Staaten und Großfirmen – Religionen der Postmoderne

Nur eine Formalität

Hindernisreiche Bürokratie allerorten

Mit e-Mails und e-commerce soll angeblich alles schneller und einfacher gehen – Teurer ist es allemal. Denken Sie nur mal an Ihre Internetgebühren, von den SRG-Gebühren mal abgesehen. Die soll der Bund gefälligst selber bezahlen. Radio Beromünster genügt zur Kohäsion der Nation vollauf; es brachte uns sogar heil durch den Krieg.

Uns bisher völlig unbekannt war die, offenbar neu in Mode gekommene Respektlosigkeit, nicht nur Redaktionsbeiträge der Presse, sondern nun auch Geschäftsbriefe mit repetitiver, hirnloser Werbung zuzumüllen. Besonders peinlich wird es dann, wie im nachfolgenden Fall, wenn die beworbene Leistung vom Kunden gerade beanstandet wird.

«Eine Zustellung am frühen Morgen oder am Abend käme Ihrer Tagesplanung besser entgegen? Dann veranlassen Sie eine Früh- oder Abendzustellung.»

Heute am Beispiel der Post

17.02.2017 – Kundendienst an Postkunde
Es ist soweit! Ab heute können Sie den Empfang Ihrer Pakete selber steuern. Nehmen Sie Einfluß auf das Paket, sobald es angekündigt oder zu Ihnen unterwegs ist. (…) Auch diesen Wunsch erfüllt Ihnen die Post. Nutzen Sie dazu den Onlinedienst «Meine Sendungen». (…) Sie sehen, Pakete flexibel empfangen ist ganz einfach.

Ob die sich nicht etwas überschätzen? Was mich wieder an den Vorfall vom 28.12.2016 erinnerte, der gar nicht so einfach und flexibel zu handhaben war, wie propagiert. Das unerwünschte Werbe-Schreiben gab den Anstoß, gegenüber der Post CH AG doch noch die zwölf Franken für eine nicht erbrachte Leistung einzufordern. Die Belastung erfolgte am 28.12.2016, die Abendzustellung hingegen fand am 05.01.2017 morgens um 09:30 Uhr statt.

Wenn einmal Geld des Kunden in den Händen der Post CH AG ist, werden alle Register gezogen, dieses nicht wieder herzugeben, wie nachfolgendes Beispiel zeigt:

20.02.2017 – Postkunde an Kundendienst
Liebe Post – Ihr ZITAT: «Eine Zustellung am frühen Morgen oder am Abend käme Ihrer Tagesplanung besser entgegen? Dann veranlassen Sie eine Früh- oder Abendzustellung.»

Am 28.12.2016 habe ich via Kreditkarte unglaubliche Fr. 12.00 für eine Abendzustellung bezahlt [Das Taxi hätte 13.00 Franken gekostet]. Am 05.01.2017 kam dann das Paket trotzdem morgens um ca. 09:30 Uhr. Bitte rückbelasten Sie meine Kreditkarte, danke!

Seitdem herrscht Sendepause, dann, am:

04.04.2017 – kundendienst@post.ch an Postkunde
Neu: Pakete gegen Unterschrift auch in Abwesenheit empfangen (…) So empfangen Sie Ihre Sendung ohne Verzug.

Postkunde antwortet nicht auf Spam.

02.05.2017 – Postkunde an Kundendienst
Liebe Post – Wir schreiben heute den 2. Mai 2017 und ich konnte den Eingang der 12 Franken Rückbelastung auf meiner VISA-Karte noch immer nicht feststellen. Gerne hätte ich hierfür eine Erklärung und bitte Sie nochmals, mir den Betrag, wofür Sie keine Leistung erbrachten, rückzuerstatten.

02.05.2017 – noreply@post.ch an Postkunde
Ihre Nachricht ist bei uns angekommen.

Toll! Der Mail-Server funktioniert offenbar.

Wir bearbeiten Ihr Anliegen so schnell wie möglich und setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

Das bezweifle ich, warte dennoch geduldig.

19.05.2017 – 09:15 Postkunde an Kundendienst
Ihr Zitat: «Wir bearbeiten Ihr Anliegen so schnell wie möglich und setzen uns mit Ihnen in Verbindung.»
Es sind jetzt fast drei Wochen her und ich habe noch immer keine Reaktion von Ihnen erhalten. Darf ich fragen, bis wann ich mit einer Antwort rechnen darf?

19.05.2017 – 10:27 noreply@e-commerce.post.ch
Herzlichen Dank für die Übermittlung Ihrer Anfrage. Gerne nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Aha, zumindest antwortet jetzt die richtige Abteilung und die Hoffnung steigt… Zwei Stunden später wird sie jedoch wieder zerstört.

19.05.2017 – 12:59 e-commerce@post.ch an Postkunde
Ich habe Ihre Anfrage an den Kundendienst weitergeleitet, da unsere Abteilung in einem anderen Bereich tätig ist und Ihre erste Anfrage ebenfalls an den Kundendienst ging. Deshalb haben wir bei uns auch keine Möglichkeit diese erste Anfrage einzusehen.

Immerhin funktioniert der Datenschutz.

20.05.2017 – Postkunde an Kundendienst
Es sind jetzt drei Wochen vergangen und ich habe noch immer keine Reaktion von Ihnen erhalten. Darf ich fragen, bis wann ich mit einer Antwort rechnen darf?

20.05.2017 – 10:50 – Kundendienst an Postkunde #GV791****
Besten Dank für Ihr E-Mail. – Wir bedauern, daß Sie keine Antwort auf Ihr erstes Schreiben erhalten haben.

Das bezweifle ich. Ich bezog mich zwar auf das zweite Schreiben vom 02.05.2017, das erste ist datiert vom 20.02.2017, aber was solls.

Damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können, bitten wir Sie uns dieses erneut zu schildern.

Wow! die haben Nerven, und eine maßlose Portion Arroganz. Aber nett schreiben, das könnens wirklich.

Das Ganze also nochmals von vorn? Immerhin habe ich eine Ticket-Nummer erhalten: #GV791**** Mit Hilfe von Tabak und einem guten Maß Highland Park Single Malt suche ich auf meinen rund 40TB die Daten zusammen und schicke total vier Kopien im PDF-Format als Anhang, mitsamt dem nochmals geforderten Schreiben vom 20.02.2017 mein Anliegen betreffend, und zwar zum dritten Mal!

22.05.2017 – 09:29 – kundendienst@post an Postkunde #GV791****
Besten Dank für Ihre Rückmeldung. – Damit wir Ihr Anliegen bezüglich Abendzustellung bearbeiten können, bitten wir Sie uns die 18-stellige Sendungsnummer zukommen zu lassen.

Immerhin, nun ist es endlich als eine (korrekte) Abendzustellung deklariert.

Unser Tipp für Sie:
Wußten Sie schon, daß Sie jederzeit und überall eine Vielzahl unserer Dienste online nutzen können? Registrieren Sie sich noch heute kostenlos in unserem Kundencenter und erleben Sie Ihre Post online.

Wollen die mich vergackeiern?

22.05.2017 11:49 – Postkunde GV791**** an Kundendienst – «Bitte konsultieren Sie die Anlage».

23.05.2017 – Post CH AG an Postkunde
Besten Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne erstatten wir Ihnen den Betrag für die zweite Zustellung in Form von Briefmarken zurück. Dazu bitten wir Sie uns Ihr Einverständnis zu geben.

Pingpong: Jetzt ist es wieder eine Zweitzustellung und keine Abendzustellung mehr.

Unser Tipp für Sie:
Wußten Sie schon, daß Sie jederzeit und überall eine Vielzahl unserer Dienste online nutzen können? Registrieren Sie sich noch heute kostenlos in unserem Kundencenter und erleben Sie Ihre Post online.

Was soll das? Ein Quiz der dämlichen Art!

23.05.2017 Postkunde an Kundendienst
Sehr geehrte Frau Incognito – Es war nicht eine Zweitzustellung, die übrigens kostenlos gewesen wäre, sondern eine Abendzustellung, dessen Leistung nicht erbracht wurde.

Angesichts Ihrer ausgeklügelten und hochprofessionellen Webseite post.ch glaube ich kaum, daß «Die Post» das digitale Zeitalter verschlafen und Dokumente verloren hat. Erst soll ich den Fall, bereits geschildert am 20.02.2017, drei Monate später, am 20.05.2017 nochmals schildern, und als ich dem nachgekommen bin, spekulieren Sie zwei Tage später, am 22.05.2017, in einem weiteren e-Mail auf mein Nichtauffinden der 18-stelligen Sendungsnummer.

Das alles ist etwas gar durchsichtig. Nachdem ich nun insgesamt Stunden der Dokumenten-Recherche und Mail-Schreiben für einen gleich zweimaligen Rückvergütungsantrag bezüglich eines einmaligen Betrages von Fr. 12.00, den ersten haben Sie ja angeblich verlegt und nicht beantwortet, aufgewendet habe, kommt in mir langsam der Verdacht auf, daß diese Schikanen System haben und mit Absicht geschehen, in der Hoffnung, die mir von Ihnen auferlegte Mühe der nochmaligen Recherche und Schreibarbeiten würde mich davon abschrecken, am Ball zu bleiben. «Die Post» war noch nie bekannt für ihre Kulanz.

Ich will nicht Geld ausgeben und Briefmarken kaufen, sondern für eine überteuert bezahlte, aber dennoch nicht erbrachte Leistung mein Geld zurück. Ich habe mit Franken bezahlt und will auch Franken zurück. Nicht Briefmarken, nicht Gutscheine, auch keine Peseten. Der Schweizer Franken ist noch immer offizielles Zahlungsmittel der Schweiz und ich bitte Sie, den, seit dem 20.02.2017, also mehr als drei Monate zurückliegenden, ersten Rückvergütungsantrag auf meiner Kreditkarte nun zügig vorzunehmen, zumal der Betrag von Ihnen bereits am 28.12.2016, also noch vor der wohl zugesagten aber nicht erfolgten Leistungserbringung, meiner Kreditkarte belastet wurde.

24.05.2017 – Kundendienst an Postkunde #GV793****
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Gerne nehmen wir uns Ihrem Anliegen unter der Referenznummer 793**** an. Sobald unsere Abklärungen abgeschlossen sind, informieren wir Sie umgehend.
In der Zwischenzeit bitten wir Sie um etwas Geduld. Wir freuen uns, wenn Sie unseren Kundendienst bei weiteren Anliegen kontaktieren.

Ich glaubs kaum, die wollen mich doch tatsächlich verscheissern.

28.05.2017 – 15:22 – Postkunde an Kundendienst
Am 28.12.2016 haben Sie meine Kreditkarte mit 12 Franken belastet. Am 23.05.2017 boten Sie mir für die, von der Post CH AG nicht erbrachte Leistung der Abendzustellung Briefmarken an. Aufgrund dessen kann davon ausgegangen werden, daß längst alles geklärt ist und jede weitere Verzögerungstaktik reine Schikane ist. Ich setze Sie hiermit nach fünf Monaten des Wartens für die 12 Franken in Verzug.

Eine Ticketänderung hebelt übrigens den Zweck eines Tickets (Referenznummer) aus. Bitte teilen Sie mir den Grund dieser unüblichen Aktion mit, danke.

2017-05-30 kundendienst@post an Postkunde
Besten Dank für Ihre Rückmeldung an unseren Kundendienst. – Im Sinne einer weiteren Kulanz, überweise ich Ihnen gerne die von Ihnen geforderten CHF 12.00. Für dies bitte ich Sie jedoch, mir Ihre IBAN Nummer mitzuteilen. Nach Erhalt dieser Nummer, werde ich die Auszahlung in Auftrag geben.

Was?! Wozu meine IBAN-Nummer? Einfach zurück auf mein Visa-Konto, wo es von der Post CH AG abgehoben wurde. Ist denn das zuviel verlangt, Gopfertami, Kruzifix, Herr Gott Nochmal?

«Eine weitere Kulanz?» – Wo ist denn die erste Kulanzhandlung? Wo ist überhaupt eine Kulanz erkennbar? Kulant wäre es beispielsweise gewesen, wenn die Post, als Gutmachung für all die auferlegten Schikanen, aufgerundet 20 Franken überwiesen hätte und die zuerst offerierten Briefmarken gleich mit dazu. Dumm wie Brot, denke ich, und belasse es dabei. Ich staune, dass die POST CH AG das Wort überhaupt buchstabieren kann, denn die Bedeutung hat sie in all den Jahren bis heute nicht begriffen.

Postalische Zustände wie in Italien vor dreißig Jahren

Lesen Sie die Geschichte von

WILLY SCHICKER UND DIE POST CH AG

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Der Fluch der Großfirmen

Die PTT (Post-Telephon-Telegraph) war einst ein verläßlich geführtes Bundesunternehmen, und zudem zu 100 Prozent Volksvermögen. Mit ihrer Zerstückelung 1998 in die «Swisscom» (spezialgesetzliche AG) und «Die Post» (öffentlich-rechtliches Schutzgebiet) ist nicht nur alles chaotischer geworden, sondern insbesondere massiv teurer. Man kann die Dienstleistungskosten durchaus mit der Einführung der obligatorischen Krankenkassenpflicht oder der Halbprivatisierung der SBB vergleichen.

Vor der Privatisierung der PTT bezahlte man für die Miete eines Telefonapparates zwei Franken monatlich plus Gesprächskosten. Ein Kauf war ausgeschlossen! Die «Bundesapparate» waren übrigens so stabil, daß sie nie einer Reparatur bedurften. Ein dreiminütiges Gespräch in einer öffentlichen Telefonkabine kostete in den 1970ern 40, Ende der 1960ern 20 Rappen. Heute gibt es weder öffentliche Telefonzellen, noch öffentliche Toiletten.

Stattdessen gibt es bei «Swisscom» happige «Anschlußgebühren» auf denselben Anschluß, der zuvor nichts kostete und überdies nach 40+ Jahren längst amortisiert ist, die den Autor monatlich CHF 25.35 oder CHF 304.20 im Jahr kosten.

Zum Vergleich: Die zusätzlichen Gesprächskosten vom April 2017 beliefen sich, aufgrund des seltenen Gebrauchs, auf CHF 3.80. Das wäre somit, die CHF 2.00 Miete hinzuaddiert, eine Rechnung über CHF 5.80 gewesen. Jetzt kostet derselbe Service CHF 29.15, also über 500 Prozent mehr für das Festnetz. Entweder ist das eine ungerechtfertigte Bereicherung, oder aber der Festnetzkunde subventioniert ohne sein Wissen andere Dienstleistungen quer. Wie bspw. die CO2-Reduktionen. Abzocke ist es allemal – und der treffendere Firmenname wäre wohl Swisscon.

Vergleicht man das mit dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK-Teuerungsrechner) ab 1978, oder 2008, als die Swisscom in eine AG überführt wurde, und Sie werden die Abzocke erkennen. Laut diesem dürfte die Kostensteigerung seit 1978 100 Prozent nicht übersteigen. Anders als früher muß man heute zudem alle zwei bis drei Jahre einen neuen Apparat kaufen, weil sie just nach der Garantiefrist den Geist aufgeben. Entweder ist es nicht offen deklarierte Billigware aus China oder aber die Apparate sind mit Sollbruchstellen versehen.

Leider wird für die benachteiligten Privathaushalte und Lohnempfänger noch immer völlig falsch der LIK als Meßinstrument der Inflation hinzugezogen, während Staat und Firmen diese korrekt in Relation zum BIP setzen:

Die Swisscom erzielte 2016 weltweit einen Umsatz von 11.643 Milliarden Schweizer Franken. Gemeinsam mit ihren Kunden will Swisscom bis 2020 doppelt so viel CO2 einsparen wie sie in ihrem Betrieb und in ihrer Lieferkette verursacht. Das kostet natürlich und bezahlt wird nicht gemeinsam, sondern nur von Kunden. Und zwar nicht nur von jenen, die an das CO2 als Ursache und in Relation zum Klimamärchen glauben. Das ist in etwa so, als wenn ein Muslime in der Schweiz (christliche) Kirchensteuer bezahlen müßte.

Apropos…

Wenn Genderismus-Anhänger feministischer Bibel-Revisionisten bereits Adam und Eva aus der Genesis streichen können, Vater und Mutter in Elter1 und Elter2 zu ändern imstande sind, warum dann nicht auch das CO2-Märchen [2][3][4] aus der Energiewende oder die politische und wissenschaftliche Peinlichkeit einer Passivtabakrauchgefahr? Egal ob und welcher Kongregation jemand zugehörig ist, geglaubt muß inzwischen, was der Staat uns vorschreibt, obwohl dieser vor rund 150 Jahren versprochen hat, Staat und Kirche zu trennen – und es noch immer nicht getan hat. Das nennt sich dann, in bester Spinmeisterei, Religionsfreiheit in Zeiten religiöser Terroristen. Wir ziehen Wissen klar vor. Fakt ist, der Gesinnungsterror nimmt weltweit rasant und noch immer ungebremst zu, indem der Staat sich selbst zur Kirche erhebt. Und dazu braucht er nun mal die SRG als Kanzel für seine Predigten. Aber auch das hatten wir schon mal an unseren Grenzen. Der Unterschied ist: Dieses Mal sind wir Schweizer vorne mit dabei.

Wer den CO2-Schwindel anhand der aktuellen Schulbücher auf einfache Weise erkennen möchte, der schaue sich die folgenden vier Videos des Klima Manifests Heiligenroth an. Das Mitläufertum der Politiker und ihr Beschiß am Volk ist einfach nur noch zum rückwärts Essen. Es ist eine unglaubliche Abzocke im Gange. Kein Wunder, bangen sie um ihr Staatsmegaphon SRG, das sie dann nicht einmal selber bezahlen wollen.

Warum wird eigentlich nur die deutsche Sprache seit 1996 genderistisch bis zur Unkenntlichkeit verhunzt. Immerhin sprechen etwa 120 Millionen, also ein Viertel aller Europäer, diese Sprache, und sie werden nicht um ihr Einverständnis gefragt, weil sie mehrheitlich dagegen sind. Also müssen totalitäre Dekrete her.

Politisch motivierte Sprachreinigungen gab es schon früher. Die Worte Schlauchapfel, Leibwäsche oder Knüppelbrot stammen aus dieser Zeit.

Gender Trash Ranking 2017 der deutschen Universitäten (sciencefiles.org)

Gender-Trash Ranking

update 26.05.2018

Buchempfehlung

Nicht nur die Suborganisation WHO oder einflußreiche NGOs arbeiten im Auftrag diverser Wirtschaftsbranchen. Ohne den Staat als Steigbügelhalter wäre theoretisch die Welt noch in Ordnung.

2101 Wörter

Carolus Magnus

Diese Webseite befaßt sich bewußt provokativ mit Allgemeinwissen, Politik und Gesellschaft. Sie setzt sich mit gesellschaftlichen Tendenzen in kritischer Betrachtung auseinander, verurteilt den zunehmenden Überwachungs- und Bevormundungsstaat, wirkt dem Tugend-Terror, dem Verbotswahn und einem mehr und mehr penetrant in die Privatsphäre eindringenden Staat mit direkten Aussagen entgegen - zum Zweck des Demokratie-Erhalts, zur Abwehr eines Totalitarismus und zur Förderung der Eigenverantwortung.

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2 thoughts on “Staaten und Großfirmen – Religionen der Postmoderne

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