Casino AHV

Zur Abkopplung der AHV von der IV

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Ein Filmdokument, das schockiert

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Herr Harry J. Heutschi ist international im Bereich Investment tätig und hat Ende der neunziger Jahre Erfahrungen gemacht, von denen er in seinem Film berichtet. Er behauptet: «Die AHV ist schlimmer als jedes Casino.» Man könne das Geld auch einfach versaufen oder verspielen; das Geld würde veruntreut. Die UBS wird auch genannt. Bundesräte seien darin verwickelt gewesen. Der Skandal ist bis heute nicht aufgeklärt, sondern liegt noch immer unter demselben Teppich wie anno 1996.

ahv-ch.info (removed)

ODER VIA -> SWISSBUSTER

Er berichtet von seinen Erkenntnissen, seinem Weg zu diesen Erkenntnissen und der nachfolgenden Zwangsbehandlung in der Psychiatrie im Inselspital Bern.

Herr Heutschi nennt Ross und Reiter, redet von verschwundenem Geld und bezeichnet Mehrwertsteuer-Erhöhungen als sinnlos. Das Geld würde raus geworfen, die AHV geplündert.

Carolus Magnus

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9 thoughts on “Casino AHV

  1. Aus dem Dosier eines Verfolgten, zum Thema – Menschen auf der Flucht!!!?

    Sowie, das aktuelle Thema, wie die AHV Kasse plötzlich leer ist ?!

    Sozialversicherungsanstalt St.Gallen streicht die IV Rente mittels falschen AHV Nr. und falschen AHV Daten ab. So schnell der Invalid zum «Sozialbetrüger» wird, so » einfach» die falsch vergebene AHV Nr die Sachbearbeitern AHV Zweigstelle ( Stadt wird sich erkennen) die Invalidenrente aus der AHV Kasse im Sinne «IV Rente» auszahlen. Sozialversicherungsanstalt wird so immer reicher, ca 24 Milliarden und AHV Kasse leer. Und die Opfer, die werden wiederum, «überredet», administrativerweise verfolgt, retroaktiv «freiwillig» die Sozialleistungen «erhalten zu haben», mittels Polizeierpressung wenn nötig.
    Der «Sozialvesicherungsanstalt» besitzt das Geld gegen Versicherten zu agieren. Dafür bestehen so Anstälte, nicht wahr?!

    So von draussen alles gemäss dem Art 146 StrR BGG ( falschen Datenbearbeitungsanlage der Sachbearbeiterin.) «legal» vorkommt. Rechtsmittelbelehrung, die Kontrolle der mal Unterzeichneten Formularen die durch «Verifizierung» der Sachbearbeitern generiert werden können, ohne Ausnahme, denn hinter den «geschickten Arbeit» immer noch Ihr Unterschrift steht. AHV Konto plötzlich nicht Ihrer validen AHV Nr. entspricht, Ihre AHV Beiträge durch den AHV Nr. die Ihnen nicht gehört ans fremden AHV Konto angelangt worden waren und Ihr richtiges AHV Konto gelöscht wurde. Oder Sie plötzlich als der Abgestorben zählen. Was man alles mit den Zahlen machen kann, erstaunlich. Der Person wird die wahre Identität gewechselt, nicht zum Glauben aber wahr!!! Sie nun zur Manupulationsnummer geworden sind und Sie als «Sozialbetrüger» zählen !? Ganz geschickt, nicht wahr???
    Inzwischen droht der Betreibungsamt Bearbeiter infolge im Auftrag vom SVA – AHV IV Zweigstelle die Polizisten vor Tür mit Drohung mittels Gewalt die Pfandung von AHV Betrag vom CHF 126.00 der bezahlt wurde, die doppelte Zahlung, engagiert er die Polizisten vor Privatsphäre des Invalids zu gefähden, so Angst einjagen. Das rechliche Gehör seit 2 Jahre ignoriert. Denn betrofene R.W. studierte war und Dolmetscher ist, sich selbst verteidigt. Denn auf dieserweisse den Betrug der SVA- AHV auswaschen zu werden versucht wird und die gefährdete Familie in Armut und Angst eingejägt und verlegt wird. U.A die Krankenkasse nicht bezahlt sind, werden falsche Verfügungen ausfertigt, als wäre das Geld einbezahlt…etc.etc…Comp wurde zerstört, alle Daten daran auch, E-mail Adrese gehackt, die Sendung der E-post über Laptop blokiert.

  2. 2. Teil- Weiter aus dem Beitrag- Menschen auf der Flucht- * Wie plötzlich AHV Kasse leer ist*- AHV IV Zweigstelle W. SVA St.Gallen

    Brisante «Vorhersage» im Stil Make Schivs des Richters Versichetungsgrrichtes St.Gallen Herrn R. J. «gestützt» auf 103 BGG im Fall vorher veruntreute Eidg.IV Rente durch falschen AHV Nr. der SVA – AHV St.Gallen.
    » Die Durvhnittsprämie mach Art.10 Abs 3 Buchstabe d ELG an der Krankenkassenversicherer auszuzahlen ist, wie das Art.21a ELG vorsieht oder nur die tiefere effektive Prämie».

    Kaum hatte sich falscher Entscheid Art.307 StGB BGG abgelühöt, schickt die SVA St.Gallen die Steuerbesvheinigung- ans Opfer als wurde ELG zur Eidg.IV Rente  statt in oben erwähnten Entsvheid, die IVP ausbezahlt. Weder IPV noch EL zur Eidg.IV Rente wurde dem Opfer ausbezahlt.Denn sie wussten über «brisante Vorhersage» des Richters die sich in Praxis als «nicht bezahlten» Krankenkassenprämie und «nicht bezahlten AHB Beitrag» des Opfers   als Nachteil resultieren musste.
    Der in tiefen Schlaf versetzte SA /Herr Th.HJ «kennt» BGG nicht, seit Okt.2015 verteilt er an Angezeigte Partei des Beweissmittelverwertungsverbot dessen Verletzung gemäss die eingereichte mittels Anzeige, Beweissmittel, Ignorierend, Bezichtigungsmässig, begünstigungsmässig, gemäss der Datenschutzverletzung, agiert gegen Opfer den Strafantrag der Parteirechsignprierend.
    Nicht nur der oberste St.Gallend Strafrecht, die BGG «nicht kennen», die Anklagekammer, Herr I.K. der seit April 2016 als angezeigt gilt, räumt mittels falschen Gesetzverwendung, falschen Sachverhaltes- Darstellung, und im Sinne des Ablehnkungsmavevör der Betrug der seine Kompetenz übersteigt Art.307 Abs.1 StGB BGG im Amt, Art. 395 StPO zum 5.Mal im Sinne des falschen » Ermächtigungsverbot» für «Nichtnormalle Burger» ( des Strafantragsrecht der Partei die betroffen ist, des Opfers Art. 301 StPO Art 8. BGG.
    Sowie auch der Herr SA Gossau Herr P.S. auch die BGG «kennt» auch nicht, gegen denen agiert Art.312StGB, Art 307 StGB.

    Sowie Kreisgericht  W.W. -Herr W.E. mit falschen Entscheid «kennt» er die BGG auch nicht. Nichtschuldbeweiss des Opfers «versieht» er, Fernwirkung des Art.141 Abs.4 StPO; Art.307 StGB ziff. 1, 2 BGG: Art 312 StGB, Art.347-352 ZPO; Art.141 Abs.4 StPO- erklärt die gesetzwidrige Rechtseröffnung der Betribung der SVA gegen Invalid, trotzt der in 5 Tage rechts-sinngemäss begründete Ablehnung der Verfahrensöffnung und Nichtschuld ans Kreisgericht und «verschlaffenen» SA für nichtgeschuldete AHV Betrag des Invalids um doppelte Zahlung zu erzwingen so SVA St.Gallen, AHV Zweigstelle W. zu rücken.
    Als Epilog kommt die «brisante Vorhersage» des Richters R.J. am Zug- Betreibungsamt Gemeinde W. Komplize der AHV IV Zweigstelle W, Frau N.S.die AhV Nr. gefälscht hatte die BGG auch «nicht kennen», spielen Vollzugsorgan, drohen mit Polizeiverhaftung und Polizeivorführung ohne gesetzliche Grundlage, ohne gultigen Gerischtsentscheid, bsw. ohne in Kraft rechtlich erwachsenen Enscheid mittels Erpressung Art.156 Ziff.1.i.V. Ziff.3 StPO,  Amtsdelikt Art 140 ziff. 1.Abs 1. StPO, barbarerweisse und Schreckmassnahmen, Erpressung, E-mail Terorisierung, Vernichtung des Eigentums-Laptop, Daten,( ND abgestimmt- Voraussetzung geschaft, so Sicherheitsgefährdung im Gang ist).
    Wobei mittels Ignoranz des Strafssystems St.Gallen die «brisante Vorhersage» des am Anfangs erwähnten Richters «rechtfertigt wird». Wo leben wir, im Gheto Rechtssystem des St.Gallens. Was ist als Nächste- Verhaftung und Liquidierung der unerwünschten AHV Nr-bsw. Invalids.!!! Bravo, Avanti St.Gallen Rechtssystem. Danke der Redaktion das die Wahrheit veröffentlicht wird.

    Im Auftrag S.K.M

  3. Weiter aus der Geschichte- AHV Casino- Wie plötzlich die AHV Daten aus der Daten Bank verschwinden Denn es wird gekämft seit Okt.2015 um die Wahrheit über Datenbank Löschens im Jahr 2007 seitens St.Gallenischen Behörden, zu berichtigen. Gemeinde Wil wo, meine AHV Datenbank vernichtet wurde, Datenmisbrauch Art 147 VstrR, seitens AHV Zweigstelle Wil Frau N.Stillhard, Art 153 VstrR BV Verletzung wo falsche Daten über mich und meinem Sohn – unware Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden verteilt wurden. Art 173 Abs 1 StGB Verletzung. Weiter Art.29 Abs 3 BV Art.6 Ziff.1, Behandlung nach Treue und Glauben: Art 29 Abs 1 BV Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung verletzt wurde; Anspruch auf rechtliches Gehör Art.29 Abs 2 BV; Art. 29 a BV, Rechtsweggarantie verletz wurde. Ignoranz der Strafrechtlichen Instanzen des St.Gallens schaffen damit Gefahr für Leib und Leben der Mutter ind Sohn. Denn bitte Sie es zu veröffentlichen, oder Petition zu ermöglichen.. Danke fürs Einsetzen.

  4. Weiter aus Geschichte- Renteklau mittels falschen AHV Nr.Eintragung und AHV Konto das der Familie nicht gehört mittels Zwang der Polizei » Zur Verhörung» und Bezahlung des AHV Beiträge zu erzwingen oder den Invalid zu faschen Aussage zu ertwingen oder zu liquidieren.

    04.12.2016 Wil, St.Gallen
                                                                                      EINSCHREIBEN
                                                                                      Statdpolizei Wil
                                                                                    Herrn Polizist Dominik Käser
                                                                                      Lerchenfeldstrasse 12
                                                                                      9500 Wil

    Kopie an oben erwähnten Verteidiger 2 gesendet
    Kopie an geheimen Zeuge
    Kopie an Polizeikantonalle Wil
    Kopie an Beobachter
    Kopie an allen möglichen freischaffenden Journalisten 
    Kopie an behandelnden Aerzten
    Kopie an Polizei Gossau, zuständigkeitshalber infolge Strafanzeige gegen Herrn. M.B Betreibungsamt ( hier Art 303 Abs 1, Abs 2 StGB, und Art 305 StGB als Angezeigte gegen Invalid, Frau S.K.M agiert) am 20.August 2016 schlichterweise Art 312 StGB deren Verletzung verweigert wurde bis jetzt.

    OBJEKT: Ihre Angabe- „Polizeiliche Vorladung als beschuldigte Person“
    Vom 01.Dez.2016 – für 19.Dez.2016- um 09.15 ( Abi-Nr . Sg 2016 9 37 88) deren

    WIDERRUF GEMÄSS DEM ART 205 StPO Abs 3

    Sehr geehrter Herr Käser

    Ihr Schreiben in dem Sie sich auf dem Art 306 StPO berufen, insofern Sie behaupten „Im Strafverfahren betreffend Ungehörsam des Schuldners Art 323 StGB wird Frau S.K.M beschuldigt“
     
    Art 323 StPO – Ungehorsam des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren- mit der Busse zu rechnen ist wenn wirklich das Ungehorsam des Schuldners Art 323 StGB ausgeübt wurde. Verweigert der vorgeführte Schuldner die Auskunft so ist ihm infolge früheren Ungehorsams Strafanzeige zu erstaten gemäss Art 323 Abs 1. StGB. Weitere Massnahmen unmittelbaren Zwanges, wie Festhalten im Amtsraum usw. sind nicht zulässig.
     1.Gemäss dem StPO die Publizierung der Sache erförderlich.
    a. Wird hiermit als rechtlich unbegründet widerrufen gemäss dem Art 205 Abs 3. StPO als Bösswilligkeit denn es gegen den Vorschriften des Strafverfahrens verstösst in folgendem und es sich um Böswilligkeit des „Anzeigers“ handelt. Art 206 wird mittels IV Ausweiss und ID Card gestillt.

    b. Betreffend hiermit von Ihren rechtlich unbegründeten Beschuldligungen/ „Ungehörsam des Schuldners), dem zu folge als Bösswilligkeit abgewiesen wird aufgrund folgenden rechtlichen Begründungen

    1. Frau S.K.M, aktuell Rechtsstatus gemäss Eidg.IV Rentnerin dem entsprechend Art 91 Abs 9a SchKG und Art 92 Abs 1 SchKG – Umfandbare Vermögenswerte Abs 1.1; 1.3; 1.9; 1.9 a unter deren auch die Eidg.IV Rente gilt, so gar keine Pfandung vorgenommen werden darf, wird- Da sie Eidg.IV Rentnerin ist, gar keine AHV Beiträge bezahlt werden müssen, so ungerecht bezahlte zurückbezahlt werden müssen.
     ( Kopie des IV Ausweisses und ID Card dabei) zum Identifizierung Art 206 StPO
    2. Es bestehen keine offenen Schulden beim Betreibungsamt Wil So Art 85 SchKG die „Schulden“ im Okt.2015 bezahlt sind, als getilgt gelten- Mittels unten aufgelisteten EINSCHREIBEN seitens Frau S.K.M GEHÖRSAM rechtlich begründet, widerrufen, als Nichtig erklärt Art 22 SchKG- Nichtige Verfügung infolge falschen Sachverhalt, falschen Daten, Ignoranz, Nichteintretens, Amtspflichtverweigerung des Betreibungsamt Wil, etc..

    3. Weiter keine Schuldanerkennung Art 82 SchKG, so keine gesetzliche Grundlage die Schulden anzuerkennen, seitens Frau S.K.M.  besteht.
    4. So wurde es deklariert mittels Betreibungsnichtigkeitserklärung, vom  Unschuldbeweissmittel Art 78C und Ignoranz des Betreibungsamt deren Auffassung.:
    5. EINSCHREIBEN 07.Juni 2016; EINSCHREIBEN 04.August 2016; EINSCHREIBEN 20.August 2016- Strafanzeige gegen Herrn Markus Berneger- Betreibungsamt; EINSCHREIBEN 02.Sept.2016; EINSCHREIBEN 10.Sept.2016;
    6. EINSCHREIBEN 26.Sept.2016 ( Der Öffentlichen  Sisitierungsantrag seitens Verteidiger 1 und Verteidiger 2  Antragsrecht gemäss Art 126 ZPO Recht der Partei allen der eingereichten Anzeigen seit 20.Okt.2015 bis  Ende Sept.2016 , u.A gegen Betreibungsamt Wil-Markus Berneger ignoriert wird. Familie in Gefahr ist, denn SA St.Gallen den Betrug der SVA St.Gallen unterstützt.

  5. Das 5. Teil aus der Geschichte- Renteklau der SVA St.Gallen, AHV IV Zweigstelle Wil. So rechfeetigt die SVA St.Gallen die veruntreute IV Rente, mittels falschen, bösswilligen Diagnosen vorab, die mit Invalidität der Person nicht übereinstimmen um ihr moralische Schade einzurichten. In der Sache, vom Bundesgericht gerichtlich zugesprochene Rente im Jahr 2000. Weiter erklärte die rentenberechtigte Person im Jan.2017 um eigen Betrug auszuwaschen als «im Jahr 2008 verstorben». Und mittels falschen, destruktiven Angaben der Partnerschaft zwischen Mutter und Sohn als «Ehepartner» mittels Urkundefehlschung und falschen AHV Nr. Eintragung der bearbeitende AHV IV Stelle Sacharbeiterin. So Vorab zahlte SVA den «Ehepartner, Mutter und Sohn» die AHV Rente dann erklärte im Jan. 2017 rückwirkend beim offentlichen Register die immer noch lebende Person, die noch aktuell die berechtigte Eid.IV Rentnerin als » tot seit August 2008″. Wer die Eid.IV Rente genossen hatte will die SA St.Gallen, Gossau und Versicherungsgericht nicht offenbaren mittels Nichteintretens.

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