Knechtung des Volkes – im Dienste der Wirtschaft

 

Das Verbotskarussell nimmt bereits abstruse Formen an

Da hörte doch ein Patentinhaber einiger Lieder beim Vorbeigehen eines geöffneten Fensters einer Gaststätte einige Melodien, die eine Studentenvereinigung an ihrer feuchtfröhlichen Feier sich erfrechte, zu singen. Anstatt sich darüber zu freuen zog er geradewegs im September 2007 vor das Amtsgericht Köln, welches sich mit der Frage befassen musste, ob Singen in der Öffentlichkeit eine Urherberrechtsverletzung darstelle, denn laut §19 des Urheberrechtsgesetzes liegt das alleinige Aufführungsrecht beim Patentinhaber.

Mit dem Urteil vom 27. September 2007 und dem Aktenzeichen 137 C 293/07 wies das Gericht jedoch die Klage ab mit der Begründung, dass es sich mit dem studentischen Singen lediglich um «um ein eigenes, dem Werkgenuss dienendes Singen und Musizieren, das urheberrechtsfrei ist» handle. «Nicht alles, was öffentlich geschieht, ist […] zwangsläufig eine Darbietung.» (Quelle)

Beruhigend zu wissen, dass ich noch immer «Singing in the Rain» im warmen Sommerregen pfeifen und unter der Dusche «We are the Champions» grölen darf. Auch freut es mich, dass ich mit meinem Singen dem Werkgenuss weiterhin verbessernd beitragen darf, ohne gleich vor den Kadi gezerrt zu werden, obwohl meiner Frau letzteres wohl besser gefallen würde.

Die Musikindustrie scheint eh völlig einen an der Klatsche zu haben. In der Schweiz hatten wir bis vor Kurzem noch ein angenehm der Realität entsprechendes Urheberrecht, doch dieses wurde still und heimlich Anfang Oktober per Bundesbeschluss geändert, ohne dass dies die Medien in wirksamem Umfang kommuniziert hätten. Wahrscheinlich waren sie alle geblendet vom Wahlkampf. Das Filesharing wurde verschärfend kriminalisiert, das Entfernen von sogenannten Wasserzeichen ebenso verboten wie das Knacken des Kopierschutzes; und sogar das bloße Besitzen von Knacktools kann bis zu einem Jahr Gefängnis bringen, als ob man aus Software einen zwei Kilo schweren Joint drehen könnte!

Welcher Schweizer kann noch mit Sicherheit von sich behaupten, dass er, angesichts solcher, mannigfaltig und in der Anzahl inflationär aufgeblasener, bereits existierender Gesetze, nicht kriminell ist? Kennt er sie alle? Jedes Jahr werden durchschnittlich 1’200 neue Gesetze vom Parlament verabschiedet und diese Zahl steigt exponentiell an!

Wozu machen die Großindustriellen der Musikbranche überhaupt einen Kopierschutz, wenn er eh nichts taugt? Ist es Aufgabe des Staates, die Unfähigkeit der Musikbranche in Bezug auf einen wirksamen Kopierschutz mittels Gesetzen unter die Arme zu greifen? Sicherlich nicht! Dies sind bloss weitere Auswirkungen des angestrebten Bevormundungsstaates. Des weiteren frage ich mich, wie sich die Leute in der Schweiz an Gesetze halten sollen, die vor Inkrafttreten weder im Volke diskutiert wurden, noch von den Medien hernach ausreichend kommuniziert werden.

Der Unterschriftenbogen für ein Referendum kann hier heruntergeladen werden!

Und auf französisch hier!

[Carolus Magnus]

Carolus Magnus

Freidenker, Rebell und Nonkonformist schreibt provokativ, konzis, unkonventionell und unmißverständlich über/gegen das grassierende, genußfeindliche, puritanische Weltbild in unserer Gesellschaft. Stilmittel: Satire, Provokation, Humor, Karikatur und knallharte Facts. Ein MultiMediaMagazin für Jeden.

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