh zuvor nicht hat! Ich dachte, die IV will sparen. Oder muss man sich anmelden, weil die IV einem Kranken sonst die Rente nicht verweigern kann…

Nach der Behandlung nach drei Jahren wieder voll arbeitsfähig?

Nicht doch, sie will Anmeldungen, damit sie noch mehr als bisher Taggelder bezahlen darf! Die IV in einem menschlicheren Kleid? Etwa als neue Partei der Schweiz?

SIP – Schweizerische Invaliden Partei.

Super, endlich bekommen die Invaliden Gehör in der Politik – es scheint doch noch zu klappen mit der Menschlichkeit in unserem Land.

Nicht verpassen: Morgen geht’s weiter mit «Die Arbeitgeber!»

[Carolus Magnus]

Carolus Magnus

Freidenker, Rebell und Nonkonformist schreibt provokativ, konzis, unkonventionell und unmißverständlich über/gegen das grassierende, genußfeindliche, puritanische Weltbild in unserer Gesellschaft. Stilmittel: Satire, Provokation, Humor, Karikatur und knallharte Facts. Ein MultiMediaMagazin für Jeden.

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7 thoughts on “5. IV-Revision – Das Verfahren !

  1. Die Chancen jemanden im Arbeitsprozess bzw. am bisherigen Arbeitsplatz zu halten sind viel grösser, als jemanden wieder an einem neuen Ort zu integrieren. Deshalb ist es sinnvoll Massnahmen zu ergreifen, wenn jem. eine gewisse Zeit arbeitsunfähig ist und da soll der Versicherte, welcher von der Versicherung eine Leistung will, mitwirken. – äusserst vernünftig.

  2. @ku8si

    Natürlich soll er mitwirken – und er muss auch. Dazu braucht es nun wahrlich keine 5. IV-Revision. Diese Pflicht besteht schon seit der 2. oder 3. IV-Revision. Nun wird aber ein Blankoscheck ausgestellt zu Gunsten der IV und wenn die einmal diese royale Macht haben, geben sie sie nicht mehr her.

    Ein Kollege von mir wurde unter Renteneinstellung- androhung in eine psychiatrische Klinik verfrachtet. Das war vor 3 Jahren und diese Mitwirkungspflicht läuft noch immer… Was dieser Leerlauf für ein Heidengeld kostet!

    Da versickert mehr Geld als die Befürworter wahrnehmen wollen. Aktivitis hilft keinen von beiden Parteien.

    Ein Klinikaufenthalt kostet täglich CHF 250-400 – also etwa das Achtfache der Rente, die zusätzlich bezahlt werden muss. Dies bezahlt die Krankenkasse und nicht etwa die IV!

    Im Moment haben wir im langjährigen Durchschnitt eine Teuerungsrate bei den KK-Prämien von 3.9%. Was denkst du, wie das nach der 5. IV-Revision aussehen wird?

  3. Was soll das polemische Gerede von «royaler Macht». Prämienzahler sind alle – und die Prämien sind bei keiner anderen Versicherung, gemessen an den Leistungen, so tief. Weder bei der Unfallversicherung nich bei Krankenkassen. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht jemanden in eine stationäre psychiatrische Massnahme zu schicken ist ein schwerer Eingriff in die persönliche Freiheit. Selbstverständlich darf die IV dies nur verlangen, wenn es wahrscheinlich ist, dass die versicherte Person nach der Durchführung dieser Massnahme so gesund ist, dass sie mehr arbeiten und die IV damit weniger Rente ausrichten muss. Im Übrigen hat die versicherte Person immer die Möglichkeit sich dieser Massnahme nicht zu stellen und dann einfach keine Leistungen zu bekommen. Es darf doch auch in diesem Fall von einem Versicherten eine erfolgsversprechende, d.h. gesundheitsfördernde Therapie verlangt werden (die Therapie muss erfolgsversprechend sein, sonst dar die IV sie nicht verlangen), wenn jem. etwas vom Staat will. Vergessen wir nicht eine Rente kostet die IV im Durchschnitt Fr. 500 Mio. und die Pensionskassenleistungen u. ev. Ergänzungsleistungen kämen hier auch noch dazu. Weiter sei noch angemerkt: Wenn die Krankenkasse die Massnahme nicht für sinnvoll hält, die Massnahme also nicht wissenschaftlich, wirtschaftlich und zweckmässig ist, muss sie die Kosten nicht übernehmen und in einem solchen Fall könnte die IV die Therapie auch nicht verlangen, weil sie nämlich wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

  4. Was die IV anordnet, kann weder abgelehnt noch ignoriert werden. Falls dies jemand tut, dann wird er mit Regressforderungen von andern Versicherungen überhäuft, nebst dem Rentenverlust. Ist die IV unfehlbar? Lies mal den Artikel «perverse Anreize» wo steht, dass für die IV die Kranken wie die Kühe der Bauern bloss Mittel zum Zweck, nämlich Geld, Arbeit und Subventionsbeschaffung ist.

    Ja, das ist/war ein schwerer Eingriff in diese
    Persönlichkeit. die als Vizedirektor einer Berufsschule einen Burn-Out hatte. Ich sehe ihn heute einmal monatlich bei seinem Ausgang. Er trägt eine Plexiglasschachtel mit 28 Abteilungen mit sich rum, worin er seinen täglichen Medikamenten-Cocktail hat die er zu bestimmten Zeiten einnehmen muss – 5 x täglich Psychopharmaka. Gewöhnlich ist ein Burn-Out-Syndrom nach 6-8 Monaten ausgeheilt. Nicht aber bei ihm – er ist durch die vielen Medikamente nur noch ein Zombie.

    Mehr als drei Jahre in der stationären Pyschiatrie, täglich vollgepumt mit zwöf verschiednen Medikamenten. Dies alles begann auf Druck des kantonalen Arbeitgebers und der IV. Er war sehr sportlich, äusserst inteligent, mehrsprachig, sogar ungarisch konnte er – und heute ist er ein Wrack, ein Wrack der IV. Hier nicht von royaler Macht zu sprechen und diese bei der 5. IV-Revision ins Unendliche auszuweiten zeugt entweder von geistiger Blindheit oder simpler Uneinsichtigkeit. Der wird nie wieder arbeiten – genausowenig wie mein anderer Kollege, dem dasselbe widerfahren ist und der sich nach 2 ? 1/2 Jahren – kurz nachdem er nicht mehr in der Mühle des IV war, sich die Kugel gab an einem trüben Februar Morgen. Die Kosten dafür bezahlst du und ich und wer sich nicht gegen diesen Koloss an Macht von IV wehrt, der verschuldigt sich an der Menschlichkeit. Ein guter anfang wäre ein NEIN zur 5. IV-Revision.

    Jeder und jede Institution, die zuviel Macht hat, hinterfragt sich nicht mehr – auch nicht die regionalen ärzte und Gutachter, die salärmässig auch am IV-Tropf hängen und entsprechende Gutachten verfassen, die jenseits alles Guten sind.

  5. Wie es anfing

    Es ist unglaublich, was Christoph Blocher’s Artikel in der SVP-freundlichen Zeitschrift ?Weltwoche? für eine Reaktion ausgelöst hat.. Ein Schrei der Empörung ging durchs Land. Zu unrecht, wie ich meine. Grundsätzlich ist es problematisch, über einen Text zu reden, ohne auf das Original hinzuweisen. Und für den Leser ist es schwierig bis unmöglich, ohne Kenntnis des Originals ein Urteil zu bilden. Darum:

    Link

    Ist dieser Artikel behindertenfeindlich? Doch kaum!

    Er ist gegen die?Lukrative Sozialindustrie?, gegen ?Nichtbehinderte (die) im Namen Behinderter Bundessubventionen kassieren oder von Privaten Spenden erbetteln? und gegen die ?gierige Soziallobby?, die es in der Schweiz tatsächlich gibt. Die ehemalige ?Vereinigung für Anormale?, die heutige Pro Infirmis – die Ruedi Prerost vertritt – ist ja geradezu ein Paradebeispiel dafür: von einer durch Bundessubventionen und Privaten Spenden in unserem Namen erbettelten sehr hohen Summe erreicht uns nur ein Bruchteil, nicht einmal 15%!!!

  6. Leute

    Es freut mich, dass ihr euch angeregt austauscht. Leider kann der Server im Moment nicht derart viele Beiträge verarbeiten und schlage deshalb vor, dass ihr die Diskussion ins Forum verlagert:

    Besten Dank für das Verständnis.

    Carolus Magnus

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