EU-Gesundheitsabkommen: Der Datenfluß nach Brüssel muß verhindert werden!

DIE EU WILL SCHON HEUTE AN UNS SCHNÜFFELN

HUNDE! WOLLT IHR EWIG LEBEN?

Lassen Sie sich nicht vom Eingangstext irritieren, so bin ich nun mal.


Ich hätte da eine mir wichtige Bitte an unsere Schweizer Leser, die ihrer Unterwerfung zu Brüssel widerstehen und diesem Begehren nachkommen wollen.

Nein zum Gesundheitsabkommen im Rahmen der EU-Verträge. Unterzeichnen Sie jetzt unsere Vernehmlassungsantwort oder schreiben Sie selber eine. Diese Angelegenheit ist von grosser Wichtigkeit.

Darum geht es: Das Vernehmlassungsverfahren zum Paket über die «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU» wurde am 13. Juni 2025 vom Bundesrat eröffnet. Vernehmlassungsantworten zu diesen EU-Verträgen können bis zum 31. Oktober 2025 beim Eidgenössischen Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) eingereicht werden. ABF Schweiz sagt wie wir klar Nein zu diesen EU-Verträgen! Darum haben wir eine detaillierte Vernehmlassungsantwort an das EDA formuliert.

Zum PDF-Download für alle!

Werden auch Sie aktiv! Schliessen Sie sich unserer Vernehmlassungsantwort an. Nutzen Sie unser Online-Formular (in der Navigation rechts) und unterzeichnen Sie somit die ABF Schweiz-Vernehmlassungsantwort. Oder Sie drucken einen Unterschriftenbogen aus, unterschreiben ihn und senden ihn bis zum 28. Oktober 2025 (eintreffend) an ABF Schweiz zurück.

Zum Download des Unterschriften-Bogens

Wichtig: Jede Person, unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit, kann die Vernehmlassungsantwort unterschreiben. Und selbstverständlich kann jede Bürgerin und jeder Bürger eine eigene Vernehmlassungsantwort verfassen. Wir danken Ihnen für Ihr Engagement in dieser wichtigen Angelegenheit.

Ihre Stimme zählt

Weshalb es wichtig ist, eine eigene Vernehmlassungsantwort einzureichen oder die Vernehmlassungsantwort von ABF Schweiz mit zu unterzeichnen:
Das Gesundheitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU ist aus nachfolgenden Gründen gefährlich und deshalb abzulehnen.

Kosten ohne Mitsprache
Die Schweiz müsste jährlich 35–55 Mio. CHF nur auf Basis des Gesundheitsabkommens an die EU entrichten (konservative Hochrechnung von ABF Schweiz). Diese Beiträge werden nach einem BIP-Schlüssel von der EU festgelegt. Das Parlament hat kein Mitspracherecht bei der Höhe der Zahlungen.

Volle Pflichten, null Rechte (typisch EU)
Die Schweiz muss Daten liefern, Rechtsakte übernehmen und nationale Standards angleichen, erhält jedoch kein Stimmrecht in den relevanten Gremien des ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control).

Scheinautonomie
Formell bleiben nationale Behörden bestehen. Faktisch entsteht Anpassungsdruck: Übernimmt die Schweiz EU-Recht, verliert sie Autonomie. Lehnt sie ab, drohen Ausschluss oder Sanktionen.

Abhängigkeit im Notfall
Die Schweiz verpflichtet sich, epidemiologische Daten regelmässig an die EU zu liefern. Damit macht sie sich im Krisenfall von Brüssel abhängig und wird sich ihren Entscheiden, die meist in Befehle ausarten, für gewöhnlich unterwerfen.

Gefahr für Meinungsfreiheit
Mit der dynamischen Übernahme von EU-Regeln gegen «Desinformation» drohen Einschränkungen von Art. 16 und 17 BV (Meinungs- und Medienfreiheit). Kritische Stimmen könnten leichter unterdrückt werden.

Immunitäten für EU-Organe – unklare Rechtslage
Das ECDC und sein Personal geniessen in der Schweiz Vorrechte und Befreiungen. Damit fehlt im Krisenfall jede rechtliche Kontrolle. (wiederum, typisch EU)

Fazit
Das sogenannte Gesundheitsabkommen ist kein partnerschaftlicher Vertrag, sondern ein schleichender Souveränitätsverzicht. Es zieht Schweizer Steuergelder nach Brüssel, ohne dass die Schweiz mitreden darf. Es zwingt uns, sensible Gesundheitsdaten preiszugeben und EU-Entscheide zu vollziehen, während unsere eigenen Behörden nur noch Vollzugsgehilfen sind. Es bedroht unsere Meinungsfreiheit, weil Brüsseler «Desinformations»-Regeln direkt auf die Schweiz durchschlagen. Und es macht die Bevölkerung im Krisenfall abhängig von ausländischen Alarmknöpfen.

Wer diesem Abkommen zustimmt, stimmt nicht für mehr Sicherheit, sondern für den Verlust der Eigenständigkeit, höhere Kosten und weniger Freiheit, im noch vor der Volksabstimmung des seit Dez. 2024 vorliegenden Vertrages ggü der EU. Kurz: Die Schweiz würde ihre gesundheitspolitische Selbstbestimmung leichtfertig preisgeben – gegen Geldzahlungen, aber ohne Rechte. (wiederum typisch EU)

Enddatum der Gültigkeit Ihrer Stimme: Poststempel: 30. Oktober 2025

28 Tage, 02 Stunden. 19 Minuten, 11 Sekunden – Jetzt unterschreiben!
(Start: 2. Oktober 2025) auf Sackstark! veröffentlicht am 02.10.2025 – 22.30

Unterschriftenformular zum Ausdrucken
Hintergrundinformationen zum EU-Abkommen (Schwerpunkt Gesundheit)
Paket Schweiz-EU: Der Bundesrat heisst die Abkommen gut und eröffnet die Vernehmlassung
Medienmitteilung EDA (Stand: 13. Juni 2025)
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU»
EDA (Stand: 30. Juni 2025)
EU-Abkommen Übersicht
EDA (Stand: 13. Juni 2025)
Begleitbrief Vernehmlassung 2025/47
EDA (Stand: 13. Juni 2025)
Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
EDA (Stand: 13. Juni 2025)
Bericht_Vernehmlassung.pdf

DAS ABKOMMEN (!)

ZWISCHEN DER SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT UND DER EUROPÄISCHEN UNION ÜBER DIE GESUNDHEIT
EDA (Stand: 13. Juni 2025)
Faktenblatt Gesundheit
BR (Stand: 20. Dezember 2024)
«Wirtschaftlich bringen die EU-Verträge praktisch nichts, politisch verlieren wir weiter an Souveränität»
NZZ (Stand: 26. August 2025)
Wie gut ist die Schweiz gegen Urteile von EU-Richtern geschützt?
NZZ (Stand: 27. August 2025)

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Carolus Magnus

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