Jedes Halbjahr neue Strassenverkehrs-Verordnungen. 2023 neu bereits vierteljährlich – Die wirklichen Gesetze stehen im SVG.
Wer kennt sich in diesem Dschungel auf Strassen noch aus?
Geld für die Füchse
Rentenbezüger bis auf die Unterhosen auszuziehen und skrutinös zu überwachen, zu kontrollieren, zu enteignen, als wäre man bereits ohne Führerschein noch nicht genügend in Halbgefangenschaft unterdrückt. Das blüht einem mit Übertritt in die AHV.
Mit Bussen und Schikanen spart der Staat 300+ Franken täglich (!) pro Häftling an Haftkosten. 75 Prozent sind Ausländer. Würde sich jeder weigern, diese Wegelagerei und dieses Raubrittertum zu akzeptieren – es käme den Staat verdammt teuer zu stehen; der Schuss ginge nach hinten los. Doch uns geht es noch immer zu gut. Also ab in die EUdSSR; anders lernen es die Schweizer offenbar nicht. Dennoch moniert die EMRK seit bald 15 Jahren die Missstände in Schweizer Gefängnissen, hauptsächlich wegen Überbelegung.
Was in Schulen unter staatlichen Vorgaben per geistigem Dünnpfiff wie eine Kletterpflanze an Schuldirektoren-Konferenz, Harmos, Leerplan 21, etc. heranwächst, wird staatlich und zentralistisch akribisch genau in eben diesem Leerplan zur Weiterverdummung festgehalten und solcherart passend gemacht, dass überangepasste, ängstliche Menschen ins Erwerbsleben treten, die erst lernen müssen, wo der Staat seinen Hammer hängen hat, denn Aufmüpfigkeit ist das Letzte, das dieser, der sich mit solchen Tricksereien ein Zubrot, zusätzlich zu den offiziellen Steuern, hinzu verdienen will. Bussen generierte Gelder gehen in die Kassen der Kantone (Bundesländer); denn der Bund lässt ihnen nicht viel übrig.
Jährlich machen 95.000 in einem unglaublich komplizierten, drei Jahre andauernden Verfahren ihren Führerschein und jährlich verlieren 80.000 den ihrigen. Saldo pro Jahr: 15.000 bleiben auf der Strasse, die diesen Parcours überstehen (statistisch), einzig um dann, wie einst im pubertären Alter 14, im erlaubten Mofa-Tempo von 30 km/h sich fortbewegen zu dürfen; abgelenkt durch diese Unterforderung, sich auf die Umgebung und hübschen Mädels, statt auf die Strasse zu konzentrieren. So wird niemals etwas mit «vision zero» (null Durchblick).

Daher die heutige Bussen-Orgie.
Zu vergangenen Vernunftszeiten lag es im Ermessen des Polizisten, ob eine Busse gerechtfertigt sei, oder nicht. Heute drängen Regierungsräte darauf, möglichst viel einzukassieren, ungeachtet der angewandten Tricks von heute, die es damals noch nicht gab. Man blieb anständig. Heute werden in Kantonen rund das doppelte an Verkehrspolizei-Aspiranten-Gesuche ausgeschrieben, mit Einjahres-Probefrist. Ende Jahr wird dann jene Hälfte definitiv angestellt, die am meisten Geld eingebracht hat. «Polizist Wäckerli» können Sie vergessen, sollten Sie es nicht bereits getan haben um sich kommentarlos den wenig charmanten Veränderungen unserer Zeit und des aktuell sauteuren Strassenverkehrs notgedungen anzupassen; ohne Notwendigkeit, aus reiner Unterwürfigkeit. Wie kommt es, dass sich das Schweizer Volk solches gefallen lässt? Und das nicht nur im Strassenverkehr. Das uns schon länger zugemutete Kasperlitheater im Parlament braucht es für uns vernünftige Bürger nicht, es funktionierte früher auch ohne all diesen Gigi.
Weitaus kostengünstiger wäre, jeden Monat Neulenkern ein Flugbillett zum halben Preis zu «schenken» um mit einem Experten in Begleitung nach Südostasien zu fliegen. Dort bekäme jeder, der als praktische Fahrprüfung von West nach Ost einmal durch Peking, Manila oder Bangkok gefahren ist, sofort den Führerschein mit summa cum laude ausgehändigt. Dies lebend zu überstehen setzt sehr gute praktische Fahrkenntnisse voraus, ohne dummdödelige, sich halbjährlich ändernde Paragraphen, die man nach Berner Auslegung vermutlich erst vor einer kritischen Situation durchlesen soll. So verhindert man keinen einzigen Unfall – allein das praktische Training und Können zählt. Aber eben, die Bürokratie will mit kassieren.
Die Schweiz hat das schärfste Strassenverkehrsgesetz der Welt! Auch das sind enorme Kosten. Wenn man dann irgendwann für die nächsten drei Jahre halbjährlich zur Forensik aufgeboten wird, bezahlen Sie Ihren Neuwagen gleich doppelt. Typisch schweizerische Arbeitsbeschaffung der nicht enden wollenden Sucht nach Vorschriften, Verboten und Verhaltens-Auflagen, alle bussenbewehrt, als rauchte man in einer Kneipe. Und die Wirtschaft beklagt sich, aufgrund dieses «Braindrains», keine geeignete produktive Nachwuchskräfte zu finden, und das seit inzwischen 6-monatlich neuen Strassenverkehrs-Verordnungen. Seit Beginn der geplanten Raucherhatz 1983 in der Schweiz, um genau zu sein. Vorgeschobene Verantwortlichkeit war das «Le Waldesterben». Die Besorgnis bezog sich nicht auf spezielle neue Waldschadensbilder, sondern darauf, dass die Symptomatik in Gebieten fern von nennenswerten Emissionsquellen auftrat, eine weite geographische Verbreitung einnahm und mehrere Baumarten davon betroffen waren.[3] 2026-06-10 Wikipedia
Regeln 2023
Strassenverkehr: Diese Gesetze sind neu in Kraft
frei nach Silvana Guanziroli
Seit Anfang Jahr wurden diverse neue Gesetze im Strassenverkehr eingeführt. Sie betreffen den Führerausweis, Fahrgemeinschaften, Velowege, die Partikelmessung sowie Tempo-30-Zonen.
2023 sind diverse neue Regeln im Strassenverkehr eingeführt worden. Einige betreffen die Autofahrenden Autofahrer direkt. So zum Beispiel der neue Führerausweis oder das Carpooling. Bild: zvg.
Die neuen Gesetze betreffen Autofahrende Autofahrer direkt, teilweise aber auch nur indirekt. Sie wurden gestaffelt eingeführt. Ein Teil ist seit dem 1. Januar in Kraft, ein zweites Paket folgte Anfang April. Hier der Überblick:
Einführung 1. Januar 2023:
Veloweggesetz (Fahrradweg-Gesetz)
Das neue Bundesgesetz über Velowege schafft gemäss Bundesrat die Grundlage für bessere und sicherere Velowege, als wüsste man nicht, dass mit dem dafür eingesetzten Geld, sinnvoll eingesetzt, weitaus mehr Tote verhindert werden könnten, als mit verkehrsbehindernden Vorschriften auf der Strasse. Eine ältere Studie besagt, dass der Lenker eines Autos, um alle Schilder überhaupt interpretieren zu können, in Zürich mit Tempo 5 unterwegs sein müsste. Wir stehen also vor dem Verkehrsinfarkt, einzig wegen linker Ideologie-Sturheit. Das Reglement verpflichtet die Kantone zur Planung und Realisierung eines Velonetzwerks, zudem muss auch der Bund bei seinen Strassen Velowege erstellen, was wir doch sehr hoffen, schliesslich stammen solche «Ideen» von ihm. Die Alpenstrassen sind einzig des Tourismus wegen noch nicht solcherart verunstaltet. Man bewahrt sich solch kommende Verschandelungen zwecks Arbeitsbeschaffung für die späteren Jahre auf, doch der Tag wird kommen, an dem ihnen die Arbeit oder das Geld für solchen Humbug ausgehen wird. Wir können uns angesichts der seit vielen Jahren bestehenden, desolaten Zustände der EU-Infrastrukturen kaum vorstellen, dass die EU der Schweiz jemals dafür Subventionen bereitstellen wird.
Tempo 30 und Begegnungszonen: Vereinfachtes Verfahren zur Einführung
Tempo-30-Abschnitte und Begegnungszonen können seit Anfang Jahr neu ohne qualifizierte Gründe* eingeführt werden. Das gilt für nicht verkehrsorientierte Strassen, wobei es sich in der Regel um Nebenstrassen handelt. Nötig bleibt weiterhin eine behördliche Verfügung, was eine Publikation des Vorhabens beinhaltet. Ohne Vorschriften geht bald gar nichts mehr in der Schweiz. Der Bürger kommt sich vor, als würde er an einem Hundehalsband durch die Gassi der Öffentlichkeit navigiert, ohne dieses es sonst happige Bussen droht. – Auf Hauptverkehrsachsen (inkl. Autobahn?) gilt weiterhin grundsätzlich Tempo 50 (früher 60 km/h innerorts und 80 km/h ausserorts). Noch früher galt das einzige Tempolimit 60 km/h innerorts, oft ohne Tafel, ansonsten herrschte freie Fahrt.
* Als qualifizierte Gründe gelten: besondere Gefahrensituationen, besonderer Schutz bestimmter Verkehrsteilnehmer, Verbesserung des Verkehrsflusses, Verminderung einer übermässigen Belastung durch Lärm oder Schadstoffe.
Carpooling
Statt endlich die Strassenkapazitäten den Bedürfnissen anzupassen, will der Bund Fahrgemeinschaften fördern. Und das mit dem neuen Verkehrsschild «Mitfahrgemeinschaft». Sie folgt somit den Jahrzehnte lang verfolgten Intentionen der Linksgrünen Fraktion; Autos vollends aus der Schweiz zu verbannen; es begann mit der Gründung der OPEC in den 1970er Jahren. Es sind Menschen die ebenso altern wie alle andren auch, welche dann genauso osteoporös und myopathisch wie ihre Eltern verzweifelt Ausschau nach einem Taxi halten müssen, zu unbezahlbaren Preisen.Es soll also für jene Carpooling-Autos eine Zusatzspur öffnen, die mit mehr als einer Person unterwegs sind, und schaffen somit nicht nur eine weitere Spaltung der Gesellschaft, sondern verschwenden wertvolle Strassenfläche an marxistischen Linkismus.
Und so funktionierts: Auf dem Schild steht die Anzahl der Personen, die im Auto sitzen müssen, um die Spur nutzen zu können. Bereits in der Theorie ein fragwürdiges Modell. In Wahrheit gibt es in der Schweiz derzeit kaum geplante Strecken. Gemäss Bundesamt für Strassen ASTRA fehle es auf Schweizer Autobahnen schlicht am nötigen Platz.
Es bleibt hoffentlich bei diesen linkslastig feuchten Träumen. Erst bei wieder hergestelltem, flüssigen Strassenverkehr für alle, könnte man mit solch schulindoktriniertem, linken Klassendenken liebäugeln. Keine Sekunde zuvor! Haben die noch alle Tassen im Schrank?
Im ruhenden Verkehr kann das Schild – in Kombination mit weiteren Hinweistafeln – beim Parkieren einen Vorteil verschaffen. Auf so gekennzeichneten Parkflächen dürfen dann, ähnlich den Benutzern von Frauenparkplätzen, die sich vermutlich auch erst als Frau ausweisen müssen (Genderismus), Fahrzeuge abgestellt werden, die bei der Zufahrt mit der geforderten Zahl an Personen unterwegs sind, während der normale Schweizer Seppi weitere Stunden benötigt, um einen solchen zu finden. Bis dahin ist der Kinofilm längst gelaufen.

Frauenparkplatz
Unserer Ansicht nach fällt das unter den Straftatbestand der, in vielen Varianten, längst bestehenden Nötigung. Die obligatorische, jährliche Vignette ist längst der wiedereingeführte Brückenzoll von früher. Wie schon mehrmals erwähnt, wir regredieren zurück ins Spätmittelalter der Pferdekutschen: 1-4 PS. 50 Prozent sind Single-Haushalte und beim Rest hat kaum eine Frau ihren Arbeitsplatz am selben Ort wie der Mann. Also abfahren, einen der beiden ausladen, und schon ist man wieder alleine im Auto. Den letzten beissen die Hunde. Da wird viel über Diskriminierung geredet, ein ganzer Katalog von verbotenen Wörtern existiert aufgrund dessen, wie beim Kauf eines Mohrenkopfes oder Meitschibei, Delikatessen aus der Bäckerei, die man bei Bestellung am Kaufort erst derart hanebüchen umschreiben muss, damit die Verkäuferin überhaupt versteht, was man will. Wer diesen Wahnsinn nicht erkennen kann, oder ihn noch mehr ausweitet, dem ist nicht mehr zu helfen. Unser Sprachschatz ist jener, den wir in obligatorischen Staatsschulen lernen mussten. Verwirrende Ping-Pong-Spiele wie diese machen wir nicht mit. Wenn wir uns vergackeiern wollen, à la bonheur, à chacun son plaisir, dann tun wir das selbst, aber niemals von demselben Staat oktroyiert, der uns das Vokabular einst eintrichterte. Die Sprache kommt vom Volk, niemals von elitären Spinnern, wie uns die Geschichte lehrt.
Baby on Board?

Ausnahme von schweren Arbeitsmotorwagen vom Fahrverbot für Lastwagen
Schwere Arbeitsmotorwagen mit einem blauen Kontrollschild sind künftig vom Signal «Fahrverbot für Lastwagen» ausgenommen. Damit werden Einsätze der Feuerwehr erleichtert, egal ob sie sich zuvor ein paar Biere hinter die Binde kippten. Hypokrisie! Und der Beweis, dass man auch so schwere LKWs sicher steuern kann. Wissen täte man es schon, aber unsere übergeordnete WHO-Regierung der Schweiz goutiert das nicht gerne.
Abgasprüfung: Vorschrift für eine bessere Partikelmessmethode
Feinstaub schadet der Gesundheit. Ach, wirklich? Bisher war es doch nur Passivtabakrauch! Wird jetzt wegen des Feinstaubs die gesamte Schweizer Gastronomie lahmgelegt? Die Abgasvorschriften dienen 16 Jahre nach dem Rauchverbot dazu, endlich echte Belastungen zu reduzieren und den PTR-Hoax zu relativieren. Bei den amtlichen Nachprüfungen (MFK) kommen neu präzisere Messfahren zum Einsatz. Auf die Idee, dies auch beim PTR anzuwenden, sind die Pseudo-Wissenschaftler selbst nicht gekommen, da eine reale Messung nicht den staatlich über-gehypten Anforderungen in Form von subventionierten Schreck-Gespensten genügend vergütet würden. Im Trend des Egalitarismus müssten am Heck eines jeden Autos längst dieselben geschmacklosen Gesundheitspornos kleben, wie beim Genussmittel Tabak.
Einführung 1. April 2023:
Entzogene Führerausweise: Verfahren beschleunigt
Die Wirtschaft beklagt sich: Wegen fehlender, qualifizierter Arbeitskräfte für die Wirtschaft, absorbiert und übermässig beansprucht durch die Staatsbeamtenschaft; und um die Dauer der Verfahren zu verkürzen, sind in der Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV) und in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) neu bestimmte Fristen festgelegt. Nach dem Entzug des Lern- oder Führerausweises muss die Polizei die Ausweise in drei Arbeitstagen der kantonalen Entzugsbehörde übermitteln. Die Behörde wiederum muss den Ausweis innerhalb von zehn Arbeitstagen der betroffenen Person zurückgeben, wenn sie nicht genügend Zweifel an der Fahreignung der Person gelten machen kann. Na, es geht doch. Zuvor dauerte das ganze Prozedere Monate, wenn nicht gar Jahre.
Berufsfahrer: Fahrten trotz Ausweisentzug bewilligt
Um das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes zu minimieren, können die Entzugsbehörden neu Sonderbewilligungen aussprechen. Konkret gilt dies für Personen nach einem Führerausweisentzugs wegen leichter Widerhandlung. Seit April können ihnen Fahrten erlaubt werden, die sie im Rahmen ihres Berufes ausüben müssen. Bei mittelschweren oder schweren Widerhandlungen ist keine Bewilligung für berufliche Fahrten möglich. Auch fehlen all die Definitionen der Widerhandlungen, die ein normaler Mensch unmöglich beim Fahren im Kopf behalten kann. Die Liste fehlt genau deswegen, mit Spekulation auf Bussgeld. Die Liste aller staatlichen Finanztankstellen in Paragraphenform würde sonst den Umfang sämtlicher Bibel-Sprüche oder darüber hinaus sprengen. Chaotisch hingegen wäre die Strassen-Bibel gleichermassen.

Obiges Bild nach 8 Tagen vom bundesamtlichen astra.ch zensuriert.
Neuer Führerausweis: Besser vor Fälschungen geschützt.
Der Sinn dieser Zensur-Aktion auf sackstark.info erschliesst sich uns nicht, man kann dieses auch anderswo einsehen. Staatsoffizielle Veröffentlichungen sind an die Allgemeinheit gerichtet, wie Sie und ich. Man würde besser den Text zensurieren, statt ein Bildchen des neuen Führerscheins. Für solche Informationsbehinderungen des Bundesamtes schämen wir uns für unsere, offenbar unterbeschäftigten Behörden.
Bald existiert die 4. Gewalt der Schweizer Demokratie nicht mehr und dann ist sie auch keine mehr. Mit jedem Tag ein Stück näher an der Demokratie-zerstörenden Meritokratie in Anlehnung an die EU, wohin man uns - komme, was wolle - drängen will.
Mitte April ist der neue, hierin nicht mehr sichtbare, Führerausweis im Kreditkartenformat vorgestellt worden. Dieser ist fälschungssicher-er (entweder ist etwas sicher, oder nicht) als der heutige Führerausweis. Die alten Ausweise bleiben weiterhin uneingeschränkt gültig. Wer aber trotzdem auf das neue Modell wechseln möchte, kann das gegen eine Gebühr beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons tun. Wozu sollte er?
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2026/26/de#lvl_III
Änderung der Strassenverkehrsordnung Dezember 2025
Luzern: Neuerung praktische Motorradführerprüfung 2026
Immer dreistere staatliche Schutzgeldzahlungen

Born to be wild
