Ein Arzt muss nicht dem Staat, sondern seinem Gewissen folgen
Ein Arzt vor Gericht — und mit ihm eine viel größere Frage: Wie frei sind Ärzte in der Schweiz heute noch in ihrer Therapieentscheidung?
Dr. med. Manuel Albert spricht im Gespräch mit Regina Castelberg über das jüngste Urteil aus dem Kanton Schwyz; Bezirk Höfe, über die juristische Aufarbeitung seines Falls und über die grundsätzliche Frage, ob und wie ärztliche Therapiefreiheit in der Corona-Zeit unter Druck geraten ist.
Zur Sprache kommen unter anderem die Vorwürfe rund um Maskentragedispense, Ivermectin1 und Vibasin-19, die Hausdurchsuchung bei ihm zu Hause, das Urteil in zweiter Instanz sowie seine Absicht, den Fall weiterzuziehen.
Ein intensives Gespräch über Medizin, Justiz, Verantwortung und die Frage, was dieser Fall für Ärzte und Patienten in Zukunft bedeuten könnte.
DER FALL DR. MANUEL ALBERT
- Ivermectin ist ein Arzneistoff, der gegen Ektoparasiten (Läuse, Milben, Zecken) und Endoparasiten, vor allem Fadenwürmer (Nematoden), eingesetzt wird. Chemisch gesehen handelt es sich um ein Gemisch zweier sehr ähnlicher halbsynthetischer chemischer Verbindungen aus der Gruppe der Avermectine. Avermectine sind makrocyclische Lactone (Makrolide) und entstehen als Endprodukte der Fermentation des «Strahlenpilzes» Streptomyces avermitilis. Das Gemisch mit dem Wirkungsspektrum von Avermectin B1 und B2 besteht zu 80 bis 90 % aus Avermectin H2B1a und zu 10–20 % aus Avermectin H2B1b. ↩︎
