Wegelagerer und Fiskaltankstellen

Raubrittertum durch Nanny-State

Die bekannteste Katze der Schweiz

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Es scheint, dass die Schweizer Landesbibliothek für die immer dicker werdenden Gesetzesbücher demnächst weiter ausgebaut werden muss. Wie von Sackstark prognostiziert, hat der kleinkarierte, aus dem Ruder laufende Verbotswahn bereits solche Ausmaße angenommen, dass das Schweizer Volk all die Gesetze gar nicht mehr kennen kann. Der Gesetzgeber jedoch hat sich in weiser Voraussicht schon sehr früh für solche Eventualitäten mit dem Rechtsgrundsatz abgesichert, der da heißt: «Nichtwissen schützt vor dem Gesetze nicht!».

Guido Mürner, seines Zeichens Garagist aus Höri, fuhr mit seinem Twingo auf der A1 westlich Richtung Bern, als ihn ein entgegenkommender, nicht uniformierter Autofahrer, seines Zeichens Mitglied der schweizerischen «Freund und Helfer» Organisation, mit seiner Katze auf dem Armaturenbrett gesehen haben will. Wie es sich für Freunde geziemt, rief er seine Kumpels an und teilte diesen seine außergewöhnliche Sichtung mit, was zur Folge hatte, dass er 40 Kilometer weiter westlich von einem Vertreter dieser Gilde zum Anhalten gezwungen wurde. Die lieben Helferlein überreichten Herrn Mürner einen Bußgeldbescheid in der Höhe von 300 Franken wegen «Verstoßes gegen die Vorschriften der Ladesicherung und Sichtminderung der Ladung». Hinzu kamen sagenhafte 90 Franken oder 30 Prozent an Schreibgebühr. Wie wir alle wissen, war schreiben noch nie ihre Stärke, was vermuten lässt, dass diese 90 Franken einem Stundenlohn für das Ausfüllen des Knöllchens entsprechen.

Seit Inkrafttreten des neuen Schweizer Tierschutzgesetzes, das in der Bevölkerung viel Kopfschütteln verursachte,  sind Tiere rechtlich zu Lebewesen geworden und fallen nicht mehr unter das Sachenrecht. Deshalb zog Herr Mürner vor Gericht und wurde vom Richter «wegen Nichtsicherns der Ladung» zu einer Strafe von 300 Franken sowie Gerichtsgebühren von 600 Franken verdonnert. Nicht schlecht! Wehe, wer sein Recht einfordern will. Ohne das wirtschaftliche Schmiermittel läuft da nichts. Auf seinen Einwand, dass Tiere keine Sache seien, gab ihm der Richter recht, schränkte sie aber sogleich wieder ein, dass sie im Straßenverkehr als Ladung gelten. Hätten Sie’s gewusst? Hat Sie Ihr Fahrlehrer mal darauf aufmerksam gemacht? War das jemals eine Prüfungsfrage im theoretischen Teil der Führerscheinprüfung? Auf seinen Einwand, seine Katze schlief nicht auf dem Armaturenbrett sondern auf dem Beifahrersitz, meinte der Richter, dass er dem lieben Freund und Helfer mehr Glauben schenke, da dieser die Katze ziemlich gut beschreiben konnte.

Noch im Gerichtssaal sage Mürner dem Richter, dass er die Sache vor das Obergericht weiter ziehen werde, denn seine Katze lag nicht auf dem Armaturenbrett und sie sei auch keine Sache. Die Katze sei etwa so schwer wie eine Damenhandtasche, und diese müsse schließlich auch nicht ladegesichert werden.

Gestern war Guido Mürner zu Gast bei der Sendung «Aeschbacher» unter dem Motto »Sünde« im Fernsehen zu sehen. Falls Sie Schweizer Mundart verstehen, schauen Sie bitte rein, denn es ist ein Paradebeispiel einer Posse für den ausufernden Regulierungswahn. Man darf sich getrost fragen, wie wir früher ohne solche überhaupt überleben konnten.

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Carolus Magnus

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3 thoughts on “Wegelagerer und Fiskaltankstellen

  1. @ Carolus: Hat Sie Ihr Fahrlehrer mal darauf aufmerksam gemacht? => hätte er sollen? Und was hätte er sonst wohl noch alles sollen? Mein Fahrlehrer hatte gar keine Gelegnheit so was zu erzählen! Erstens lernte ich das Autofahren im «Selbststudium». Zweitens: Ich war der Form wegen etwa drei Stunden mit dem Fahrlehrer unterwegs (einmal Bundesplatz in LU von allen Seiten befahren und einmal rückwärts zum Allwegdenkmal und einmal in der Kniri bergwärts anfahren). Den Fragenkatalog habe ich selber gelernt. Mit dem Fahrlehrer haben wir die Bremswegthematik besprochen, das Vortrittsrecht diskutiert und den Überholweg «berechnet».
    Ich war schon mit 17 unterwegs. Das wurde gar amtlich festgehalten.
    Schleuderkurs machten wir im Selbstversuch in Samaden auf dem Vorplatz des Hangars. Unsere Autos hatten vorne noch eine durchgehende Sitzbank, wo drei, notfalls auch 4 Personen Platz hatten. Gurte kannten wir nur von den Flugzeugen. Wir lernetn noch, dass das den Verhältnissen angepasste Fahren, mit zum Wichtigsten gehöre.
    Aber Tiere haben wir nie frei im Auto transportiert. Die Hauskatze bekam einen Käfig und der Hund meines Freundes war an der Leine und festgezurrt. Dafür benötigten wir keine Gesetze. das war eine Frage von XM (xunder M-Verstand!).
    Es kommt vor, dass die Polizisten zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort sind. Ich sah noch keinen, der in einem Tunnel das Rechtsüberholen, das Zick-Zack-Fahren über drei Spuren kontrollierte und ahndete… Oft ist besser, wenn sie gar nicht präsent sind!
    Trotz der geringen Instruktion habe ich nach bald 50 Fahr-Jahren und gegen einer Mio km noch praktisch keinen nennenswerten Schaden produziert. Es war auch Glück dabei.

    => Fiskaltankstellen immer fieser

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