5. IV-Revision – «perverse Anreize»

Ein Weg allein führt aus Absurdistan

 

 

Die IV kann nur gesunden, wenn sie die Anreize richtig setzt: Behinderte müssen sich eingliedern, nicht aussondern können.

 

Welcher der beiden Männer bezieht eine IV-Rente? Was für eine absurde Frage! Peter Wehrli sitzt mit knochigen Beinen im Rollstuhl: Als Säugling an der Kinderlähmung erkrankt, lernte er nie gehen. Gafurr Adili dagegen steht mit einem stolzen Lächeln vor den Polizisten, die ihn verhaften: Der gut aussehende, wohlgebaute Mann führte die Albanische Nationalarmee. Nicht die Frage ist allerdings absurd, sondern die Antwort: Der Invalide gemäß Schweizer Gesetz ist nicht Peter Wehrli, sondern Gafurr Adili.

 

 

Am 17. Juni stimmen wir über änderungen ab, die das Gesetz etwas weniger absurd machen sollen. Zu verdanken ist es allein dem Kampfgeist von Wehrli: Der klinische Psychologe, der nach seiner Tätigkeit als Marketingchef einer Medizinaltechnikfirma das Zentrum für Selbstbestimmtes Leben gründete, wollte mit seinem Referendum die Debatte darüber anstoßen, dass die Schweiz die Behinderten aus dem Alltag und dem Arbeitsleben ausschließt. Doch im Abstimmungskampf führen die Invalidenverwalter das große Wort, über die Peter Wehrli ätzt: «Hilflose Behinderte sind für die Behin­derten-Organisationen, was das Vieh für die Bauern: das Mittel zur Produktion von Subventions-Einkommen.» So kämpft ein absurdes Zweckbündnis gegen das ändern eines absurden Gesetzes ä» mit absurden Argumenten.

 

 

Der Arbeitsmarkt des 21. Jahrhunderts grenze die weniger leistungsfähigen Menschen «gnadenlos» aus, belehrt uns die Zürcher Stadträtin Monika Stocker mit einer Mitteilungsfreude, die sie nur bei den Skandalen in ihrem Sozialamt nicht auslebt. Daraus folgt für die Gegner der Revision:

 

 

Die Wirtschaft missbrauchte die IV, indem sie ihre Problemfälle in der Rezession ausschloss und im Boom nicht mehr eingliedert. Wer also nicht mehr so großzügig Invalidenrenten zuspricht, der verlagert das Problem nur in die Sozialhilfe. Denn: Die Stellen für beschränkt leistungsfähige Leute gibt es nicht.

 

 

 

Richtig ist daran nur, dass bisher viele Profiteure die IV zweckentfremdeten ä» gerade die Stadt Zürich, deren Verwal­tung mehr Menschen als die Baubranche in die Invalidität abschob und deren So­zialamt seine Problemfälle weiterhin nicht von Inspektoren überwachen, sondern von Juristen in die IV abwimmeln lässt. Was die Sozialarbeiterin Monika Stocker an Theorien zum Arbeitsmarkt doziert, ist aber in der Praxis des Sozialstaates beobachtbar.

 

Falsch: Es geht tatsächlich um ?-konomie, aber nicht um jene der weltweiten Wirtschaft, sondern um jene des menschlichen Verhaltens. Da alle Beteiligten sich auf ihr Amtsgeheimnis berufen können, lässt es sich von Laien nur an Urteilen beobachten, vor allem an jenen des Bundesgerichts. Wer sie liest, dem droht selber eine Depression. Denn die Mehrzahl dieser Geschichten zeugt von Menschen, die auf ihrem jahre­langen Parcours durch Arztpraxen, Anwaltskanzleien und Rehabilitationskliniken nur eines beweisen wollten: dass sie für die Arbeitswelt unwert sind ä» was «invalid» nun einmal auf Deutsch heißt.

 


Wie zum Beispiel Gafurr Adili, über den das höchste Gericht kürzlich nochmals urteilte (FACTS 18/2007 vom 3. Mai). Der mazedonische Asylant gab Anfang der Neunzigerjahre seine Schichtarbeit wegen einer Schmerzstörung und einer Verstimmung auf. Eine Umschulung scheiterte, weil der Hochschulabgänger dem Deutschkurs nicht folgen konnte. Er bekam deshalb eine Invalidenrente ä» und er erhält sie gemäß Gericht weiterhin, obwohl der Bundesrat vor vier Jahren den Arbeitsunfähigen, der eine Untergrundarmee führte, als Terrorist auswies.

 

 

Wie für Gafurr Adili gilt für alle, die eine Invalidenrente anstreben: Sie müssen krank bleiben, dürfen nicht gesund werden. An diesem perversen Anreiz ändert die 5. IV-Revision wenig, wie Wehrli bemängelt. Aber ein klares Ja in der Abstim­mung vom 17. Juni lässt immerhin jene verstummen, die alle weniger Leistungsfähigen zu Opfern der Weltwirtschaft erklären ä» und ihnen so das perfekte Alibi verschaffen, sich selber auszusondern. Und sie verhilft Peter Wehrli, der die Behinderten wirklich in unseren Alltag und unser Arbeitsleben einbeziehen will, hoffentlich zu besseren Verbündeten in seinem tapferen Kampf.

 

 

Der Autor

 

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Markus Schär, 51, ist Reporter von FACTS. Der Historiker hat eine Dissertation zur Geschichte der Depression geschrieben und als Medienbeauftragter für die Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana gearbeitet.

 

Die These

 

Die Invalidenversicherung, über die wir am 17. Juni abstimmen, bietet weniger leistungsfähigen Menschen perverse Anreize: Wer eine Rente anstrebt, muss krank bleiben, nicht gesund werden.

 

[Quelle: FACTS 22 / 31. Mai 2007]

 

Carolus Magnus

Freidenker, Rebell und Nonkonformist schreibt provokativ, konzis, unkonventionell und unmißverständlich über/gegen das grassierende, genußfeindliche, puritanische Weltbild in unserer Gesellschaft. Stilmittel: Satire, Provokation, Humor, Karikatur und knallharte Facts. Ein MultiMediaMagazin für Jeden.

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2 thoughts on “5. IV-Revision – «perverse Anreize»

  1. Spätestens seit dem Bundesgerichtseinscheid 130 V 352 (im Jahre 2004) gibt es solche Renten nicht mehr, da Schmerzstörungen vermutungsweise nicht invalidisierend sind. Vorher waren die Praxen von IV-Stelle zu IV-Stelle unterschiedlich.

  2. Schmerzstörungen gehen fast immer mit Depressionen einher. Einmal ist die Depression die Schmerzursache, ein andermal umgekehrt. Schau dich mal in entsprechenden Foren wie APhS oder Depri oder beobachter um.

    Aber wie du schreibst, sind es bloss Vermutungen und ich finde es bedenklich, dass sich ein Gesetz auf blosse Vermutungen stützt.

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